Das Sachverständigengutachten über den Gesundheitszustand eines Betroffenen ist unverzichtbare Grundlage für die Entscheidung des Betreuungsgerichts, ob der Betroffene in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen ist oder nicht. Ebenso unverzichtbar ist es, dass der Betroffene in vollem Umfang von dem Inhalt des Sachverständigengutachtens in Kenntnis gesetzt wird. Zu diesem Thema gibt es eine interessante aktuelle Entscheidung des BGH (Beschluss v. 08.03.2017), die […..]
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