In vielen Betreuungsverfahren stellt sich für die Betroffenen die Frage, ob ein Sachverständigengutachten, welches ohne ihre Mitwirkung erstellt wurde, überhaupt verwertbar ist. Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass dann, wenn sie mit dem Sachverständigen nicht sprechen, auch kein Gutachten erstellt werden kann. Der BGH hat erneut mit Beschluss vom 17.04.2019 (AZ: XII ZB 570/18) bekräftigt, dass die Verwertbarkeit eines in […..]
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