Ein Behindertentestament ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil darin keine konkreten Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker formuliert wurden, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken der Betroffene Vorteile aus dem Nachlass erhalten soll. (s. BGH, Beschluss v. 24.07.2019, AZ: XII ZB 560/18) Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH zum Behindertentestament sind Verfügungen von Todes wegen, in denen […..]
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