Zur Kontrollbetreuung: Im Mittelpunkt steht allein der Schutz des Betroffenen

Die Beschwerde einer betroffenen Person gegen die Einrichtung einer Kontrollbetreuung wurde von dem Landgericht Lübeck mit Beschluss vom 08.01.2023, AZ: 7 T 232/23 zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Kontrollbetreuung vorlagen, insbesondere die betroffene Person aufgrund ihres Krankheitszustandes ihre Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten nicht mehr ausüben konnte und konkrete Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Vollmacht nicht […..]
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Vorsorgevollmacht – Maßstab für Geeignetheit des Bevollmächtigten

Die Existenz einer Vorsorgevollmacht steht der Einrichtung einer Betreuung bei vorliegendem Betreuungsbedarf nur dann entgegen, wenn die Angelegenheiten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können, wie durch einen Betreuer. Das bedeutet, dass auch ein Bevollmächtigter (genauso wie Betreuer) Wünsche des Vollmachtgebers entsprechend § 1821 Abs. 3 Nr. 1 BGB dann zurückweisen muss und ihnen nicht entsprechen darf, wenn […..]
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Zur (Un-)Geeignetheit des Bevollmächtigten – erforderliche amtsgerichtliche Ermittlungen

In dem mit Beschluss des BGH v. 02.08.2023 (AZ: XII ZB 303/22) entschiedenen Fall wurde der Betroffene weder betreuungsgerichtlich angehört, noch ein Sachverständigengutachten eingeholt – dies obwohl die Geeignetheit des Bevollmächtigten für das Betreuungsgericht offensichtlich hätte in Frage stehen müssen. Es konnte damit durch das Betreuungsgericht weder in erforderlicher Weise sicher festgestellt werden, ob und welche Mängel der Vollmachtsausübung vorlagen, […..]
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Die Geeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten setzt auch voraus, dass er den Vollmachtgeber vor erheblichen Gefahren bewahrt, die dieser krankheitsbedingt nicht (mehr) erkennen kann

Dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen wie durch einen gesetzlichen Betreuer besorgt werden können, setzt auch die Eignung des Bevollmächtigten dafür voraus, eine erhebliche Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen entgegen dessen geäußerten Wünschen abzuwenden, wenn der Betroffene die Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann. […..]
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Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen durch rechtzeitige und rechtssichere Vorsorge

Ein äußerst bestürzender Fall von Vollmachtmissbrauch wurde unserer Stiftung zur Kenntnis gebracht. Ein verwitweter über 80jähriger, leicht dementer und sehr vermögender Herr hatte es versäumt, sich rechtzeitig über seine Vertretung im Alter Gedanken zu machen und eine Person seines Vertrauens zu bevollmächtigen oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Nur Tage nachdem seine Ehefrau verstorben war, begann die hilfsbereite Nachbarin sich um […..]
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Zur Geeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten – Verlust der Vollmacht

Ein Vorsorgebevollmächtigter ist auch dann ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, wenn er – auch unverschuldet – objektiv nicht in der Lage ist, die Vorsorgevollmacht zum Wohle des Betroffenen auszuüben (i. A.  an Senatsbeschluss vom 7. März 2012, AZ: XII ZB 583/11) BGH, Beschluss vom 7. August 2013 – XII ZB 671/12 Eine Betreuung ist (auch nach der Betreuungsrechtsreform) […..]
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Vorsorgevollmacht – Anforderungen und Ablauf der Kontrollbetreuung – Suspendierung der Vollmacht

Der BGH stellt klar: Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt. Ergeben sich aus der Vereinbarung und dem erklärten Willen des Vollmachtgebers keine konkreten Vorgaben, kann der Betroffene seine Wünsche nicht […..]
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Beschwerde des Bevollmächtigten, nach Erledigung der Hauptsache, § 62 FamFG

Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von dem Vorsorgebevollmächtigten auch beim Vorliegen einer transmortalen (über den Tod hinausgehende) Vollmacht kein Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG gestellt werden BGH, Beschluss vom 14.6.2023, AZ:  XII ZB 43/2 Nach dem Tod der betreuten Person fehlt die Antragsberechtigung für den Bevollmächtigten, deshalb ist die Beschwerde […..]
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Widerruf einer notariellen Vorsorgevollmacht durch den Betreuer

Haben die nach § 51 Abs. 1 BeurkG Berechtigten gegenüber dem Notar eine andere Bestimmung hinsichtlich der Erteilung von Ausfertigungen getroffen, ergeben sich Inhalt und Umfang der Amtspflichten des Notars bei der Prüfung des Rechts eines Dritten auf Erteilung einer Ausfertigung aus dieser Weisung. Kann der Bevollmächtigte nach der Weisung des Vollmachtgebers eine weitere Ausfertigung der Vollmachtsurkunde verlangen, sofern er […..]
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Wie es trotz Vorsorgevollmacht zur Anordnung einer Betreuung kommen kann – Gefahr für den Vollmachtgeber, wenn ein Bevollmächtigter aus der Reihe tanzt

Wenn die dringende Gefahr besteht, dass der Vorsorgebevollmächtigte nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handelt und deshalb die Person des Vollmachtgebers oder sein Vermögen erheblich gefährdet sind, kann dem Bevollmächtigten die Ausübung der Vollmacht durch das Betreuungsgericht untersagt werden, § 1820 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB. Diese Gefahr kann auch darin bestehen, dass bei mehreren Bevollmächtigten ein Bevollmächtigter […..]
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Ist der Vorsorgebevollmächtigte zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers verpflichtet?

Soweit in einer Vorsorgevollmacht keine anderweitigen Regelungen enthalten sind, berechtigt die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten nur zur rechtlichen Vertretung, verpflichtet aber nicht zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers. Der Vorsorgebevollmächtigte hat nur die notwendigen tatsächlichen Hilfen zu besorgen, nicht jedoch selbst zu leisten. BGH, Beschluss vom 16.11.2022 – XII ZB 212/2

Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer muss gerichtlich genehmigt werden

Nach § 1820 Abs. 5 BGB muss der Widerruf einer Vorsorgevollmacht, der durch den Kontrollbetreuer erklärt wird, vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Die Genehmigung des Widerrufs ist nur für Vorsorgevollmachten erforderlich. Für alle anderen Vollmachten, die keine Regelungen zur Personensorge oder in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge enthalten, gilt dies nicht (z. B. Kontovollmachten). Für den Widerruf dieser Vollmachten ist eine gerichtliche […..]
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Die Suspendierung der Vorsorgevollmacht durch das Betreuungsgericht – Voraussetzungen

1820 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 2 BGB legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Vorsorgevollmacht durch das Betreuungsgericht suspendiert werden kann. Danach muss entweder eine dringende Gefahr eines Zuwiderhandelns gegen die Wünsche des Vollmachtgebers vorliegen und der Vollmachtgeber oder sein Vermögen dadurch erheblich gefährdet sein. Oder es muss eine Behinderung des Kontrollbetreuers bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch den […..]
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Widerruf der Vorsorgevollmacht – Kontrollbetreuer – Suspendierung der Vollmacht

Der Kontrollbetreuer hat die Aufgabe, die Tätigkeit des Bevollmächtigten überprüfen. Für die Zeit, die diese Prüfung in Anspruch nimmt, kann die Vollmacht suspendiert werden, § 1820 Abs. 4 BGB. Das bedeutet, dass das Betreuungsgericht die Herausgabe der Vollmacht an den Kontrollbetreuer anordnen kann. Dies hat einerseits den Vorteil, dass für die Zeit, in der die Voraussetzungen eines Widerrufs der Vollmacht […..]
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Widerruf einer Vorsorgevollmacht ist bei Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers i. d. R. nur durch Betreuer möglich

Soll eine Vorsorgevollmacht aus der Welt geschafft werden, der Vollmachtgeber ist inzwischen jedoch geschäftsunfähig, kommt allein der Widerruf der Vollmacht durch einen gesetzlichen Betreuer in Betracht. (Mögliche Ausnahme: Es gibt mehrere Vollmachten und der andere Bevollmächtigte ist aufgrund seiner Vollmacht zum Widerruf der anderen Vollmacht berechtigt.) Der Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Vollmachtgebers durch Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch einen Betreuer […..]
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Widerruf der Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten

Sind für einen Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte in einer Vorsorgevollmacht eingesetzt, sind diese nicht dazu befugt, die Vollmacht gegenseitig zu widerrufen. Dies auch dann nicht, wenn die Bevollmächtigten jeweils einzelvertretungsbefugt sind. Sind für einen Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte in verschiedenen Vorsorgevollmachten eingesetzt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Widerrufs durch einen Bevollmächtigten gegenüber dem anderen Bevollmächtigten. Das kann zu erheblichen Problemen, vor allem […..]
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Vorsorgevollmacht – Ungeeignetheit des Bevollmächtigten wg. Groll gegenüber dem Vollmachtgeber

Eine Betreuung kann trotz wirksamer Vorsorgevollmacht erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet […..]
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Sachverständigengutachten hat ggf. auch zuvor erstattete Gutachten (MDK) miteinzubeziehen wenn sich daraus Hinweise auf kognitive Fähigkeiten ergeben

Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen hat es von Amts wegen nachzugehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Juni 2022 – XII ZB 544/21). BGH, Beschluss v. 02.11.2022, XII ZB 339/22 Im hier zitierten Fall wurde die Frage […..]
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Die Ermächtigung des Kontrollbetreuers zum Widerruf einer Vollmacht stellt eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises dar

Die Erweiterung einer bestehenden Kontrollbetreuung um die Befugnis zum Widerruf einer erteilten Vorsorgevollmacht stellt eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises des Kontrollbetreuers dar. Denn die gerichtliche Ermächtigung zum Widerruf einer Vollmacht, die nach § 278 Abs. 1 FamFG sofort mit Bekanntgabe an den Betreuer wirksam wird, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das aus Art. 2 Abs. 1 GG folgende Selbstbestimmungsrecht des […..]
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Kontrollbetreuung – Erweiterung des Aufgabenkreises auf „Widerruf der Vollmacht“

Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt und zur Kontrolle des Bevollmächtigten ein Kontrollbetreuer eingesetzt wurde kommt es oft vor, dass der Aufgabenkreis des Kontrollbetreuers erweitert wird, so dass er auch zum Widerruf der Vollmacht ermächtigt wird. Das Ergebnis dieses Widerrufs ist, dass die Vorsorgevollmacht unwiederbringlich vernichtet wird. Dies bedeutet einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff für den Betroffenen. Deshalb kann vor der Erweiterung des Aufgabenkreises […..]
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Beschwerdebefugnis des Vorsorgebevollmächtigten

Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Erweiterung der Betreuung um die Befugnis des Kontrollbetreuers zum Widerruf der Vollmacht einlegen. Die trotz des Widerrufs partiell als fortbestehend anzusehende Vollmacht umfasst auch die Befugnis, im Namen des Betroffenen einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde […..]
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Kontrollbetreuung – Schenkungen durch den Bevollmächtigten

Wie jede andere Betreuung darf eine Kontrollbetreuung nur dann eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist. Der Vollmachtgeber hat die Vollmacht gerade für den Fall erstellt, dass er irgendwann in eine Situation kommen kann, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Durch die Vollmacht möchte er die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung vermeiden. Deshalb kann das Bedürfnis nach einer […..]
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Vollmachtswiderruf durch Kontrollbetreuer

Wenn dem Kontrollbetreuer der Aufgabenkreis „Widerruf einer Vollmacht“ übertragen werden soll müssen die dafür erforderlichen Feststellungen durch das Betreuungsgericht getroffen werden. Das bedeutet, dass das Festhalten an der Vollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lassen muss. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert, dass grundsätzlich zunächst – […..]
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Betreuerbestellung in Unkenntnis einer wirksamen Vollmacht – Rechtsfolgen

Entgegen der teilweise bestehenden Ansicht ist es nicht so, dass eine wirksam erteilte Vollmacht deshalb automatisch unwirksam wird, weil (in Unkenntnis der bestehenden Vollmacht) eine Betreuung eingerichtet wird. Im Gegenteil – eine wirksam erteilte Vollmacht, die sich auf alle zu regelnden Aufgabenkreise erstreckt, bewirkt, dass eine gesetzliche Betreuung nicht eingerichtet werden muss weil sie aufgrund der Bevollmächtigung nicht erforderlich ist. […..]
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Pflichtwidriges Unterlassen eines Vollmachtswiderrufs

Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt und diese vom Bevollmächtigten missbraucht wird – beispielsweise um sich auf Kosten des Vollmachtgebers selbst zu bereichern – muss eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Geschäftsunfähigkeit nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten zu widerrufen. In der Regel wird dem Betreuer in diesen Sachverhaltskonstellationen der Aufgabenkreis […..]
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Was ist wichtig wenn eine Vorsorgevollmacht widerrufen wurde?

Wenn eine Vorsorgevollmacht von dem (geschäftsfähigen) Vollmachtgeber oder von einem inzwischen eingesetzten Betreuer widerrufen wird muss der Bevollmächtigte die ihm ausgehändigte Vollmachtsurkunde zurückgeben. Dazu muss er entweder vom Betreuer oder vom Vollmachtgeber am besten schon in dem Widerrufsschreiben unter Fristsetzung aufgefordert werden. Mit der Rückgabe der Vollmacht erlischt die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten, die nach dem Widerruf und zwischen der Rückgabe […..]
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Widerruf Vorsorgevollmacht – Widerruf – Rechtsmittel

Gegen den geplanten Widerruf durch den Kontrollbetreuer – soweit diese Aufgaben in dem Kontrollbetreuerbeschluss enthalten sind – muss der Bevollmächtigte sofort seine Rechte wahrnehmen. Es empfiehlt sich einen Experten zu beauftragen, der eine Beschwerde unverzüglich einlegt. Ganz wichtig ist, dass man bei dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, damit im gesamten Beschwerdeverfahren, also bis zum Ende des Beschwerdeverfahrens ein […..]
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Vollmacht – Widerruf

Auch wenn eine Vorsorgevollmacht wirksam durch einen Betreuer widerrufen wurde, kann der Bevollmächtigte noch Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen. Wichtig ist allerdings, dass er diese Rechtsmittel im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen einlegt. (vgl. BGH, Beschluss v. 06.02.2019, AZ: XII ZB 405/18) 12.09.2019

Spannungsverhältnis Vorsorgebevollmächtigter – Ersatzbevollmächtigter

Besonders praxisrelevant ist die Frage, wann und wie ein in der Vorsorgevollmacht bezeichneter Ersatzbevollmächtigter überhaupt zum Einsatz kommt. In vielen Vollmachtsurkunden wird eine Person X als Ersatzbevollmächtigter bezeichnet für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte die Vollmacht nicht mehr ausüben kann oder will. Diese Formulierung führt dann unproblematisch zum Ziel, wenn der Hauptbevollmächtigte einen solchen Fall zu erkennen gibt, die Vollmachtsurkunde […..]
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