Pfändungsbeschränkung nach § 863 ZPO

Eine weitere Pflichtteilsbeschränkung ist in § 863 ZPO zu finden. Hiernach sind die Nutzungen bzw. der Reinertrag des Pflichtteils dann nicht der Pfändung unterworfen, wenn sie zum Bestreiten eine standesgemäßen Unterhalts des Pflichtteilsberechtigten oder zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen erforderlich sind. Diese Pfändungsbeschränkung gilt jedoch nur gegenüber den Gläubigern der Pflichtteilsberechtigten. Gegenüber Nachlassgläubigern oder solchen Gläubigern, deren Rechte auch den Nacherben […..]
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Enterbung der Kinder durch negative Testamente

In § 1938 BGB ist geregelt, dass der Erblasser bestimmte Personen von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen kann. Die ausgeschlossen Peron wird dann als vor dem Erbfall verstorben angesehen. Der Erblasser kann die Enterbung entweder durch Testament oder durch einseitige Verfügung in einem Testament bestimmen.

Die Verwertbarkeit von Vermögen im Sinne des SGB XII

Mit Verwertbarkeit des Vermögens im Sinne des § 90 SGB XII ist nicht nur die Veräußerung von Veräußerung gemeint, vielmehr fällt unter diesen Begriff jede Art der finanziellen Nutzbarkeit. Die Verwertbarkeit ist dann zu verneinen, wenn ein tatsächliches oder rechtliches Hindernis vorliegt oder eine Verwertung in wirtschaftlicher Hinsicht ausscheidet.

Versprechen der späteren Pflege

Die Erblasserin E und ihr Ehemann M schlossen am 06.06.2002 einen Erbvertrag. In diesem Erbvertrag vereinbarten sie, dass die früher vereinbarte gegenseitige Erbeinsetzung aufrechterhalten werden sollte. Als Alleinerbin setzten E und M ihre Tochter K1 ein. Die beiden anderen Kinder von E und M, K2 und K3 wurden in dem Erbvertrag nicht bedacht. Warum E und M lediglich K1 und […..]
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OLG Stuttgart vom 29.6.2009 Vermögenszurechnung bei Liechtenstein – Stiftung

Leitsatz 1. Die wirksame Begründung einer Stiftung nach liechtensteinischem Recht setzt voraus, dass der Stifter das Stiftungsvermögen der Stiftung endgültig und ohne Widerrufsmöglichkeit zuführt. 2. Entsprechendes gilt dann, wenn das Vermögen der Stiftung über einen Stiftungsverwalter zugeführt wird, der über einen Mandatsvertrag auf Weisung des wirtschaftlichen Stifters zu handeln hat. 3. Liegt ein Scheingeschäft vor, so ist das Vermögen weiterhin […..]
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Dauertestamentsvollstreckung- schützen Sie Ihr Vermögen

Eine hervorragende Möglichkeit, die Erben vor Vermögensverfall oder vor fehlerhafter Vermögensanlage zu schützen, stellt die Dauertestamentsvollstreckung dar. Der Erblasser ordnet in einem solchen Fall die Dauertestamentsvollstreckung bezüglich seines Vermögens an. Dies heißt im Klartext, dass die Erben zwar entsprechend dem Willen des Erblassers Vermögensteile oder das ganze Vermögen erben. Sie können allerdings auf Grund der Dauertestamentsvollstreckung selbst über das Vermögen […..]
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Auswirkungen der Ausschlagungen des Erbes auf die Nacherbenanwartschaft

Ein Ehepaar setzte sich gegenseitig als Vorerben ein und ihre Töchter als Nacherben. Der Ehemann verstarb 1979. Auch eine der beiden Töchter verstarb und hinterließ einen Sohn, der in dem vom Landgericht Krefeld zu entscheidenden Fall als Kläger auftrat. Im Jahre 2006 verstarb schließlich auch die Ehefrau, die die Großmutter des Klägers war. Mit dem Tod der Großmutter trat der […..]
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Auskunftspflicht unter Miterben?

Es besteht grds. keine allg. Auskunftspflicht unter den Miterben einer Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe hat aber die Möglichkeit sich über den Bestand und den Wert des Nachlasses jederzeit selbst in Kenntnis zu setzen ggf. kann Mitwirkung der anderen Miterben verlangt werden (Pldt. § 2038 Rn. 14 ff). Aus erbrechtlichen Bestimmungen und aus § 242 BGB lässt sich ein Auskunftsanspruch nicht herleiten. […..]
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Die Stiftung im Erbrecht: Vermeidung der Zerschlagung einer Vermögensmasse

Oft lassen sich Probleme, die im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge auftreten, nicht ausreichend mit Mitteln des Erbrechts lösen. Der Alleinerbe wird gem. § 1922 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten die zum Nachlass gehören. In der Regel ist aber nicht nur ein Erbe, sondern eine Mehrheit von Erben berufen, sog. Miterbengemeinschaft. Dies führt nicht […..]
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Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sogenannten „ Drei- Zeugen- Testaments“

In § 2250 BGB wird das Nottestament vor drei Zeugen geregelt. Voraussetzung für solch eine Errichtung des Testaments ist, dass sich der Testierende entweder an einem abgesperrten Ort aufhält oder sich in einer sehr nahen Todesgefahr befindet, sodass es für ihn unmöglich ist ,dass die Errichtung des Testaments vor dem Notar oder aber auch vor dem Bürgermeister, § 2249 BGB, […..]
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Formerfordernis des Testaments: Unwirksamkeit eines teils maschinenschriftlich teils handschriftlich verfassten Testaments

Sofern das maschinenschriftliche Schriftstück nur der näheren Erläuterung einer Verfügung dient ( nähere Erläuterung der Testamentsform entsprechenden Schriftstücks), so steht der Formwirksamkeit der Verfügung nichts entgegen. Falls aber der Inhalt der Verfügung nur aus dem maschinell geschriebenen Schriftstück zu entnehmen ist, der eigenhändig geschriebene Text keine letztwillige Verfügung erkennen lässt, so reicht dies der Wahrung der Testamentsform nicht aus.

Pflichtteilsergänzungsanspruch nach Erbverzicht

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.12.2008, Az: IV ZR 58/07 Im vorliegenden Fall machte die Klägerin Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegenüber der Alleinerbin (Beklagte zu 1) geltend. Desweiteren nahm sie den Testamentsvollstrecker (Beklagter zu 2) auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass in Anspruch. Die Revision der Klägerin wurde zurückgewiesen, während die Revision der Beklagten teilweise Erfolg hatte.

Was ist eigentlich eine Stiftung?

Weder die Stiftungsgesetze der Länder noch das BGB enthalten eine Definition des Begriffs "Stiftung". Eine Stiftung ist allgemein eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und es werden nur die Erträge für den Zweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem […..]
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