Es ist kein Geheimnis, dass in Senioren- und Pflegeheimen das Erfordernis der Fixierung (Bettgitter, Bauchgurte, 5- oder 6-Punkt Fixierungen, ruhigstellende Medikamente) schnell an Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte mit der Bitte um Zustimmung Einholung der gerichtlichen Genehmigung herangetragen wird. Hintergrund ist u. a. in vielen Fällen die Angst des Pflegepersonals, wegen womöglich eintretender Unfälle, verbunden mit Verletzungen der Betroffenen, in Haftung genommen […..]
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