Ein weiterer Beispielsfall einer rechtswidrig eingerichteten Kontrollbetreuung

Immer wieder hören wir von Fällen, in denen Kontrollbetreuungen vorschnell und ohne ausreichende Tatsachenfeststellungen durch Betreuungsgerichte eingerichtet werden. Auch die Tatsache, dass damit verbunden der Kontrollbetreuer oft sogar noch „zum Widerruf der Vorsorgevollmacht“ ermächtigt wird, begegnet nicht nur rechtlichen Bedenken sondern bietet Grund zur Besorgnis. Eine betagte, inzwischen unter Demenz leidende und daher beschränkt geschäftsfähige alte Dame, hatte ihrer Tochter […..]
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Nochmals zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch den Betreuer – Widerrufsrecht des Betreuers bedeutet offenbar auch Widerrufspflicht!

Wie schon in mehreren Artikeln dargestellt, besteht die Möglichkeit, bzw. die Gefahr, dass trotz bestehender, wirksamer Vorsorgevollmacht vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt wird mit dem Ziel, die Vollmacht außer Kraft zu setzen, diese also zu widerrufen. Und zwar dann, wenn „das das Festhalten an der erteilten Vollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher […..]
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Ist die Zuständigkeit des Rechtspflegers im Hinblick auf die Entwicklungen zum Thema „Kontrollbetreuung – Widerruf von Vorsorgevollmachten“ wirklich noch gerechtfertigt?

Die Frage, ob es richtig ist, dass für die Einrichtung einer Kontrollbetreuung und dem damit oft zusammenhängenden Aufgabenkreis „Widerruf einer Vollmacht“ wirklich der Rechtspfleger zuständig sein soll, oder ob dies dem Richter vorbehalten sein soll, wird inzwischen zu Recht sehr kontrovers diskutiert. Die gesetzliche Regelung erklärt bis jetzt den Rechtspfleger für zuständig, § 1896 Abs. 3 BGB, § 14 Nr. […..]
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Der Betreuer kann Vorsorgevollmachten nach „billigem Ermessen“ widerrufen

Wie in unseren Artikeln schon mehrfach dargestellt, stellt der Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch einen (Kontroll-)Betreuer einen massiven, nicht mehr rückgängig zu machenden Grundrechtseingriff auf Seiten der Betroffenen (Vollmachtgeber und Bevollmächtigter) dar. Durch den Widerruf erlischt die Vollmacht, sie kann nicht rückwirkend wieder „hergestellt“ werden. Insbesondere kann der Betreuer keine neue Vorsorgevollmacht für den Vollmachtgeber erstellen. Dies würde eine unzulässige Übertragung […..]
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Ein Rechtsanwalt kann mit der Betreuerbestellung evtl. gegen ein Tätigkeitsverbot verstoßen und darf in einem solchen Fall nicht zum Betreuer bestellt werden

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18.11.2015, AZ: XII ZB 106/15 entschieden: Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann nicht zum Betreuer bestellt werden. Nach § 1897 Abs. 1 BGB bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der geeignet ist, das Betreueramt zu übernehmen. Es dürfen dabei hinsichtlich der […..]
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Kontrollbetreuung im Rahmen der Vorsorgevollmacht bei Verdacht auf Untreue

Wenn im Rahmen einer Vorsorgevollmacht der begründete und konkrete Verdacht besteht, dass der Vollmachtgeber von dem Bevollmächtigten hintergangen wird, indem dieser beispielsweise Geld des Vollmachtgebers veruntreut, kann eine Kontrollbetreuung eingerichtet werden. Hierzu genügt zunächst der Aufgabenkreis „Geltendmachung von Rechten des Betroffenen gegenüber dem Bevollmächtigten“. Die Tätigkeit des Kontrollbetreuers umfasst dann nicht nur die Geltendmachung und Klärung von Auskunftsansprüchen und Rechnungslegung […..]
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Wichtiges zum Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer

Wenn trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht vom Gericht ein Betreuer bestellt wird, der die Aufgabe hat, den Vorsorgebevollmächtigten zu überwachen und zu kontrollieren, kann bei Vorliegen der entsprechenden, strengen Voraussetzungen dieser Betreuer den Aufgabenkreis übertragen bekommen, der ihn in der Folge auch zum Widerruf dieser Vollmacht berechtigt. (s. dazu auch verschiedene Artikel unter „Vollmachtswiderruf“) Die Übertragung dieses Aufgabenkreises und der oftmals […..]
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Umfang der Befugnisse des Kontrollbetreuers

Zur Kontrolle und Überwachung eines Bevollmächtigten bei der Ausübung seiner Vollmacht, kann durch das Betreuungsgericht ein Kontrollbetreuer bestellt werden. Dies ist dann angebracht, wenn ein konkretes Bedürfnis hierfür sichtbar geworden ist, ohne dass schon der Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs bestehen muss. Ziel ist die Verhinderung von Rechtsmissbrauch. Der Kontrollbetreuer ist berechtigt und verpflichtet, die Tätigkeit des Bevollmächtigten als gesetzlicher Vertreter des […..]
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Betreuervergütung nach Beendigung der Betreuung

1. Der Vergütungsanspruch des Betreuers endet erst mit der gerichtlichen Aufhebung der Betreuung nach § 1908d BGB, es sei denn, das Ende der Betreuung steht bereits durch den Tod des Betreuten oder aufgrund eines entsprechenden Fristablaufs fest. 2. Hat der Kontrollbetreuer nach Widerruf der Vorsorgevollmacht dem Gericht mitgeteilt, dass die Betreuung aus seiner Sicht beendet sei, und ihm zugleich seinen […..]
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Rechtsprechung zur Betreuervergütung nach Beendigung der Betreuung

1.) Der Vergütungsanspruch des Betreuers endet erst mit der gerichtlichen Aufhebung der Betreuung nach § 1908d BGB, es sei denn, das Ende der Betreuung steht bereits durch den Tod des Betreuten oder aufgrund eines entsprechenden Fristablaufs fest (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 20. August 2014 XII ZB 479/12 – FamRZ 2014, 1778). 2.) Hat der Kontrollbetreuer nach Widerruf der Vorsorgevollmacht […..]
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Zum Thema Kontrollbetreuung hat der BGH erneut entschieden:

Um trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht eine Kontrollbetreuung einzurichten, müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Errichtung einer Kontrollbetreuung erforderlich machen. Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird. Dies kann der Fall sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in […..]
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Kontrollbetreuung

1. Legt ein Betroffener in einer Vorsorgevollmacht fest, dass ein Überwachungsbetreuer nur bestellt werden soll, wenn dem Gericht konkrete Tatsachen über den Missbrauch der Vollmacht offen gelegt werden, so hat dies das Vormundschaftsgericht grundsätzlich zu beachten.

Nachrangige Kontrollverpflichtung des Betreuers bei Einschaltung eines Pflegedienstes

Betreuer werden letztlich oft nicht in der Lage sein, alle Angelegenheiten ohne fremde Hilfe durchzuführen. Lebt der Betroffene noch zu Hause in seiner Wohnung, wird – jedenfalls bei älteren Menschen – in der Regel ein Pflegedienst eingeschaltet. Wie wirkt sich das jedoch auf die Pflichterfüllung des Betreuers aus, wenn der Pflegedienst seinen Aufgaben nicht vollumfänglich nachkommt? Sicherlich gehört es zu […..]
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Betreuungsrecht – Kontrollbetreuung

Der BGH hat mit Beschluss vom 01.08.2012, Az.: XII ZB 438/11, NJW 2012, Seite 2885 nochmal deutlich festgestellt, wie überhaupt die Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung sind. Er führt aus, dass eine Kontrollbetreuung nur dann eingerichtet werden darf, wenn sie erforderlich ist. Das Bedürfnis nach einer Kontrollbetreuung kann nicht allein damit begründet werden, dass der Vollmachtgeber aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr selbst […..]
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Kontrollbetreuung

Nach § 1896 Abs. 3 BGB kann ein Betreuer zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestellt werden. Mit dieser sogenannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten […..]
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