Verlängerung freiheitsentziehender Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – dieselbe Angelegenheit? Oder neues Krankheitsbild?

Ist die nach § 333 FamFG festgelegte Höchstdauer von 6 Wochen für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßnahme im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ausgeschöpft, kann das Betreuungsgericht die vorläufige freiheitsentziehende Maßnahme in derselben Angelegenheit nicht mehr durch einstweilige Anordnung anordnen. Die Frage, ob es sich um dieselbe Angelegenheit handelt, ist grundlegend und kann nicht nach den äußeren Umständen der gerichtlichen Verfahrensführung […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der Einstweiligen Anordnung – zeitliche Höchstgrenze ist einzuhalten

Auch der Gedanke eines hohen Fürsorgebedarfs rechtfertigt es nicht, von der Einhaltung der Rechtsgarantien des Betroffenen abzusehen. Es bleibt beim Anspruch des Betroffenen, dass Eingriffe die Rechtsgarantien aus Art. 104 GG nur auf gesetzlicher Grundlage gerechtfertigt sind. Der Einhaltung dieser Rechtsgarantien dient § 333 Abs. 2 FamFG. Um staatliches Fürsorgebedürfnis in gebotener Weise erfüllen zu können, sind die Möglichkeiten rechtzeitiger […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – über welchen Zeitraum?

Die im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig genehmigte Fixierung eines Betroffenen an fünf oder mehr Punkten darf eine Gesamtdauer von 6 Wochen nicht überschreiten. Die Regelung hinsichtlich der Gesamthöchstfrist aus § 333 Abs. 2 S. 2 FamFG ist entsprechend anwendbar. 333 FamFG lautet: 1. Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, […..]
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Betreuung und Unterbringung eines Betroffenen wegen Alkoholismus

Alkoholismus für sich genommen ist keine Krankheit i. S. d. § 1814 BGB. Das bedeutet, allein aufgrund dieser Krankheit ist weder eine Betreuung, noch eine zwangsweise Unterbringung des Betroffenen erforderlich und damit nicht gerechtfertigt. Auch die bloße Rückfallgefahr (ohne konkrete, weitere Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefahr) rechtfertigt weder eine zwangsweise Unterbringung nach den Regeln des Betreuungsrechts, noch die Aufrechterhaltung oder […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nicht „auf Vorrat“ angeordnet werden

Fixierungsmaßnahmen dürfen immer nur so lange richterlich genehmigt werden, wie sie im Moment der Entscheidung mit dem notwendigen Maß an Gewissheit erforderlich sein werden. Sog. „Vorratsbeschlüsse“, die auf bloßer Lebenswahrscheinlichkeit oder Erfahrungen aus der Vergangenheit beruhen, können eine längerfristige richterliche Genehmigung nicht begründen. Während sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen bereits dann genehmigt werden können, wenn sie „regelmäßig“ erforderlich sind (z. B. bei […..]
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Freiheitsentziehende Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahmen: Vor allem anderen kommt es auf die Einwilligungsfähigkeit der betroffenen Person an

Weder gesetzliche Betreuer noch Vorsorgebevollmächtigte sind entscheidungsbefugt, solange die betroffene Person selbst einwilligungsfähig ist. Insbesondere ergibt sich aus dem Umstand einer angeordneten Betreuung (ebenso wenig aus einer Vorsorgevollmacht) nicht, dass die betroffene Person automatisch von Entscheidungen ausgeschlossen werden darf. Ob die betroffene Person selbst dazu fähig ist, in Freiheitsentziehung (gleich welcher Art) einzuwilligen, wird situativ bestimmt, d. h. anhand des […..]
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Umgangsregelung durch Betreuer – Wann dürfen Kontaktverbote durch Betreuer ausgesprochen werden?

Ein Betreuer ist nur dann zur Regelung des Umgangs der betreuten Person mit Dritten berechtigt, wenn die betreute Person dies wünscht oder wenn dies erforderlich ist, um eine konkrete und erhebliche Gefährdung für die betreute Person abzuwenden. Ob diese Gefahr besteht, ist im Betreuungsverfahren zu ermitteln und ggf. festzustellen. Immer wieder stellen wir fest, dass Umgangsregelungen – insbesondere Besuchsverbote in […..]
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Haftung des Heimträgers

Wenn eine Pflegekraft, die zur persönlichen Betreuung bei der Mobilisierung einer schwerstbehinderten Person, diese Person kurzfristig aus den Augen lässt, um einem Kollegen bei der Betreuung eines anderen Bewohners zu helfen und es deshalb zu einem Sturz der schwerstbehinderten Person kommt, haftet der Heimträger auf Schadensersatz.

Kann eine betreuungsgerichtliche Anhörung ohne vorheriges Gutachten stattfinden?

Grundsätzlich ja, und zwar dann, wenn das Gericht aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse Grund zur Annahme haben darf, dass eine Betreuung nicht eingerichtet wird. Eine Betreuung muss dann eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist.  Erforderlich ist die Einrichtung einer Betreuung nur dann, wenn Betreuungsbedürftigkeit und Betreuungsbedarf vorliegen und keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen. Wenn das Gericht der Ansicht ist, […..]
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Zwangsbehandlung und Patientenverfügung

Die Zwangsbehandlung ist in § 1823 BGB geregelt und bedeutet, dass eine Untersuchung, Heilbehandlung oder ärztlicher Eingriff gegen den Willen des Betroffenen vorgenommen werden soll. Der Betreuer kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in die Zwangsbehandlung einwilligen. Zwischen medizinischer Zwangsbehandlung und Patientenverfügung (§ 1827 BGB ) kann ein Spannungsverhältnis bestehen. § 1828 BGB bestimmt, dass Arzt und Betreuer eine Prüfung vornehmen […..]
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Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren per Video-Konferenz?

Die Durchführung der persönlichen Anhörung kann u. U. problematisch sein, wenn die räumliche Entfernung zwischen dem Aufenthaltsort des Betroffenen und dem zuständigen Betreuungsgericht zu groß ist. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Betroffene außerhalb des zuständigen Gerichtsbezirks (zeitweise) in einer medizinischen Einrichtung lebt. In diesen Fällen kommt grundsätzlich eine Anhörung im Wege der Rechtshilfe in Betracht, […..]
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Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Anforderungen an die Begründung einer über mehrere Jahre angeordneten zwangsweisen Unterbringung innerhalb eines Betreuungsverfahrens nach § 1906 BGB (alte Fassung)

Auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung setzt die gem. § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB erfolgende (weitere) zivilrechtliche Unterbringung eine – nach wie vor bestehende – ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen voraus (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 218, 111 = BtPrax 2018, 155). Besonderheiten können sich bei einer bereits mehrere Jahre währenden Unterbringung […..]
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Unkritisches Verwenden formularmäßiger Betreuungsanregungen durch Krankenhäuser  

Wir stellen fest, dass einzelne Krankenhäuser, insbesondere psychiatrische Abteilungen, vorschnell zum Formular „Anregung einer (vorläufigen) Betreuung“ greifen. Ob allem Anschein nach übereifrigen Ärzten überhaupt klar ist, was sie damit im Leben der Patienten anrichten können, darf bezweifelt werden. Erst kürzlich – fast 6 Monate nach Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform! – wurde uns eine formularmäßige Betreuungsanregung vorgelegt, in dem Ärzte mittels Kreuz-Markierungen […..]
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Zustellung von Beschlüssen im Betreuungsverfahren – Wann beginnen Fristen zu laufen?

a) Auch im Betreuungsverfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten und nicht an den Betroffenen selbst zu erfolgen. Eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf (im Anschluss an BGH Beschluss vom 29. April 2010 – V ZB 202/09 und Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 – XII […..]
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen – Konkretisierung der Notwendigkeit durch die Rechtsprechung

Der BGH hat mir Beschluss vom 15.01.2020 (AZ: XII ZB 381/19) entschieden, dass nur solche ärztlichen Zwangsmaßnahmen als notwendig angesehen werden können, deren Durchführung einer breiten medizinisch-wissenschaftlichen Übereinstimmung entspricht, die u. a. in wissenschaftlichen Stellungnahmen des Beirats der Bundesärztekammer sowie in medizinischen Leitlinien zum Ausdruck kommen muss. Damit konkretisiert der BGH den Begriff der Notwendigkeit innerhalb des § 1906a Abs. […..]
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen – Behandlung muss notwendig und geeignet sein – breiter medizinischer Konsens erforderlich

Wenn ein zivilrechtlich in einer stationären Einrichtung untergebrachter Betreuter nicht einwilligungsfähig ist, kann an seiner Stelle der Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen. Die Einwilligung des Betreuers ist dann möglich, bzw. genehmigungsfähig, wenn alle in § 1906a Abs. 1 S. 1 BGB aufgezählten Voraussetzungen vorliegen. Hintergrund der gesetzgeberischen Ausgestaltung dieser Voraussetzungen ist, dass es sich bei einer Zwangsbehandlung wegen des […..]
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Kündigung eines Heimvertrages aus wichtigem Grund / Nach Absetzung ruhigstellender Medikamente werden viele Demenzpatienten als störend empfunden. Räumungsklage?

Für einen Heimbetreiber ist die Fortsetzung des Mietvertragsverhältnisses dann unzumutbar, wenn nach einer umfassenden Interessenabwägung ein überwiegendes Interesse des Heimbetreibers festgestellt werden kann, welches für ein Loskommen von dem Vertrag mit dem Bewohner (Verbraucher) spricht. Für die Kündigung und Räumung eines Heimzimmers gelten spezielle gesetzliche Bestimmungen. Wenn der Mietvertrag die Überlassung von Wohnraum und die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen […..]
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Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren durch Hausarzt

Wenn das Betreuungsgericht zur Prüfung der Voraussetzungen einer Betreuung ein Sachverständigengutachten bei dem Hausarzt des Betroffenen einholt, ohne die hinreichende Sachkunde des Hausarztes zu prüfen, liegt ein Verfahrensfehler vor, der zur Aufhebung der Betreuung führt. Nach § 280 FamFG soll der Gutachter in einem Betreuungsverfahren Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Wenn sich […..]
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Zwingende Anhörung in Unterbringungssachen / Kernstück des Amtsermittlungsgrundsatzes

Wenn es schnell gehen muss mit der Einrichtung einer Betreuung und einer damit verbundenen Unterbringung des Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus geschieht dies durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung (dringende Gründe und dringendes Bedürfnis für sofortiges Tätigwerden). Aus § 319 Abs. 1 FamFG ergibt sich die Pflicht, den Betroffenen auch in diesen Fällen zuvor mündlich anzuhören und sich dadurch einen […..]
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Unterbringung / Zwangsmedikation / Patientenverfügung / Schutz von Dritten

Während einer Unterbringung können medikamentöse Maßnahmen nicht auf der Grundlage einer Patientenverfügung verweigert werden, wenn diese Medikamente zulässigerweise zum Schutz von Dritten (zwangsweise) verabreicht werden. Insofern findet das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen seine Grenzen in den Grundrechten Dritter und der durch die Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachte Wille des Betroffenen ist unbeachtlich. LG Osnabrück, Beschluss v. 10.01.2020, AZ: 4 T 8-10/20

Unterbringung – konkludenter Verzicht auf Rechtsmittel – Verfahrensfähigkeit des Betroffenen

Ein psychisch Kranker, der durch gerichtlichen Beschluss in einer Psychiatrie oder in einer anderen Einrichtung untergebracht wird und in der diesbezüglichen gerichtlichen Anhörung – insbesondere nach der Rechtsmittelbelehrung – äußert, dass er mit der Unterbringung einverstanden ist, kann damit konkludent zum Ausdruck gebracht haben, dass er auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Unterbringung verzichtet. Wenn er im Nachhinein doch […..]
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Betreuerpflichten gegenüber in Pflegeheimen untergebrachten Betroffenen

Häufig erreichen uns Berichte von Betroffenen und Angehörigen, wonach Betreute, die in Pflegeheimen untergebracht sind und an unterschiedlichen körperlichen Beeinträchtigungen leiden, von den Betreuern völlig allein gelassen werden. Viele Betreuer informieren sich nicht oder nur selten über den aktuellen Gesundheitszustand der Betroffenen. Mit diesem Desinteresse geht einher, dass mögliche Therapien oder alternative Behandlungsmöglichkeiten nicht durchgeführt werden. Die Tatsache, dass die […..]
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Unterbringung

Eine versuchte schwere Brandstiftung begründet grundsätzlich eine hinreichend schwere Anlasstat für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 Satz 1 StGB. BGH, Urteil vom 26.09.2019, AZ: 4 StR 30/19 14.11.2019

Geschlossene Unterbringung – drohende Obdachlosigkeit

Die drohende Obdachlosigkeit eines Betreuten ohne konkrete Gefahr der Unterversorgung und Verwahrlosung genügt nicht, um eine zwangsweise geschlossene Unterbringung zu rechtfertigen. Die Genehmigung einer solchen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt voraus, dass eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten vorliegt. Die Gefahr für Leib oder Leben erfordert kein zielgerichtetes Verhalten (Suizidandrohung), […..]
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Sachverständigengutachten – Weigerung des Betroffenen

In vielen Betreuungsverfahren stellt sich für die Betroffenen die Frage, ob ein Sachverständigengutachten, welches ohne ihre Mitwirkung erstellt wurde, überhaupt verwertbar ist. Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass dann, wenn sie mit dem Sachverständigen nicht sprechen, auch kein Gutachten erstellt werden kann. Der BGH hat erneut mit Beschluss vom 17.04.2019 (AZ: XII ZB 570/18) bekräftigt, dass die Verwertbarkeit eines in […..]
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Persönlicher Kontakt

Fehlender persönlicher Kontakt eines Betreuers zu der Betroffenen – Pflichtverletzung, Respektlosigkeit und Verletzung der Menschenwürde Eine besonders interessante und vor allem praxisrelevante Entscheidung, die einer großen Zahl von Betreuern „auf die Füße fallen“ dürfte, hat das LG Siegen mit Beschluss vom 04.09.2018 (AZ: 4 T 124/18) getroffen. Es geht dabei um die Frage, wie häufig ein Betreuer den Betreuten persönlich […..]
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Unterbringung eines Straftäters nach dem Strafgesetzbuch

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.05.2019 (AZ: 5 StR 683/18) klargestellt, dass die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund strafrechtlicher Vorschriften (§ 63 Satz 1 Strafgesetzbuch) als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht kommt, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm aufgrund seines gesundheitlichen Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche […..]
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Rechtsprechung zur Bekanntgabe des medizinischen Gutachtens gegenüber dem Betroffenen, bzw. dessen Verfahrenspfleger

Sieht das Gericht im Unterbringungsverfahren von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ab, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, muss ein Verfahrenspfleger bestellt werden. Diesem muss das Gutachten übergeben werden und die Erwartung gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das […..]
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Alkoholismus / Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen

Die Unterbringung in einer Einrichtung gegen den Willen des Betroffenen ist dann möglich, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt, die ohne die Unterbringung zu einer Selbstschädigung führen würde und ferner der Betroffene aufgrund dieser Krankheit nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen. Die Unterbringung muss gerichtlich genehmigt werden. Aus dem Beschluss des BGH vom 18.07.2018, AZ: XII ZB […..]
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