Betreuungsrecht im internationalen Wandel

Die allgemeine Ausgestaltung und Handhabung der Betreuung und Vertretung von nicht (mehr) handlungsfähigen Personen wird nicht nur in Deutschland sondern auch international heftig diskutiert. Das Ziel ist dabei in allen Ländern das gleiche: Menschen mit Behinderung, alte oder kranke Menschen, die nicht (vollständig) handlungsfähig sind, sollen besser und vor allem mit so viel Selbstbestimmung wie möglich in die Gesellschaft integriert werden.
Zu diesem Thema gibt es in europäischem Recht zahlreiche, verschiedene Lösungsansätze. Allen gemeinsam ist die Tendenz, dass vom Weg der gesetzlichen, starren Beschränkungen der Handlungsfähigkeit abgewichen werden und dafür eine umfassende Selbstbestimmung ermöglicht werden soll. Allerdings bestehen auch hier enorme Unterschiede zwischen den wünschenswerten theoretischen Rechtsmodellen und der tatsächlichen Situation in der Praxis.

Susanne Kilisch
Wiss. Mitarbeiterin

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