Will man gegen einen Staat eine Individualbeschwerde wegen Verletzung eines Menschenrechts aus dem Internationalen Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte (IPBPR) erheben, ist als erstes zu prüfen, ob dieser Staat das 1. Fakultativprotokoll, das den Mechanismus der Individualbeschwerde enthält, ratifiziert hat. Nach letzten Auskünften haben jedoch 116 Staaten von weltweit anerkannten 193 Staaten das 1. Fakultattivprotokoll ratifiziert, darunter auch Deutschland. […..]
Weiterlesen >