Zwangsbehandlung und Patientenverfügung

Die Zwangsbehandlung ist in § 1823 BGB geregelt und bedeutet, dass eine Untersuchung, Heilbehandlung oder ärztlicher Eingriff gegen den Willen des Betroffenen vorgenommen werden soll. Der Betreuer kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in die Zwangsbehandlung einwilligen. Zwischen medizinischer Zwangsbehandlung und Patientenverfügung (§ 1827 BGB ) kann ein Spannungsverhältnis bestehen. § 1828 BGB bestimmt, dass Arzt und Betreuer eine Prüfung vornehmen […..]
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Psychiatrische Patientenverfügung – für viele betreute Personen ein Thema

Ist eine psychiatrische Patientenverfügung, in der der Ausschluss von Zwangsbehandlungen verfügt wird, in jedem Falle durchsetzbar? Auch hier kommt es darauf an, ob die Patientenverfügung ausreichend bestimmte Regelungen enthält, die auf die konkret vorliegende gesundheitliche Situation zutreffen. Zu diesem Thema BGH, Beschluss v. 15.03.2023, AZ: XII ZB 232/21, aus den Gründen: Eine Patientenverfügung ist nur dann ausreichend bestimmt, wenn sich […..]
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Aufklärung und Einwilligung des Betreuten in ärztliche Eingriffe

Von enormer Praxisrelevanz im Betreuungsrecht ist regelmäßig die Frage, wie mit ärztlicher Aufklärung und nachfolgenden Einwilligungserklärungen von betreuten Personen im jeweiligen Einzelfall zu verfahren ist. Wer muss ärztlich aufgeklärt werden und wer ist dazu befugt, in ärztliche Eingriffe einzuwilligen – die betreute Person oder der/die Betreuer(in)? Klar zu beantworten ist diese Frage nur dann, wenn es sich unproblematisch um einfache […..]
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Ein Beispiel zur Bedeutung der Patientenverfügung

Beschluss BGH v. 02.04.2019, BVerfG, Beschluss v. 07.04.2022, AZ: 1 BvR 1187/19: Ein an Demenz erkrankter Mann wurde über 5 Jahre hinweg durch eine PEG-Sonde künstlich ernährt. Die Demenz war weit fortgeschritten, schon 3 Jahre vor seinem Tod war eine Kommunikation mit ihm nicht mehr möglich. Er erhielt über Jahre hinweg durchgehend Schmerzmittel, litt an Spastiken, chronischer Gallenblasenentzündung, Fieber, Atembeschwerden […..]
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Fehlende Patientenverfügung bedeutet nicht, dass der Betreuer frei entscheiden darf

Liegt keine Patientenverfügung vor, so hat der Betreuer nach § 1901 a Abs. 2 BGB die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen der betreuten Person festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach § 1901 a Abs. 1 BGB einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille muss aufgrund konkreter Anhaltspunkte ermittelt werden. Zu berücksichtigen sind […..]
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Die Corona-Impfung im Betreuungsverfahren – nur in Ausnahmefällen ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich

Für die Corona-Impfung gelten für Betreute grundsätzlich dieselben Regelungen wie für andere ärztliche Maßnahmen. Aufgabe des Betreuers ist es, den Betreuten in seiner Entscheidung zu unterstützen und ggf. (bei Einwilligungsunfähigkeit) zu vertreten. Wenn der Betreute krankheitsbedingt keine eigene Entscheidung treffen kann kommt es nach §§ 1901a BGB auf die Wünsche, bzw. auf den mutmaßlichen Willen des Betreuten an. Das bedeutet, […..]
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Widerruf Patientenverfügung / Kündigung eines Vollmachtsverhältnisses durch den Bevollmächtigten

Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf kann entweder durch einen Widerrufsvermerk auf der Verfügung erklärt werden oder durch Vernichtung der Patientenverfügung. Auch durch die Erstellung einer neuen Patientenverfügung wird die ältere außer Kraft gesetzt. Zur Vermeidung von Unklarheiten, welche Verfügung gelten soll, sollte aber auch hier die ältere vernichtet werden.   Die Kündigung einer Vorsorgevollmacht durch den Bevollmächtigten […..]
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Unterbringung / Zwangsmedikation / Patientenverfügung / Schutz von Dritten

Während einer Unterbringung können medikamentöse Maßnahmen nicht auf der Grundlage einer Patientenverfügung verweigert werden, wenn diese Medikamente zulässigerweise zum Schutz von Dritten (zwangsweise) verabreicht werden. Insofern findet das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen seine Grenzen in den Grundrechten Dritter und der durch die Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachte Wille des Betroffenen ist unbeachtlich. LG Osnabrück, Beschluss v. 10.01.2020, AZ: 4 T 8-10/20

Patientenverfügung – lebenserhaltende Maßnahmen – Schmerzensgeld?

Der BGH hat mit Urteil vom 02.04.2019, AZ: VI ZR 13/18 entschieden: Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch wenn es leidensbehaftet ist – als Schaden anzusehen. Aus dem durch lebenserhaltende Maßnahmen ermöglichten Weiterleben eines Patienten lässt sich daher kein […..]
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Patientenverfügung nach dem Patientenwillen

Bei einer Patientenverfügung, die nicht hinreichend konkret formuliert – und deshalb nicht grundsätzlich bindend ist – kann das Gericht in bestimmten Fällen den Willen des Patienten durch Auslegung ermitteln und so der Patientenverfügung doch noch Geltung verschaffen. Wenn es im Einzelfall darum geht, dass bestimmte ärztliche Maßnahmen nicht detailliert genug benannt wurden, kann dadurch, dass auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder […..]
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Auslegung der Patientenverfügung nach dem Patientenwillen

Bei einer Patientenverfügung, die nicht hinreichend konkret formuliert – und deshalb nicht grundsätzlich bindend ist – kann das Gericht in bestimmten Fällen den Willen des Patienten durch Auslegung ermitteln und so der Patientenverfügung doch noch Geltung verschaffen. Wenn es im Einzelfall darum geht, dass bestimmte ärztliche Maßnahmen nicht detailliert genug benannt wurden, kann dadurch, dass auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder […..]
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Konkretisierungsanforderungen an die Patientenverfügung

Einer betreuungsgerichtlichen Entscheidung (Genehmigung) geht immer voraus, dass der Betroffene im betroffenen Aufgabenkreis – hier die Gesundheitssorge – aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Diese Unfähigkeit, die „Angelegenheiten selbst zu besorgen“ bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, bezüglich jeglicher Entscheidung innerhalb der Gesundheitssorge selbst zu entscheiden. Denn […..]
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Einwilligungsfähigkeit des Patienten – Ein schwieriges Thema für die Praxis

Bei jeder vorzunehmenden medizinischen Behandlung ist der Arzt nach den Regeln des BGB dazu verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Die Beurteilung, ob der Patient dazu in der Lage ist, diese Einwilligung zu erteilen, stellt in der Praxis bei dementen, bewusstlosen, durch Krankheit eingeschränkten, geistig behinderten oder psychisch kranken Menschen oft ein Problem dar. Denn wenn der Patient nicht einwilligungsfähig […..]
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Die neue Regelung zur Zwangsbehandlung ohne freiheitsentziehende Unterbringung

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 26.07.2016 (AZ: 1 BvL 8/15) eine Gesetzeslücke im Hinblick auf ärztliche Zwangsmaßnahmen (Zwangsbehandlung) aufgezeigt hatte, wird es nun einen neu geschaffenen § 1906 a BGB geben. Anlass hierfür war die Tatsache, dass zwingend notwendige ärztliche Maßnahmen, die gegen den natürlichen Willen eines Betroffenen durchgeführt werden sollten, nach § 1906 BGB nur im Rahmen […..]
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Wann ist eine Patientenverfügung bindend und durchsetzbar?

Anforderungen an die Patientenverfügung: Wenn mittels einer Patientenverfügung die Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen im Ernstfall auch tatsächlich durchgesetzt werden sollen, muss diese unmittelbare Bindungswirkung haben. Unmittelbare Bindungswirkung heißt, dass dann für die Entscheidung, die im Rahmen der medizinischen Versorgung / Behandlung des Betroffenen getroffen werden muss, nicht die Einwilligung des Betreuers (oder Vorsorgebevollmächtigten) erforderlich ist und außerdem keine Genehmigungspflicht […..]
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Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung

Der Unterzeichner empfiehlt dringend die Patientenverfügung nicht getrennt von der Vorsorgevollmacht erstellen zu lassen, was oftmals auch Berater empfehlen, die die Praxis nicht kennen. In der Praxis sind Fälle bekannt geworden, bei denen der Bevollmächtigte seine Vollmacht und die Patientenverfügung vorlegte und der Arzt auf Hinweise des Vollmachtgebers nicht reagierte. In der Praxis hören wir immer wieder, dass Ärzte sagen: […..]
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Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?

Eine Patientenverfügung kann grundsätzlich nur durch ihren Verfasser widerrufen werden. Dies setzt jedoch voraus, dass er einwilligungsfähig ist, d.h. weiß, was und warum er widerruft. Der Widerruf einer Patientenverfügung muss weder schriftlich noch mündlich erfolgen, sondern kann auch non verbal zum Ausdruck gebracht werden. Wurde eine Patientenverfügung erstellt und wird der Verfasser anschließend betreuungsbedürftig/geschäftsunfähig, so ist unbedingt zu prüfen, ob […..]
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Fehlende Patientenverfügung – Wann müssen und dürfen Wachkomapatienten intensivmedizinisch behandelt werden?

Wenn eine im Wachkoma liegende Person an mehrfachen Grunderkrankungen leidet und dann zusätzlich akut erkrankt und keine Patientenverfügung und kein Betreuer vorhanden ist, muss vor der Entscheidung, ob er intensivmedizinisch behandelt oder nur pflegerisch versorgt werden darf, der mutmaßliche Wille dieser Person festgestellt werden. Es muss versucht werden, mit den nächsten Angehörigen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Kann ein solcher […..]
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Patientenverfügung – Streitpunkt Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Unsere Stiftung bekommt immer wieder Anfragen von Personen zum Thema Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. In Gesprächen mit betroffenen Familienangehörigen haben wir festgestellt, dass es leider oft passiert, dass Menschen, die wirksame Patientenverfügungen mit dem Inhalt verfasst haben, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen, im Krankenhaus trotzdem künstlich am Leben erhalten werden. Dies ist für die Angehörigen ein oft unerträglicher Zustand. Nicht […..]
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Patientenverfügungen können nur persönlich errichtet werden

Das Recht, eine Patientenverfügung zu erstellen ist ein höchstpersönliches Recht. Deshalb sind Patientenverfügungen höchstpersönliche Verfügungen. Es handelt sich dabei um die Bestimmung eines Menschen, in welcher Art und Weise er behandelt oder nicht behandelt werden möchte, wenn einmal der Fall eintreten sollte, in dem er darüber nicht mehr selbst entscheiden kann. Die Patientenverfügung kann von dem Betroffenen jederzeit widerrufen werden, […..]
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Wie wirkt die Patientenverfügung eines Betroffenen wenn eine Zwangsunterbringung veranlasst werden muss?

Jeder Volljährige kann, soweit er zu diesem Zeitpunkt „einwilligungsfähig“ ist (die Einwilligungsfähigkeit bezieht sich nur auf konkrete medizinische Eingriffe und ist nicht mit der Geschäftsfähigkeit zu verwechseln), in einer Patientenverfügung  festlegen, dass er – falls er gesundheitsbedingt nicht mehr einwilligungsfähig sein sollte –  bestimmte Untersuchungen, Heilmethoden, Medikamente, ärztliche Maßnahmen etc. nicht möchte.

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung

Lange Zeit gab es intensive Diskussionen über die Bedeutung, die Konkretisierung und die Reichweite von Patientenverfügungen. Wie müssen sie verfasst sein, um den Willen des Patienten im Notfall verlässlich und verbindlich durchzusetzen? Zur in weiten Teilen klaren Regelung dieses Themas wurde die Patientenverfügung nunmehr innerhalb des Betreuungsrechts (§§ 1901a, 1901b BGB) gesetzlich verankert.

64. Haben die Angehörigen eine Auskunftspflicht bezüglich der Vorsorgevollmacht ihres Angehörigen gegenüber dem Gericht?

Nach § 68a FGG sind zwar Angehörige vom Gericht als Auskunftsperson zu betrachten. Der Betroffene kann aber widersprechen, dem Ehegatten, dem Lebenspartner, den Eltern, Pflegeeltern und Kindern Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Dennoch kann das Gericht diese Personen um Auskunft darüber bitten, ob der Betroffene eine Vorsorgevollmacht erstellte, wo sich diese befindet und welchen Inhalt sie hat.

77. Hat der Arzt nicht aus seiner ärztlichen Tätigkeit heraus ein eigenständiges Behandlungsrecht eines Patienten, wenn dieser ins Krankenhaus muss?

Das Recht und die Pflicht zur Behandlung eines Patienten ergeben sich allein aus dem Auftragsverhältnis zwischen Arzt und Patienten. Vor jeder ärztlichen Maßnahme muss der Arzt die Einwilligung des Patienten einholen bzw. soweit dieser nicht handeln kann, von seinem Betreuer oder Bevollmächtigten. Ist der Patient in der Lage, die Behandlungsart und Notwendigkeit zu erkennen und lehnt er dennoch die Behandlung ab, dann darf der Arzt eine Behandlung nicht durchführen.

104. Ist es empfehlenswert, zusammen mit der Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung zu errichten?

Zunächst muss man erklären, was eine Patientenverfügung ist. In einer Patientenverfügung, die oftmals auch mit der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verwechselt wird, sollen ausschließlich Hinweise gegeben werden, wie der Patient im Notfall behandelt werden will, und zwar insbesondere in der Situation, in der es auf sein Lebensende zugeht. Die Patientenverfügung ist also auch für den Arzt, für einen etwaigen Betreuer oder […..]
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105. Worin besteht ein innerer Zusammenhang zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Meiner Ansicht nach lässt sich die Vorsorgevollmacht von der Patientenverfügung nicht trennen bzw. es können zwei unterschiedliche Schriftstücke angefertigt werden, die jedoch in einem inneren Zusammenhang stehen. Durch die Vorsorgevollmacht kann man den Personenkreis oder die Person auswählen, die in künftigen medizinischen Fragen in aussichtslosen Situationen oder insbesondere Situationen in denen man nicht selbst handeln kann, Entscheidung treffen soll und […..]
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106. Was ist ein Patiententestament?

Unter einem Patiententestament versteht man, dass der Mensch für die Situation, in der er nicht mehr handeln kann, also schwer krank wird, seinen letzten Willen kurz vor dem Todesfall hinsichtlich der ärztlichen und medizinischen Behandlung äußert. Der Ausdruck „Testament“ ist schon falsch, da unter einem Testament eine Regelung nach dem Tode verstanden wird. Anstelle von „Patiententestament“ spricht man oft auch […..]
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107. Welche rechtlichen und tatsächlichen Probleme gibt es bei so genannten Patientenverfügungen?

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 (BGH XII ZR 2/03) stellte klar, dass der Betreuer für den Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts benötigt. Genehmigt werden kann sowohl der Widerruf einer einmal erteilten Zustimmung zu einer lebensverlängernden Maßnahme, als auch das Unterlassen der erforderlichen Einwilligung.
Interessant an dieser Entscheidung ist, wie das Gericht überhaupt den Willen des Betreuten erforschen kann. Hier hat das Gericht zu der sogenannten Patientenverfügung Ausführungen gemacht und in seinen Entscheidungsgründen ausgeführt, dass ein Vormundschaftsgericht, welches die Genehmigung überprüft, feststellen muss, ob die in der Patientenverfügung genannte Situation mit der jetzt tatsächlich eingetretenen identisch ist.

108. Wann kommt überhaupt eine Patientenverfügung oder eine entsprechende Regelung in einer Vorsorgevollmacht in Frage?

Nach meiner Ansicht sollte jede Form der ärztlichen Behandlung in einem Patiententestament geregelt werden. Es gibt Patienten, die wünschen bestimmte Medikamente nicht, weil sie wissen, dass ihnen diese schlecht bekommen. Solche Medikamente müssen nicht unbedingt zum Tod führen, wenn sie abgesetzt werden. Der Patient sollte über seine bisherigen Behandlungswünsche eine Regelung treffen bzw. nähere Erläuterungen in der Patientenverfügung aufführen.

109. Für welche zwei Bereiche soll die Patientenverfügung gelten?

Die Patientenverfügung soll für zwei Situationen Aussagen treffen: wenn ein unabwendbarer Sterbeprozess eingeleitet ist, wenn infolge einer Gehirnschädigung die Fähigkeit des Patienten, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung der behandelnden Mediziner aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Tod noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigungen, […..]
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