Datenschutzskandal im Betreuungsrecht

Der Kester-Häusler-Stiftung ist ein Datenschutzskandal bekannt geworden, über den wir nur staunen
können. Wir wurden angeschrieben von einer Dame, die eine Betreuung hatte. Die Betreuung wurde
aufgehoben, da sie im Bereich der Vermögenssorge nicht mehr notwendig war. Wenn die Dame nun
bei der Bank, oder irgendwo anders, den Nachweis über die Aufhebung der Vermögenssorge
vorgelegt wird, muss der Betreute ein Bestätigungsschreiben des Betreuungsgerichts vorlegen, dass
im Bereich Vermögenssorge keine Betreuung mehr besteht. Dadurch wird allerdings auch ihre
Privatsphäre verletzt, da, soweit noch irgendwo anders eine Betreuungsnotwendigkeit besteht, der
Empfänger dieser Nachricht persönliche Umstände des Betreuten bekanntgemacht erhält, was nach
Ansicht des Unterzeichners gegen den Datenschutz verstößt. In dem uns vorliegenden Fall war nur
noch die Betreuung bezüglich der Gesundheitsführsorge und Vertretung gegenüber Behörden und
Versicherungen aufrechterhalten geblieben. Das Amtsgericht hat bestätigt, dass in diesem Bereich
nur noch mehr die Betreuung besteht und die Betroffene durch eine Betreuerin gerichtlich und
außergerichtlich vertreten wird. Allerdings diese Bestätigung vorzulegen bedeutet, dass Empfänger,
die wissen wollen, ob für Vermögensangelegenheiten beispielsweise noch die Betreuung besteht,
automatisch erfahren, dass weiterhin noch Bedenken bestehen, soweit es sich um
Betreuungsprobleme handelt. Das Gericht hat den Antrag abgelehnt nur zu erklären, dass die
Betreuung in Vermögensangelegenheiten nicht mehr besteht, ohne dass ein Hinweis auf weitere
Betreuung kommt. Das Gericht hat die Änderung des Beschlusses abgelehnt. Man kann nur staunen,
dass das Datenschutzgesetzt hier eklatant verletzt wird.

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