Das Betreuungsgericht muss aufgrund seiner umfassenden Sachaufklärungspflicht die formellen und materiellen Voraussetzungen einer Betreuungseinrichtung, bzw. einer betreuungsrechtlichen Maßnahme prüfen und aufgrund von Tatsachen feststellen. Dazu gehört u. a. die Erstellung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter, der zu den medinischen Voraussetzungen einer Betreuung Stellung nehmen soll, hat den Betroffenen persönlich zu untersuchen und anschließend […..]
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