Betreuungsbedarf – Vermögenssorge

Wenn es der Betreute unterlässt, an der erforderlichen Antragstellung oder Einreichung von Unterlagen mitzuwirken, um die ihm eigentlich zustehende EU-Rente oder Sozialleistungen zu erhalten, kann sich daraus ein Betreuungsbedarf für den Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ ergeben. 25.09.2019

Vorsorgevollmacht / Vermögensauskunft

Auch wenn ein Bevollmächtigter im Rahmen einer Vorsorgevollmacht weitreichend und umfassend berechtigt ist, soll er trotzdem nicht dazu berechtigt sein, in einem Zwangsvollstreckungsverfahren die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) für den Vollmachtgeber abzugeben. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen der gesetzlichen Betreuung und der Vorsorgevollmacht. Ein gesetzlicher Betreuer ist dazu berechtigt, in einem Zwangsvollstreckungsverfahren für den Betreuten die Vermögensauskunft abzugeben weil er […..]
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Erbscheinsantrag Betreuer / Bevollmächtigter

Wenn ein Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten bestellt ist oder ein Bevollmächtigter im Rahmen einer Vorsorgevollmacht für das Vermögen vertretungsbefugt ist, ist der Betreuer, bzw. der Bevollmächtigte, berechtigt, die eidesstattliche Versicherung, die für den Erbscheinsantrag erforderlich ist, abzugeben. Die eidesstattliche Versicherung darf jedoch nur in eigenem Namen abgegeben werden, nicht im Namen des Betreuten, bzw. des Vertretenen (s. hierzu OLG […..]
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Kosten einer gesetzlichen Betreuung

Die Kosten einer gesetzlichen Betreuung sind vom Betreuten zu tragen. Das bedeutet, dass Angehörige nicht unmittelbar zur Deckung der Betreuungskosten herangezogen werden können. Der Betreute hat zur Deckung der Betreuungskosten sein Einkommen einzusetzen. Dazu gehören nach § 1836 c Abs. 1 S. 3 BGB auch Unterhaltsansprüche. Eine Beteiligung der Angehörigen an den Betreuungskosten findet insoweit also nur mittelbar – über […..]
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Bankkonto

Grundsätzlich gehört es für einen Betreuer mit dem Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ zu dessen Pflichten, für den Betreuten ein eigenes Konto zu führen. Die finanziellen Mittel des Betreuten (mögen sie auch noch so gering sein) müssen von den Geldern des Betreuers getrennt werden. Dies gilt grundsätzlich auch wenn es sich um eine ehrenamtliche Betreuung innerhalb der Familie handelt. Die Rechtsprechung hat von […..]
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Betreuer – Vermögenssorge

Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge ist zu einer umfassenden Ermittlung und Verwaltung des Einkommens und des Vermögens des Betreuten verpflichtet. Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung auch die Geltendmachung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch für den Betreuten (z. B. Wohngeld, Grundsicherung), bzw. die entsprechende Antragstellung. Der Betreuer hat die Aufgabe, das Vermögen des Betreuten ordnungsgemäß zu verwalten sowie bestmöglich […..]
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Vermögenssorge

Der Aufgabenkreis der „Vermögenssorge“ ist für den Betreuer mit der Pflicht verbunden, das Vermögen des Betreuten bestmöglich zu sichern und zu mehren. Seine Richtschnur bei den zu treffenden Entscheidungen hat ausschließlich das Wohl und das vermögensrechtliche Interesse des Betreuten zu sein. Wichtig ist, dass der Betreute in der Lage ist, mit seinem Vermögen möglichst lange seinen Unterhalt zu bestreiten. Der […..]
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Betreuerpflichten – Vermögenssorge – Rentenanwartschaften

Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 23.06.2019 (AZ: 19 O 149/16) entschieden, dass von einem Berufsbetreuer zu erwarten ist, dass er die Auskünfte zu Rentenanwartschaften des Betreuten bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger einholt. Er darf sich nicht auf die Information des Arbeitgebers verlassen. Der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ umfasst weiterhin die Verpflichtung, das Vorliegen etwaiger Erwerbsminderungsrentenansprüche des Betreuten zu prüfen und deren […..]
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Vermögenssorge – Rentenanspruch

Vermögenssorge – Rentenanspruch Berufsbetreuer haben im Rahmen der Vermögenssorge die Pflicht Renteninformationen beim zuständigen Rententräger für den Betroffenen einzuholen. Renten, die dem Betroffenen zustehen (z. B. Erwerbsminderungsrente) müssen durch Berufsbetreuer beantragt werden. Dies gilt auch im Fall eines Betreuerwechsels. Der neue Betreuer muss – nachdem er Gelegenheit hatte, sich in die vom vorherigen Betreuer zur Verfügung gestellten Unterlagen einzuarbeiten (Prüffrist) […..]
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Betreuervergütung – Schonbetrag

Ein Betreuter hat auch dann sein Vermögen für die Vergütung des Betreuers einzusetzen, wenn er in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet und Eingliederungshilfe bezieht – wenn das Vermögen den allgemeinen Schonbetrag nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII (derzeit 5.000 Euro) übersteigt. Der erhöhte Vermögensfreibetrag von bis zu 25.000 Euro nach § 60a SGB XII ist dabei […..]
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Geschäftsunfähigkeit – Kreditvertrag

Verträge, die ein Geschäftsunfähiger abschließt, sind nichtig. Es kommt darauf an, ob die freie Willensbestimmung bei Abschluss des Kreditvertrages aufgrund krankhafter Störung der Geistestätigkeit ausgeschlossen war. Dies bedeutet, dass, wenn der Geschäftsunfähige sich später auf die Nichtigkeit des Vertrages beruft, der Vertrag rückabgewickelt werden muss, d. h. die empfangenen Leistungen sind zurück zu gewähren. Falls dies nicht möglich ist, weil […..]
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Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Betreuten/Aufgabenkreise

Die Frage, ob der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ allein zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Betreuten ausreicht war schon Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Inzwischen geht die Rechtsprechung dahin, dass der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ allein den Betreuer nicht berechtigt, Unterhaltsansprüche des Betreuten geltend zu machen. Das Realisieren von Unterhaltsansprüchen ist ein Teil des Aufgabenbereiches „Personensorge“. Wenn ein Betreuer ohne diesen Aufgabenkreis tätig wird – also beispielsweise […..]
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Dem Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers ist zu folgen – auch bei möglicherweise bestehenden Interessenskonflikten – solange die Geeignetheit des Betreuers nicht in Frage steht

Der BGH hat dies in aktuellen Entscheidungen (BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 521/17, BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 553/17) erneut bekräftigt: Nach § 1897 Abs. 4 BGB ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Dieser Vorschlag setzt weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen voraus. Es genügt, dass der Betroffene […..]
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Wie das Vorhaben eines Elternpaares, für den Sohn optimale Vermögensvorsorge zu treffen fast scheiterte – Ein Fall von Behördenignoranz in Österreich

Ein Ehepaar, Eltern eines zu 80 % beeinträchtigten, mittlerweile erwachsenen Sohnes, wollte für diesen ein Ferienappartement in Ungarn erwerben. Vorausgehend sollte aus ein Gartenhaus (ebenfalls in Ungarn) mit großem, arbeitsintensivem Grundstück, welches schon im Eigentum des Sohnes stand, veräußert werden. Hintergrund des Vorhabens war zum einen, dem Sohn die Möglichkeit zu erhalten, die gewohnten und liebgewonnenen Ferien weiterhin in Ungarn […..]
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Der Einwilligungsvorbehalt

Die bloße Anordnung einer Betreuung berührt die Geschäftsfähigkeit des Betreuten nicht. Der geschäftsfähige Betreute ist also auch bei bestehender Betreuung dazu in der Lage, eigene rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, d. h. Verträge wirksam abzuschließen. Daneben ist auch der Betreuer befugt, innerhalb seiner Aufgabenkreise Willenserklärungen in seiner Funktion als Stellvertreter für den Betreuten abzugeben. Es handelt sich dabei um eine Doppelzuständigkeit – […..]
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Auskünfte über Vermögen werden von Betreuern oft zurückgehalten

Wir kennen leider viele Fälle, in denen die Betreuten von Betreuern in Unkenntnis über ihre finanzielle Lage gelassen werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die den Betreuer verpflichten würde, dem Betreuten Auskünfte über den Stand des Vermögens zu erteilen gibt es nicht. Es geschieht sehr oft, dass Betreuer den Betroffenen die Kontoauszüge nicht vorlegen und die Banken sich ebenfalls weigern, Auskünfte zu […..]
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Vergütung des Vorsorgebevollmächtigten / Vergütungsvertrag

Vergütung des Bevollmächtigten – staatliche Rückzahlungsansprüche? Grundsätzlich kann der Vorsorgebevollmächtigte von dem Vollmachtgeber für die Tätigkeit als Bevollmächtigter eine Vergütung verlangen. Es gibt zu diesem Thema keine speziellen gesetzlichen Regelungen. Ob, bzw. in welcher Höhe die Vergütung bezahlt wird unterliegt allein der Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer und hängt maßgeblich von dem Rechtsverhältnis der Beteiligten ab. Die Vergütungsvereinbarung kann entweder […..]
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Jurist als Betreuer – muss er auch anwaltlich für Betreuten tätig werden?

Die Tatsache, dass ein Betreueramt übertragen wurde bedeutet nicht, dass der Betreuer alle Aufgaben, die für den Betroffenen wahrzunehmen sind, persönlich (Pflege, Versorgung, Geltendmachung von Ansprüchen etc.) erledigen muss. Er hat vielmehr alles Notwendige in die Wege zu leiten, um das Wohl des Betreuten im besten Sinne zu wahren, bzw. zu erreichen. Das Amt des Betreuers ist durch Rechtsfürsorge gekennzeichnet, […..]
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BETREUUNG – SELBST BEANTRAGT -FATALE WIRKUNG

Ein dramatischer Fall erreichte die Kester-Haeusler-Stiftung am 12.03.2018. Eine ältere Damen hatte eine gesetzliche Betreuung beantragt, da sie sich gesundheitlich für sehr schwach hielt und den Pressemitteilungen und Veröffentlichungen der Justizminister glaubte, dass es sich bei Betreuungen um etwas Gutes handelt. Sie hatte nur die Betreuung über ihre Vermögenssorge beantragt. Allerdings gab es keinen Einwilligungsvorbehalt. Sie war nicht entmündigt bzw. […..]
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Betreuungsrecht – Geheimniskrämerei – Konto des Betreuten

Die Betreuer informieren die Betreuten selten über Kontenstände. Aus diesem Grund findet  keine, bzw. nur unzureichende Kontrolle der Betreuer statt. Selbst wenn die Betreuten in der Lage sind, die Kontenstände zu erfassen und nachzurechnen, denken die Betreuer oft nicht  daran, die Kontenstände dem Betreuten mitzuteilen. Hierin liegt meiner Ansicht nach ein schwerer Fehler in der Gesetzgebung. Der Gesetzgeber hätte eine […..]
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Eltern als gesetzliche Betreuer volljähriger Kinder

Grundsätzlich sind Eltern, die zu Betreuern ihrer volljährigen Kinder bestellt wurden, hinsichtlich der Betreuerpflichten und -rechte jedem anderen gesetzlichen Betreuer gleichgestellt. Das bedeutet nach den allgemeinen Grundsätzen des Betreuungsrechts, dass auch bei einer Führung der Betreuung durch die Eltern das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten zu achten ist und ihm Entscheidungen – soweit irgendwie möglich – selbst überlassen werden müssen. In den […..]
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Zur Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber ihren Eltern im Pflegefall

Ob die Angehörigen tatsächlich Unterhalt bezahlen müssen, hängt davon ab, wie hoch deren Einkommen und Vermögen ist. Grundsätzlich wird vom bereinigten Nettoeinkommen ein Selbstbehalt von 1.800 Euro abgezogen, die Freigrenze für Familien liegt derzeit bei 3.240 Euro. Berücksichtigt werden bei der Berechnung noch Zahlungsverpflichtungen beispielsweise für eine Immobilie, eigene Altersvorsorge, Kindesunterhalt gegenüber eigenen Kindern usw. Die Einkünfte der Angehörigen, die […..]
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Gegen den freien Willen des Betroffenen kein Einwilligungsvorbehalt

Der BGB hat in seiner Entscheidung (Beschluss v. 17.05.2017, AZ: XII ZB 495/16) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass bei der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den Willen des Betroffenen ausreichende Feststellungen dazu getroffen werden müssen, ob der Betroffene in der Lage ist, einen diesbezüglichen freien Willen zu bilden oder nicht. Auch wenn bei einem Betreuten eine Intelligenzminderung vorliegt, die bewirkt, dass […..]
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Wenn die Bank eine Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert, wird Betreuung eingerichtet

Immer problematischer wird die Akzeptanz der Vorsorgevollmacht im Verhältnis zu Banken. Ein Großteil der Banken ist inzwischen dazu übergegangen, Vollmachten nur noch in Form von speziell abgeschlossenen Kontovollmachten zu akzeptieren, bzw. Vorsorgevollmachten, die notariell beglaubigt sind. Unserer Meinung nach eine unerträgliche Verfahrensweise, die darin gipfelt, dass Banken in solchen Streitfällen (wenn es um nicht notariell beglaubigte Vorsorgevollmachten geht) nicht zögern, […..]
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Immobilienverkauf durch Betreuer – Vorkaufsrecht für Angehörige?

Betreuung ist immer und in jeder Hinsicht eine belastende Situation für die Betroffenen und – vor allem im Falle eines eingesetzten fremden Betreuers – auch für die Angehörigen. Noch schlimmer und unwürdiger wird es aber dann, wenn der Betreuer von der Befugnis Gebrauch macht, Immobilien des Betreuten an Dritte zu verkaufen. Immer mehr bekommen wir es mit Problemfällen zu tun, […..]
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Immobilienverkauf durch Betreuer – Unterwanderung und Vernichtung grundlegender Familieninteressen

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass wir es vermehrt mit Fällen zu tun haben, in denen Immobilien von Betreuten durch Betreuer verkauft werden, obwohl dies weder notwendig, noch von dem Betroffenen selbst oder von Familienangehörigen gewünscht wird um die laufenden Kosten für Pflege, Unterhalt, Kosten der Betreuung usw. zu bezahlen. Natürlich kommt es vor, dass ein Immobilienverkauf unumgänglich […..]
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Einwilligungsvorbehalt darf nicht als Disziplinarmaßnahme gegen den Betreuten missbraucht werden

Auch wenn der Betreute ein großes Vermögen besitzt, darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Vermögensgefährdung gibt. Der Einwilligungsvorbehalt ist kein Disziplinierungsinstrument bei bloßen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Betreuten und dem Betreuer. BGH, Beschluss v. 28.09.2016, AZ: XII ZB 275/16 Wenn nicht alle Voraussetzungen gegeben sind, die die Einrichtung eines Einwilligungsvorbehaltes rechtfertigen, kann dieser […..]
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Vorlage von Originalauszügen durch den Betreuer bei Rechnungslegung

Der Betreuer ist verpflichtet, eine formell ordnungsgemäße Rechnung über die Vermögensverwaltung gegenüber dem Gericht abzulegen. Der Betreuer muss die Rechnung so  zusammenstellen, dass klar ersichtlich ist, welche Einnahmen und Ausgaben im Rechnungsjahr getätigt wurden, so dass das Gericht ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen einen klaren Überblick über alle Vorgänge erhalten kann und so seiner eigenen Verpflichtung aus §§ 1908 i, 1843, […..]
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Zwingende Öffnung und Sichtung eines Bankschließfaches durch Betreuer?

Ein Betreuer, der für den Aufgabenkreis Vermögenssorge eingesetzt wurde, ist dazu verpflichtet, bei Übernahme der Betreuung ein Vermögensverzeichnis über die finanzielle Lage des Betreuten zu erstellen. Dieses Vermögensverzeichnis muss – soweit dies möglich ist – vollständig sein. Insoweit ist das Vorhaben des Betreuers, ein Protokoll über den Inhalt eines Bankschließfaches erstellen zu wollen, zunächst allgemein als Bestandteil zur Erfüllung seiner […..]
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Betreuungsrecht in Österreich (Sachwalterschaft) – Unterschiede zu deutschen Regelungen

Wenn in Österreich eine Betreuung für eine Person eingerichtet wird, handelt es sich um eine sog. Sachwalterschaft. Die verschiedenen möglichen Aufgabenbereiche des Sachwalters sind inhaltlich mit denen des deutschen Rechts vergleichbar. Sie werden ebenfalls individuell für jeden Einzelfall festgelegt. Ein gravierender Unterschied zum deutschen Betreuungsrecht ist, dass der österreichische Betroffene für den Wirkungskreis, für den ein Sachwalter vom Pflegschaftsgericht bestellt […..]
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