Behindertentestament – Sittenwidrigkeit?

Ein Behindertentestament ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil darin keine konkreten Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker formuliert wurden, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken der Betroffene Vorteile aus dem Nachlass erhalten soll. (s. BGH, Beschluss v. 24.07.2019, AZ: XII ZB 560/18) Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH zum Behindertentestament sind Verfügungen von Todes wegen, in denen […..]
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Rechtsprechung zum Vermögenseinsatz bei Behindertentestament in Bezug auf Betreuungskosten

Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreitem Vorerben bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen. Dies deshalb, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte […..]
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Zur Frage, ob durch Testamentsvollstreckung „Mittellosigkeit“ für den Betroffenen vorliegen kann

LG Düsseldorf, Beschluss vom 12.3.2018 – 25 T 99/18 Auch wenn der Erbteil des Betroffenen der Testamentsvollstreckung unterliegt, besteht keine Mittellosigkeit i.S.v. § 1836d Nr. 1 BGB, weil dem Betroffenen ein durchsetzbarer Anspruch aus § 2216 Abs. 2 Satz 1 BGB auf Freigabe der zu entrichtenden Aufwandsentschädigung (§ 1835a BGB) aus dem gem. § 90 SGB XII einzusetzenden Nachlass zusteht. […..]
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Erbrecht – Testament verschwunden?

1. Ist die Original-Testamentsurkunde nicht auffindbar, kommt der Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist. In diesem Fall kann Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln, auch durch Vorlage einer Kopie, bewiesen werden. 2. In Verfahren der freiwilligen […..]
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Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist nicht den Weisungen des Erben unterworfen, sondern leitet seine Befugnisse vom Erblasser ab. Aus diesem Grund muss er auch die subjektiven Interessen der Erben nicht berücksichtigen. Die subjektiven Vorstellungen des Erben über die Verwaltung des Nachlasses hat er nicht zu beachten, sondern entscheidend ist, ob nach den allgemeinen Regeln der Wirtschaftlichkeit ein Handeln im objektiven Interesse des […..]
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Grundlegendes zum Behindertentesament

Da behinderte Menschen in den meisten Fällen auf staatliche finanzielle Hilfen angewiesen sind, müssen sie, sobald sie z. B. durch Erbschaft zu Vermögen kommen, dieses aufgrund des Subsidiaritätsprinzips zur Deckung ihres Bedarfs – also ihres Lebensunterhaltes – verwenden. Das heißt, dass das geerbte Vermögen so lange zum Unterhalt herangezogen werden muss, bis es aufgebraucht ist. Der Erblasser dagegen (zumeist die […..]
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Was passiert, wenn der rechtliche Betreuer und der Testamentsvollstrecker ein und dieselbe Person sind?

Eine solche Konstellation ist grundsätzlich möglich, führt aber auch zwangsläufig zu einer gewissen „Gefährdungslage“ des Betreuten da sich dadurch Interessensgegensätze einstellen können. Denn in einem solchen Fall ist der Betreute hinsichtlich aller Entscheidungen bezüglich des Nachlasses nur einer einzigen Person „ausgeliefert“. Schließlich hat der Betreuer grundsätzlich die Aufgabe, die Interessen des Betreuten gegenüber dem Testamentsvollstrecker zu vertreten. Deshalb werden in […..]
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Kommt es automatisch zu Interessenkollision, wenn der Betreuer auch gleichzeitig Testamentsvollstrecker ist?

Nein. Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Eine Interessenskollision wird nur dann angenommen, wenn es in diesem Zusammenhang tatsächlich zu widerstreitenden Interessen zwischen Betreuer und Betreutem kommt. Wenn es allerdings aufgrund der bisherigen Erfahrungen in dem Betreuungsverfahren und aufgrund des engen persönlichen Verhältnisses zwischen Betreuer und Betreutem keinerlei Anlass zu der Annahme gibt, der Betreuer werde unbeschadet seiner […..]
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Tod des Betreuten – Kann die Totenfürsorge und die Bestattung in den Aufgabenkreis des Betreuers fallen?

Der Betreuer hat auch nach dem Tod des Betreuten noch bestimmte Pflichten zu erfüllen. Diese sind vor allem bestimmte Abwicklungstätigkeiten hinsichtlich des Vermögens des Betreuten. Er muss eine Schlussabrechnung durchführen, das Vermögen an die Erben herausgeben. Außerdem kommt noch eine kurzzeitige Notgeschäftsführung in Betracht, wenn und solange noch erbrechtliche Fragen zu klären sind. Ist der Betreuer auch berechtigt, bzw. verpflichtet, […..]
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Krimineller Missbrauch und Vernachlässigung von schutzbedürftigen, erwachsenen Personen – Grenzfälle der Demenz

Es ist ein großes Thema unserer Zeit: Der Missbrauch meist alleinstehender Menschen, die aufgrund ihres psychischen oder physischen Zustandes leichte Opfer sind hinsichtlich einerseits körperlicher Gewalt und Demütigung und andererseits hinsichtlich mentaler und psychischer Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung. Es ist oft ein leichtes Spiel für berechnende Personen mit entsprechender krimineller Energie, die sich mit vermeintlich „guten Absichten“ dazu bereiterklären, die […..]
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Warum ist das so?

Es gibt dafür einige Gründe, die in unserem derzeitigen System alle ineinander übergehen. Vielen  älteren Menschen – vor allem die, die allein leben und sehr wenig oder keinen regelmäßigen Kontakt zu Angehörigen haben – geht es zwar gesundheitlich noch so gut, dass eine psychische oder physische Krankheit objektiv nicht diagnostiziert werden kann, sie ihren Alltag noch einigermaßen selbst regeln können, […..]
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Wie kann diesen kriminellen Machenschaften entgegengetreten werden? Wie ist dieses Thema beispielsweise in den USA geregelt?

Zunächst ist daran zu denken, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, also eine gesetzliche Betreuung für den Betroffenen anzuregen, bzw. in die Wege zu leiten. Dies wurde in einigen Fällen auch schon versucht. Allerdings ist für eine Betreuungseinrichtung Voraussetzung, dass die Betreuung erforderlich ist und die Angelegenheiten des Betroffenen nicht durch andere Hilfen ebenso gut wie durch einen gesetzlichen Betreuer […..]
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Strafbarkeit durch Testamentseinsetzung

Veranlasst ein Betreuer einen Testierunfähigen, durch eine letztwillige Verfügung sich selbst oder einen Dritten als Begünstigten einzusetzen, kann hierin – durch Benutzen des Testierenden als vorsatzloses Werkzeug gegen sich selbst – eine Untreue bzw. eine Teilnahme hieran begründet sein. OLG Celle, Beschl. v. 13.02.2013, AZ: 1 Ws 54/13

64. Haben die Angehörigen eine Auskunftspflicht bezüglich der Vorsorgevollmacht ihres Angehörigen gegenüber dem Gericht?

Nach § 68a FGG sind zwar Angehörige vom Gericht als Auskunftsperson zu betrachten. Der Betroffene kann aber widersprechen, dem Ehegatten, dem Lebenspartner, den Eltern, Pflegeeltern und Kindern Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Dennoch kann das Gericht diese Personen um Auskunft darüber bitten, ob der Betroffene eine Vorsorgevollmacht erstellte, wo sich diese befindet und welchen Inhalt sie hat.

95. Muss die Vollmacht immer wiederholt werden?

Selbstverständlich muss die Vollmacht nicht immer wiederholt werden. Wir nehmen bei unserer Vollmacht in den Text auf, dass der Vollmachtgeber ausdrücklich darauf verzichtet, die Vollmacht ständig zu wiederholen. Auch ein Testament muss nicht ständig wiederholt werden. Warum diese Ansicht immer wieder zu lesen ist, ist mir nicht nachvollziehbar.

96. Ersetzt die Vollmacht das Testament?

Die Frage wird mir sehr oft gestellt. Es zeigt, dass die tatsächliche Problematik den meisten Bürgern nicht bekannt ist. Die Vollmacht ist ein ganz wesentliches Instrumentarium für den Zeitraum in dem ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bin meine Angelegenheiten selbst zu regeln bis zu meinem Tod. Ein Testament richtet sich auf den Zeitraum nach dem Tod. Ich […..]
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106. Was ist ein Patiententestament?

Unter einem Patiententestament versteht man, dass der Mensch für die Situation, in der er nicht mehr handeln kann, also schwer krank wird, seinen letzten Willen kurz vor dem Todesfall hinsichtlich der ärztlichen und medizinischen Behandlung äußert. Der Ausdruck „Testament“ ist schon falsch, da unter einem Testament eine Regelung nach dem Tode verstanden wird. Anstelle von „Patiententestament“ spricht man oft auch […..]
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107. Welche rechtlichen und tatsächlichen Probleme gibt es bei so genannten Patientenverfügungen?

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 (BGH XII ZR 2/03) stellte klar, dass der Betreuer für den Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts benötigt. Genehmigt werden kann sowohl der Widerruf einer einmal erteilten Zustimmung zu einer lebensverlängernden Maßnahme, als auch das Unterlassen der erforderlichen Einwilligung.
Interessant an dieser Entscheidung ist, wie das Gericht überhaupt den Willen des Betreuten erforschen kann. Hier hat das Gericht zu der sogenannten Patientenverfügung Ausführungen gemacht und in seinen Entscheidungsgründen ausgeführt, dass ein Vormundschaftsgericht, welches die Genehmigung überprüft, feststellen muss, ob die in der Patientenverfügung genannte Situation mit der jetzt tatsächlich eingetretenen identisch ist.

108. Wann kommt überhaupt eine Patientenverfügung oder eine entsprechende Regelung in einer Vorsorgevollmacht in Frage?

Nach meiner Ansicht sollte jede Form der ärztlichen Behandlung in einem Patiententestament geregelt werden. Es gibt Patienten, die wünschen bestimmte Medikamente nicht, weil sie wissen, dass ihnen diese schlecht bekommen. Solche Medikamente müssen nicht unbedingt zum Tod führen, wenn sie abgesetzt werden. Der Patient sollte über seine bisherigen Behandlungswünsche eine Regelung treffen bzw. nähere Erläuterungen in der Patientenverfügung aufführen.

Das Behindertentestament

Wenn Eltern ihr behindertes Kind in einer letztwilligen Verfügung bedenken möchten, müssen sie etwaige Ansprüche des Kindes auf Sozialleistungen mitberücksichtigen. Denn staatliche Unterstützung erhält nur, wer eine entsprechende finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann. Erlangt nun das Kind durch die Erbschaft Vermögenswerte, können Sozialleistungen solange verweigert werden, bis das betreffende Vermögen für die Lebensführung verwendet und verbraucht worden ist. Das Ziel der […..]
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Verzicht auf eine bereits bindend gewordene Zuwendung

Wurde von einem Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament errichtet oder wurde zwischen Erblasser und Erben ein Erbvertrag geschlossen und ist nunmehr die darin enthaltenen Verfügung bereits bindend geworden, so kann der Erblasser in der Regel nicht mehr frei testieren. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Vermächtnisnehmer oder der potentielle Erbe bereit ist, auf seine testamentarische oder erbvertragliche Zuwendung zu verzichten.

Auslegung von Patientenverfügungen

In einer Patientenverfügung kann eine Entscheidung für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation enthalten sein, die dann für alle Beteiligten bindend ist. Ein  Betreuer oder Bevollmächtigter hat in diesen Fällen die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Patientenverfügung umgesetzt wird. Enthält die Patientenverfügung keine konkrete Entscheidung für Lebens- und Behandlungssituationen, so stellt sie jedoch eine wichtige Grundlage für die Ermittlung des […..]
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Jastrow´sche Klausel

Eine bekannte Pflichtklausel ist die sog. Jastrow´sche Klausel. Mit der Jastrow´schen Klausel haben die Erblasser beim gemeinschaftlichem Testament die Möglichkeit zwei Anordnungen zu treffen.

Pflichtteilsklauseln

Um zu verhindern, dass die Erben gegen den im Testament zum Ausdruck gebrachten letzten Willen vorgehen oder diesem zuwiderhandeln, haben Erblasser die Möglichkeit sogenannte Pflichtteilsklauseln (Verwirkungsklauseln, Strafklauseln) in das Testament mit aufzunehmen.

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