Wann können mehrere Betreuer bestellt werden?

In einer Vielzahl der Betreuungsfälle wird nur ein Berufsbetreuer bestellt. Je nach Umfang seiner Aufgabenkreise, obliegt dem Berufsbetreuer dann die alleinige Entscheidung über die Angelegenheiten des Betreuten. Es kann vorkommen, dass der Berufsbetreuer seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt bzw. seine Befugnisse missbraucht. Die Betreuten und ihre Angehörigen fühlen sich in einer solchen Situation oft hilflos. Die Betreuungsgerichte halten oft zu den Berufsbetreuern. Deshalb ist es aus unserer Sicht häufig falsch, wenn nur ein Berufsbetreuer bestellt wird. In jedem Einzelfall muss immer genau geprüft werden, ob überhaupt eine Berufsbetreuung erforderlich ist. Des Weiteren muss geprüft werden, ob nicht mehrere Betreuer gleichzeitig bestellt werden können, z.B. die Angehörigen oder Freunde des Betreuten.

Es gibt Fälle, in denen die Aufgaben des Betreuten durch mehrere Betreuer besser bestellt werden können:
– beide Eltern übernehmen die Betreuung eines geistig behinderten volljährigen Kindes
– die Angelegenheiten des Betreuten erfordern besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, z.B. bei Unternehmern
– der Betreute wohnt weit entfernt von dem Betreuer

Die Aufgabenverteilung sollte sich nach den Bedürfnissen des Betreuten richten. Es kann bestimmt werden, dass die Betreuer ihre Aufgaben nur gemeinsam oder getrennt erfüllen.

Die Bestellung eines weiteren Betreuers kann mit der erstmaligen Bestellung eines Betreuers erfolgen. Sie kann aber auch später vorgenommen werden.

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