Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe, im Verfahren vor dem Betreuungsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Seit 01.01.2009 ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers in Betreuungssachen in § 317 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der […..]
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