Medikamente können zur Betreuung führen

Auch wenn keine inhaltlichen Denkstörungen der Wahrnehmung oder Störungen des
Icherlebens gegeben sind, kann es zur Betreuung kommen. Aufgrund eines Falls, der uns
bekannt wurde, wurde gegenüber einem älteren Herrn Betreuung angeordnet, obwohl die
altersentsprechenden kognitiven Leistungen, also formal geordneter Gedankengang, Kritik-
und Urteilsfähigkeit vorhanden waren. Die Verwirrung des älteren Herren passierte nur
dadurch, dass er Medikamente bekam, die zu einem perioperativen Delir führten. Als die
Medikamente abgesetzt worden sind kam es zu einer Wiederherstellung der oben genannten
Funktionen und zur Aufhebung der Betreuung. Gerade, und dies soll der Hinweis hier sein,
sind die Medikamente, die der ältere Mensch bekommt, egal ob im Krankenhaus, im
Pflegeheim oder bei der Behandlung in einer Arztpraxis sehr wichtig, um festzustellen, ob
nicht daraus sich eine Verwirrtheit oder eine Betreuungsnotwendigkeit ergibt, die
möglicherweise nur durch die Medikamente hervorgerufen wird. Viele, auch Juristen, die
diese Fälle bearbeiten, übersehen diese Möglichkeit der Aufhebung der Betreuung, die als
erstes in einem Betreuungsverfahren geprüft werden müsste.

 

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