Widerruf eines Kaufes bei einer „Kaffeefahrt“

reise.jpgWer sich bei einer Kaffeefahrt zu einem Kauf hat hinreißen lassen, danach den Kauf aber bereut, braucht nicht zu verzagen, er kann sich vom Vertrag lösen.

Sollte der Reiseveranstalter bei Kauf auf das Widerrufsrecht schriftlich hingewiese haben, kann sich der Käufer innerhalb von 2 Wochen vom Vertrag lösen. Hierzu muss er sich schriftlich an den Verkäufer wenden. Wurde der Käufer gar nicht belehrt, hat er keine Frist zu beachten. Im eigenen Interesse solle der Widerruf dennoch so schnell wie möglich ausgesprochen werden.

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