Verlängerung freiheitsentziehender Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – dieselbe Angelegenheit? Oder neues Krankheitsbild?

Ist die nach § 333 FamFG festgelegte Höchstdauer von 6 Wochen für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßnahme im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ausgeschöpft, kann das Betreuungsgericht die vorläufige freiheitsentziehende Maßnahme in derselben Angelegenheit nicht mehr durch einstweilige Anordnung anordnen. Die Frage, ob es sich um dieselbe Angelegenheit handelt, ist grundlegend und kann nicht nach den äußeren Umständen der gerichtlichen Verfahrensführung […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der Einstweiligen Anordnung – zeitliche Höchstgrenze ist einzuhalten

Auch der Gedanke eines hohen Fürsorgebedarfs rechtfertigt es nicht, von der Einhaltung der Rechtsgarantien des Betroffenen abzusehen. Es bleibt beim Anspruch des Betroffenen, dass Eingriffe die Rechtsgarantien aus Art. 104 GG nur auf gesetzlicher Grundlage gerechtfertigt sind. Der Einhaltung dieser Rechtsgarantien dient § 333 Abs. 2 FamFG. Um staatliches Fürsorgebedürfnis in gebotener Weise erfüllen zu können, sind die Möglichkeiten rechtzeitiger […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – über welchen Zeitraum?

Die im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig genehmigte Fixierung eines Betroffenen an fünf oder mehr Punkten darf eine Gesamtdauer von 6 Wochen nicht überschreiten. Die Regelung hinsichtlich der Gesamthöchstfrist aus § 333 Abs. 2 S. 2 FamFG ist entsprechend anwendbar. 333 FamFG lautet: 1. Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, […..]
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Betreuung und Unterbringung eines Betroffenen wegen Alkoholismus

Alkoholismus für sich genommen ist keine Krankheit i. S. d. § 1814 BGB. Das bedeutet, allein aufgrund dieser Krankheit ist weder eine Betreuung, noch eine zwangsweise Unterbringung des Betroffenen erforderlich und damit nicht gerechtfertigt. Auch die bloße Rückfallgefahr (ohne konkrete, weitere Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefahr) rechtfertigt weder eine zwangsweise Unterbringung nach den Regeln des Betreuungsrechts, noch die Aufrechterhaltung oder […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nicht „auf Vorrat“ angeordnet werden

Fixierungsmaßnahmen dürfen immer nur so lange richterlich genehmigt werden, wie sie im Moment der Entscheidung mit dem notwendigen Maß an Gewissheit erforderlich sein werden. Sog. „Vorratsbeschlüsse“, die auf bloßer Lebenswahrscheinlichkeit oder Erfahrungen aus der Vergangenheit beruhen, können eine längerfristige richterliche Genehmigung nicht begründen. Während sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen bereits dann genehmigt werden können, wenn sie „regelmäßig“ erforderlich sind (z. B. bei […..]
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Freiheitsentziehende Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahmen: Vor allem anderen kommt es auf die Einwilligungsfähigkeit der betroffenen Person an

Weder gesetzliche Betreuer noch Vorsorgebevollmächtigte sind entscheidungsbefugt, solange die betroffene Person selbst einwilligungsfähig ist. Insbesondere ergibt sich aus dem Umstand einer angeordneten Betreuung (ebenso wenig aus einer Vorsorgevollmacht) nicht, dass die betroffene Person automatisch von Entscheidungen ausgeschlossen werden darf. Ob die betroffene Person selbst dazu fähig ist, in Freiheitsentziehung (gleich welcher Art) einzuwilligen, wird situativ bestimmt, d. h. anhand des […..]
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Umgangsregelung durch Betreuer – Wann dürfen Kontaktverbote durch Betreuer ausgesprochen werden?

Ein Betreuer ist nur dann zur Regelung des Umgangs der betreuten Person mit Dritten berechtigt, wenn die betreute Person dies wünscht oder wenn dies erforderlich ist, um eine konkrete und erhebliche Gefährdung für die betreute Person abzuwenden. Ob diese Gefahr besteht, ist im Betreuungsverfahren zu ermitteln und ggf. festzustellen. Immer wieder stellen wir fest, dass Umgangsregelungen – insbesondere Besuchsverbote in […..]
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Kann eine betreuungsgerichtliche Anhörung ohne vorheriges Gutachten stattfinden?

Grundsätzlich ja, und zwar dann, wenn das Gericht aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse Grund zur Annahme haben darf, dass eine Betreuung nicht eingerichtet wird. Eine Betreuung muss dann eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist.  Erforderlich ist die Einrichtung einer Betreuung nur dann, wenn Betreuungsbedürftigkeit und Betreuungsbedarf vorliegen und keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen. Wenn das Gericht der Ansicht ist, […..]
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Zwangsbehandlung und Patientenverfügung

Die Zwangsbehandlung ist in § 1823 BGB geregelt und bedeutet, dass eine Untersuchung, Heilbehandlung oder ärztlicher Eingriff gegen den Willen des Betroffenen vorgenommen werden soll. Der Betreuer kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in die Zwangsbehandlung einwilligen. Zwischen medizinischer Zwangsbehandlung und Patientenverfügung (§ 1827 BGB ) kann ein Spannungsverhältnis bestehen. § 1828 BGB bestimmt, dass Arzt und Betreuer eine Prüfung vornehmen […..]
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Psychiatrische Patientenverfügung – für viele betreute Personen ein Thema

Ist eine psychiatrische Patientenverfügung, in der der Ausschluss von Zwangsbehandlungen verfügt wird, in jedem Falle durchsetzbar? Auch hier kommt es darauf an, ob die Patientenverfügung ausreichend bestimmte Regelungen enthält, die auf die konkret vorliegende gesundheitliche Situation zutreffen. Zu diesem Thema BGH, Beschluss v. 15.03.2023, AZ: XII ZB 232/21, aus den Gründen: Eine Patientenverfügung ist nur dann ausreichend bestimmt, wenn sich […..]
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Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Kurzzeitige zwangsweise Unterbringung nach PsychKHG kann zu gesetzlicher Betreuung führen

In Fällen von Eigen- und/oder Fremdgefährdung kann eine zwangsweise Unterbringung nach landesrechtlicher Gesetzgebung für die betroffene Person angeordnet werden. Ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen, wird regelmäßig erst während des Unterbringungsverfahrens geprüft. Entscheidend ist deshalb für die Betroffenen, sich schnellstmöglich umfassend zu informieren und rechtliche Beratung und ggf. Vertretung in Anspruch zu nehmen. Dies ist vor allem auch unter dem […..]
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Anforderungen an die Begründung einer über mehrere Jahre angeordneten zwangsweisen Unterbringung innerhalb eines Betreuungsverfahrens nach § 1906 BGB (alte Fassung)

Auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung setzt die gem. § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB erfolgende (weitere) zivilrechtliche Unterbringung eine – nach wie vor bestehende – ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen voraus (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 218, 111 = BtPrax 2018, 155). Besonderheiten können sich bei einer bereits mehrere Jahre währenden Unterbringung […..]
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Verabreichung v. Medikamenten gegen den Willen d. Patienten im Pflegeheim?

Eine gegen den Willen von Patienten verabreichte Medikation (Zwangsmedikation, § 1832 BGB) in Pflegeheimen ohne gerichtliche Genehmigung ist unzulässig. Zunächst kommt es darauf an, ob die Patienten entsprechend ihrem Gesundheitszustand als einwilligungsfähig anzusehen sind. Wenn ja, kann die Einnahme verweigert und die Patienten nicht dazu gezwungen werden. In anderen Fällen kann in eine Zwangsbehandlung ggf. durch den gesetzlichen Betreuer eingewilligt […..]
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Unkritisches Verwenden formularmäßiger Betreuungsanregungen durch Krankenhäuser  

Wir stellen fest, dass einzelne Krankenhäuser, insbesondere psychiatrische Abteilungen, vorschnell zum Formular „Anregung einer (vorläufigen) Betreuung“ greifen. Ob allem Anschein nach übereifrigen Ärzten überhaupt klar ist, was sie damit im Leben der Patienten anrichten können, darf bezweifelt werden. Erst kürzlich – fast 6 Monate nach Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform! – wurde uns eine formularmäßige Betreuungsanregung vorgelegt, in dem Ärzte mittels Kreuz-Markierungen […..]
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Wie Angehörige durch gezielte Desinformation von Betreuern widerrechtlich unter Druck gesetzt werden

Folgender Fall wurde unserer Stiftung berichtet: Ein mittlerweile 80-jähriger Mann wird seit 13 Jahren von seinem ursprünglich zum gesetzlichen Betreuer bestellten Sohn fachmännisch im gemeinsamen Haushalt gepflegt. Er ist zum Teil bettlägerig, zum Teil kann er sich – je nach Tagesform – im Rollstuhl aufhalten und sogar kleinere Ausflüge unternehmen. Trotzdem entschied sich das Betreuungsgericht dazu, einen Betreuerwechsel durchzuführen und […..]
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen – Konkretisierung der Notwendigkeit durch die Rechtsprechung

Der BGH hat mir Beschluss vom 15.01.2020 (AZ: XII ZB 381/19) entschieden, dass nur solche ärztlichen Zwangsmaßnahmen als notwendig angesehen werden können, deren Durchführung einer breiten medizinisch-wissenschaftlichen Übereinstimmung entspricht, die u. a. in wissenschaftlichen Stellungnahmen des Beirats der Bundesärztekammer sowie in medizinischen Leitlinien zum Ausdruck kommen muss. Damit konkretisiert der BGH den Begriff der Notwendigkeit innerhalb des § 1906a Abs. […..]
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen – Behandlung muss notwendig und geeignet sein – breiter medizinischer Konsens erforderlich

Wenn ein zivilrechtlich in einer stationären Einrichtung untergebrachter Betreuter nicht einwilligungsfähig ist, kann an seiner Stelle der Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen. Die Einwilligung des Betreuers ist dann möglich, bzw. genehmigungsfähig, wenn alle in § 1906a Abs. 1 S. 1 BGB aufgezählten Voraussetzungen vorliegen. Hintergrund der gesetzgeberischen Ausgestaltung dieser Voraussetzungen ist, dass es sich bei einer Zwangsbehandlung wegen des […..]
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Ein psychisch kranker, gesetzlich betreuter Mensch müsste dringend in einer betreuten Wohnform leben – weigert sich jedoch standhaft, dort einzuziehen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Oft wird uns von Familienangehörigen, die zu Betreuern bestellt wurden, in diesem Zusammenhang folgendes Dilemma geschildert: Der Betroffene ist psychisch krank (in vielen Fällen handelt es sich um Alkoholabhängigkeit). Er ist nicht in der Lage, allein zu leben, er droht zu verwahrlosen, nimmt seine Medikamente nicht ein. Er braucht eine längerfristige, unterstützte Wohnform und kontrollierte med. Behandlung. Eine Verbesserung seines […..]
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Für längere Unterbringung des Betroffenen ist die Gefährdungsprognose entscheidend

Auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung setzt die nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB erfolgende weitere zivilrechtliche Unterbringung voraus, dass eine nach wie vor bestehende ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen besteht. Bei einer bereits mehrere Jahre andauernden Unterbringung können sich Besonderheiten mit Blick auf die Feststellung der vorausgesetzten Gefährdung von Leib oder […..]
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Zwingende Anhörung in Unterbringungssachen / Kernstück des Amtsermittlungsgrundsatzes

Wenn es schnell gehen muss mit der Einrichtung einer Betreuung und einer damit verbundenen Unterbringung des Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus geschieht dies durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung (dringende Gründe und dringendes Bedürfnis für sofortiges Tätigwerden). Aus § 319 Abs. 1 FamFG ergibt sich die Pflicht, den Betroffenen auch in diesen Fällen zuvor mündlich anzuhören und sich dadurch einen […..]
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Zwangsbehandlung – Welche medizinischen Zwangsmaßnahmen sind genehmigungsfähig?

Es können nur solche ärztlichen Zwangsmaßnahmen als notwendig – und damit als genehmigungsfähig – angesehen werden, deren Durchführung einer bereiten medizinisch-wissenschaftlichen Übereinstimmung entspricht. Ein solcher Konsens kann sich aus medizinischen Leitlinien ergeben oder aus wissenschaftlichen Stellungnahmen des Beirats der Bundesärztekammer. Falls der an Schizophrenie leidende Betreute beispielsweise einer Elektrokrampftherapie ausdrücklich widerspricht, ist die Einwilligung des Betreuers in deren zwangsweise Durchführung […..]
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Rechtswidrige Zwangsfixierung – Recht auf effektive Strafverfolgung

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung von Ermittlungsverfahren in Bezug auf eine rechtswidrige Fixierung im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts nach einem Unfall führte zum Erfolg: Eine länger als 30 Minuten andauernde, nicht gerichtlich genehmigte zwangsweise Fixierung stellt einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit dar. Ein solches Verhalten begründet strafrechtliche Ermittlungen, auf die der Betroffene einen Anspruch hat: Ein Anspruch auf […..]
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Dürfen Betreute gegen ihren Willen zwangsweise in ein (offenes) Heim verbracht werden?

Nein. Für eine Genehmigung des Betreuungsgerichts, einen zwar kranken und unter Umständen schlecht versorgten Betreuten, bei dem aber kein Unterbringungsgrund vorliegt, zwangsweise in ein offenes Heim zu bringen, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es müsste sich dafür um eine Unterbringungssache handeln, die einen Unterbringungsgrund voraussetzt, was an erhebliche rechtliche und medizinische Voraussetzungen geknüpft ist (lesen Sie dazu unseren Artikel https://www.betreuungsrecht.de/unterbringung/unterbringung/). […..]
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Sachverständigengutachten – Weigerung des Betroffenen

In vielen Betreuungsverfahren stellt sich für die Betroffenen die Frage, ob ein Sachverständigengutachten, welches ohne ihre Mitwirkung erstellt wurde, überhaupt verwertbar ist. Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass dann, wenn sie mit dem Sachverständigen nicht sprechen, auch kein Gutachten erstellt werden kann. Der BGH hat erneut mit Beschluss vom 17.04.2019 (AZ: XII ZB 570/18) bekräftigt, dass die Verwertbarkeit eines in […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen – Ortungschip

Die Frage, ob die Verwendung eines sog. Sicherheits-Chips (zur Funkortung), der an der Kleidung, bzw. im Schuh eines Betroffenen angebracht ist, eine gerichtlich genehmigungsbedürftige freiheitsentziehende, bzw. unterbringungsähnliche Maßnahme darstellt, beurteilt sich danach, ob dadurch verhindert werden kann, dass der Betroffene die Ausgangstür der Einrichtung, in der er untergebracht ist, öffnen kann oder nicht. Als freiheitsentziehende Maßnahmen gelten medikamentöse Verabreichungen ruhigstellender […..]
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Alkoholismus / Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen

Die Unterbringung in einer Einrichtung gegen den Willen des Betroffenen ist dann möglich, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt, die ohne die Unterbringung zu einer Selbstschädigung führen würde und ferner der Betroffene aufgrund dieser Krankheit nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen. Die Unterbringung muss gerichtlich genehmigt werden. Aus dem Beschluss des BGH vom 18.07.2018, AZ: XII ZB […..]
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Betroffene dürfen nicht gegen ihren Willen in ihrer Wohnung angehört oder durch einen Sachverständigen untersucht werden

Oft werden uns Fragen dazu gestellt, ob es Betroffene über sich ergehen lassen müssen, dass Richter, Ärzte und ggf. Mitarbeiter der Betreuungsbehörde gegen den Willen des Betroffenen – gewaltsam – sich Zutritt zu dessen Wohnung verschaffen um ihn dort anzuhören oder ärztlich zu begutachten. Begutachtung und Anhörung in der Wohnung gegen den Willen des Betroffenen ist rechtswidrig und muss nicht […..]
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Vorführung zur Untersuchung – Anhörung – rechtliches Gehör

Die Unterbringung stellt einen massiven Grundrechtseingriff dar. Sie ist nur zulässig, wenn der Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann und infolgedessen sich oder andere gefährdet. Dabei kommt der Anhörung des Betroffenen besondere Bedeutung zu. Denn nur durch die Anhörung kann der Betroffene in einem Unterbringungsverfahren von seinem Recht Gebrauch machen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des zuständigen Betreuungsgerichts einwirken […..]
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Rechtsprechung des BVerfG zu freiheitsentziehenden Maßnahmen

1. Die Fixierung eines Patienten stellt einen Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Sowohl bei einer 5-Punkt als auch bei einer 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer handelt es sich um eine Freiheitsentziehung i. S. d. Art. 104 Abs. 2 GG, die von einer richterlichen Unterbringungsanordnung nicht gedeckt ist. Von einer kurzfristigen Maßnahme ist in der Regel […..]
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