Die Patientenverfügung in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht.jpgEs wurde bereits aufgezeigt, dass eine Patientenverfügung, welche rechtswirksam abgefasst wurde, für alle Beteiligten verbindlich ist. Jedoch dürfen Patientenverfügungen, welche der Umsetzung des Patientenwillens dienen, nicht isoliert betrachtet werden.  Denn auch eine rechtswirksame Patientenverfügung hat keine Bedeutung, wenn diese dem Arzt nicht vorgelegt wird. Aber es geht nicht nur um das Problem der Vorlage einer Patientenverfügung, vielmehr können trotz einer Verfügung in gewissen Situationen Auslegungsschwierigkeiten auftreten.
In diesem Zusammenhang stellt sich daher die Frage, wie ein Patient sich dahingehend absichern kann, dass zum einen seine Patientenverfügung dem Arzt auch vorgelegt wird und zum anderen seine höchstpersönlichen Absichten und Empfindungen auch berücksichtigt werden. Eine solche Absicherung kann durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht  geschehen. Dadurch bestimmt der Patient eine Person seines Vertrauens, die seinen Patientenwillen möglichst authentisch auslegen und umsetzen soll.  Eine Vertrauensperson kennt den Patienten mit all seinen Ängsten und Wünschen. Daher erscheint es sinnvoll, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu koppeln. Der Verfasser erreicht dadurch die bestmögliche Absicherung, im Hinblick auf die Umsetzung seines Willens. Des Weiteren kann er dadurch eine eventuelle Fremdbetreuung vermeiden und muss sich nicht der Gefahr aussetzten, dass Menschen über sein Schicksal entscheiden, denen er nicht vertraut.
Folglich ist eine Vorsorgevollmacht eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung um sicher zu gehen, damit sein Wille auch wirklich umgesetzt wird.

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