Wann darf der Betreuer die Post kontrollieren?

Es muss ihm der Aufgabenbereich der Entscheidung über Postangelegenheiten übertragen worden sein. Die Voraussetzungen dafür, dass ihm dieser Aufgabenbereich übertragen werden darf liegen aber nur dann vor, wenn die Kontrolle der Kommunikation der betreuten Person erforderlich ist, weil dem Betreuer nur so die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgabenbereiche in gebotener Weise zu ermöglichen ist. Das bedeutet auch: Berechtigt zum Empfang […..]
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Anwaltlich vertretenen Personen im Pflegeheim oder Krankenhaus ist die Post ihres Rechtsanwalts unverzüglich auszuhändigen – ohne Umweg über den Betreuer

Schriftliche Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und der vertretenen unter Betreuung stehender Person ist unverzüglich an die betreute Person auszuhändigen. Dies unabhängig davon, ob dem Betreuer der Aufgabenbereich „Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche“ übertragen wurde und insbesondere unabhängig von der Zustimmung des Betreuers. Dies gilt auch dann, wenn zusätzlich zur Betreuung die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes angeordnet […..]
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Der Aufgabenbereich der Postangelegenheiten muss ausdrücklich angeordnet sein

Das bedeutet, dass die Anordnung des Aufgabenkreises der Postangelegenheiten im Betreuungsbeschluss konkret mit einer erheblichen Gefährdung des Betroffenen oder Beeinträchtigung von wesentlichen Rechtsgütern des Betroffenen begründet sein muss. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer der Fall. Vielmehr besteht der Eindruck, dass die Anordnung des Aufgabenbereiches zur Entgegennahme der Post des Betroffenen durch den Betreuer standardmäßig angeordnet wird. Der […..]
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Voraussetzungen für Aufgabenbereich Post etc.

Die Anordnung des Aufgabenbereiches Postangelegenheiten scheint für viele Betreuungsgerichte zum Standard zu gehören. Folge für die betreuten Personen ist dadurch in den meisten Fällen, dass sie grundsätzlich gar keine Post mehr erhalten, auch keine private, die ohne Zweifel keinem der angeordneten Aufgabenbereiche zuzuordnen ist. Betreuer vergessen oder vernachlässigen regelmäßig die Weiterleitung der Post an die Betreuten. Konkrete, tatrichterliche Feststellungen zur […..]
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Darf der Berufsbetreuer Auslagen für Postnachsendeanträge gesondert gegenüber dem Betreuten abrechnen?

Das hängt davon ab, ob es sich bei den Auslagen um typische, anlässlich der Betreuung entstandene Aufwendungen handelt. Bei Berufsbetreuern, die dem Pauschalabrechnungssystem unterliegen, werden diese mit den Stundensätzen nach § 4 VBVG abgegolten, d. h. sie dürfen den Betreuten nicht extra in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere auch für Fahrtkosten, Telefon- und Schreibauslagen, Kopien und Auslagen für Hilfskräfte. […..]
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Leben eines Betreuten im Seniorenheim – Darf der Betreuer auch private Post des Betreuten öffnen? Erhalten Angehörige Informationen über die Vermögenslage des Betreuten vom Betreuer? Muss sich der Betreuer um eine besser geeignete Wohnform für den Betroffenen kümmern?

Von einer Leserin wurde uns folgender Sachverhalt geschildert: Ihr Bruder lebt in einem Seniorenheim. Obwohl sich sein gesundheitlicher Zustand mittlerweile gebessert hat, kümmert sich der Betreuer nicht darum, für den Betreuten eine für ihn besser geeignete Wohnform (betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen) zu organisieren. Der Betreute, der immer allein lebte, leidet darunter, in einem 2-Bett-Zimmer wohnen zu müssen. Weiterhin […..]
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Aufgabenkreis „Entscheidung über Post und Fernmeldeverkehr“

Auch dann, wenn der Aufgabenkreis „Regelung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ angeordnet wurde, nicht automatisch die gesamte Post des Betreuten vom Betreuer kontrolliert werden darf. Die Postkontrolle ist ein Sonderfall unter den Aufgabenkreisen, unterliegt strengen Voraussetzungen, muss entsprechend begründet sein und darf nur vom Richter (nicht vom Rechtspfleger) angeordnet werden. Zusammen mit der Betreuerbestellung für „alle Angelegenheiten“ beeinträchtigt sie in schwerwiegendster […..]
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Postsperre im deutschen Betreuungsrecht

Eine 46-jährige Frankfurterin stand unter Betreuung. In vielen Betreuungsbeschlüssen wird eine Post- und Telefonsperre angeordnet. Diese automatische Anordnung hält der Unterzeichner für verfassungswidrig, wenn hierfür nicht triftige Gründe vorliegen. Die vorgenannte Frankfurter Mutter von drei Kindern bemerkte nicht, dass der Betreuer ihre Post, die an den Betreuer geschickt wurde, gelesen hatte. Erst als ein Lehrer aus der Schule zu ihr […..]
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Betreuer hat Schriftverkehr direkt mit Ämtern und Behörden zu führen, wenn der entsprechende Aufgabenkreis übertragen wurde

Das SG Chemnitz hat mit Gerichtsentscheid vom 01.04.2014 eine Entscheidung mit großer praktischer Bedeutung für Betreuer und Betreute getroffen. Es geht dabei um die immer wieder zu Problemen und Unsicherheiten führende Frage, ob Ämter und Behörden die Post, die den Betreuten betrifft, direkt an den Betreuer oder an den Betreuten zu schicken haben, wenn der Betreuer für den Aufgabenkreis „Vertretung […..]
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Postsperre – Telefonsperre

Nach §1896 IV BGB kann das Gericht dem Betreuten das Recht zu telefonieren oder Post entgegenzunehmen bzw. zu versenden wegnehmen und dem Betreuer übertragen. Selbstverständlich müssen entsprechende Gründe vorliegen, damit in dem Betreuungsbeschluss dies ausdrücklich angeordnet werden kann, weil hier in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte eingegriffen wird.

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