Jede Entscheidung und jedes Handeln des Betreuers unterliegt dem Erforderlichkeitsgrundsatz

Die Wünsche der betreuten Person sind unmittelbarer Handlungsmaßstab für den Betreuer. Der Betreuer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die (realisierbaren) Wünsche des Betreuten umzusetzen. Persönliche Ansichten oder Handlungsmaßstäbe des Betreuers sind dabei unbeachtlich. Ausnahmen der Wunschbefolgungspflicht bestehen nur nach § 1821 Abs. 3 BGB, der lautet: Den Wünschen des Betreuten hat der Betreuer nicht zu entsprechen, soweit 1. die Person des […..]
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Andere Hilfen haben Vorrang vor der Einrichtung einer Betreuung

Der Gesetzgeber wollte durch § 1814 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB  den Vorrang anderer Hilfen vor Anordnung einer Betreuung strenger als vorher fassen. Deshalb ist ein Antrag auf Einrichtung einer Betreuung durch die betroffene Person zurückzuweisen, wenn „andere Hilfen“ zur Erledigung der konkret anstehenden rechtlichen Angelegenheiten bestehen. Eine Betreuung ist nicht schon dann erforderlich, wenn ein für die […..]
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Überprüfung der Vollmacht des für die betreute Person auftretenden Rechtsanwalts?

Ist eine betreute Person im Betreuungsverfahren anwaltlich vertreten, wird dessen Vollmacht entsprechend § 11 S. 3 und 4 FamFG nicht von Amts wegen überprüft. Anderes gilt nur dann, dann sich für das Gericht aufgrund von tatsächlichen Anhaltspunkten begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder dem Fortbestand der Verfahrensvollmacht ergeben. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Rechtsanwalt von […..]
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Die Verfahrensfähigkeit der betreuten Person und ihr Recht, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen

Immer wieder wird uns berichtet, dass es betreuten Personen mit unterschiedlichen (falschen) Begründungen von vornherein verwehrt wird, sich in ihrem Betreuungsverfahren anwaltlich vertreten zu lassen. Das ist äußerst problematisch, denn es sind gerade betreute Personen, die sich aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eben nicht selbst energisch zur Wehr setzen können und anwaltliche Unterstützung benötigen. Falsche Informationen wie zum Beispiel: „Aufgrund des […..]
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Strenge Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

Eine konkrete Gefährdung des Vermögens der betreuten Person durch aktives Tun ist Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 1825 BGB). Die Vermögensgefährdung muss erheblich sein, wofür konkrete Anhaltspunkte vorliegen müssen. Allein die Unfähigkeit der betroffenen Person, potenzielle Verfügungen über Grundvermögen zu erkennen und gegebenenfalls zu verhindern, genügt nicht für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.

Wenn Angehörige zur Übernahme der Betreuung vorgeschlagen werden, sind sie vor der Entscheidung, mit der sie übergangen werden und ein Berufsbetreuer bestellt wird, gerichtlich anzuhören

Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 – XII ZB 285/22: Nach § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB hat das Betreuungsgericht dem Wunsch des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist zur Führung der […..]
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Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Unkritisches Verwenden formularmäßiger Betreuungsanregungen durch Krankenhäuser  

Wir stellen fest, dass einzelne Krankenhäuser, insbesondere psychiatrische Abteilungen, vorschnell zum Formular „Anregung einer (vorläufigen) Betreuung“ greifen. Ob allem Anschein nach übereifrigen Ärzten überhaupt klar ist, was sie damit im Leben der Patienten anrichten können, darf bezweifelt werden. Erst kürzlich – fast 6 Monate nach Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform! – wurde uns eine formularmäßige Betreuungsanregung vorgelegt, in dem Ärzte mittels Kreuz-Markierungen […..]
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Was gilt, wenn die betreute Person selbst ein Rechtsgeschäft abschließt, welches bei Abschluss durch den Betreuer genehmigungspflichtig wäre?

Nur bei (genehmigungspflichtigen) Rechtsgeschäften, die der Betreuer abschließt, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Wenn die betreute Person das Rechtsgeschäft selbst abschließt, weil sie geschäftsfähig ist und die Anordnung einer Betreuung hier die sog. „Doppelzuständigkeit“ von Betreutem und Betreuer bewirkt, muss keine Genehmigung eingeholt werden (Ausnahme bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts). Denn bei Selbstvornahme durch den Betreuten gelten die Maßstäbe der „Magna […..]
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Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer muss gerichtlich genehmigt werden

Nach § 1820 Abs. 5 BGB muss der Widerruf einer Vorsorgevollmacht, der durch den Kontrollbetreuer erklärt wird, vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Die Genehmigung des Widerrufs ist nur für Vorsorgevollmachten erforderlich. Für alle anderen Vollmachten, die keine Regelungen zur Personensorge oder in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge enthalten, gilt dies nicht (z. B. Kontovollmachten). Für den Widerruf dieser Vollmachten ist eine gerichtliche […..]
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Geldgeschenke durch geschäftsunfähige Betreute?

Ob ein geschäftsunfähiger Betreuter Geldgeschenke vornehmen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist deshalb nicht einheitlich zu beurteilen.   Es kommt unter anderem darauf an, ob sich dadurch eine Gefahr für das Vermögen des Betreuten ergibt, ob dieses Verhalten der üblichen Lebensführung des Betreuten (schon vor der Anordnung der Betreuung) entspricht, ob es sich um Anstandsgeschenke oder Geschenke, die […..]
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Vorsorgevollmacht – Fragliche Geschäfts(un)fähigkeit des Vollmachtgebers – Sachverständigengutachten mit unterschiedlichem Ergebnis

Rechtsprechung BGH, Beschluss vom 22.6.2022 – XII ZB 544/21 Aus den Gründen: Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Erhebt ein Verfahrensbeteiligter Einwendungen gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen, hat der Tatrichter diese zu berücksichtigen. Dabei ist er auch verpflichtet, sich mit einem vorgelegten Privatgutachten […..]
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Geschäftsunfähigkeit u. Sittenwidrigkeit

Rechtsprechung zur Rückabwicklung eines Grundstückübertragungsvertrags wegen Geschäftsunfähigkeit und/oder Sittenwidrigkeit auf eine über 50 Jahre jüngere Bekannte: Zur substanziierten Darlegung von Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2 BGB genügt der Vortrag konkreter Anhaltspunkte, aufgrund derer die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist. Die Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts gem. § 138 Abs. 1 BGB kann sich nicht nur aus […..]
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Vorsorgevollmacht und Geschäftsfähigkeit

Um eine Vorsorgevollmacht wirksam erteilen zu können, ist Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers erforderlich. Allerdings reicht es für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit aus, dass der Vollmachtgeber die Bedeutung und Reichweite der Vorsorgevollmacht im Grundsätzlichen erfassen kann. Zur Abwendung einer gesetzlichen Betreuung kann deshalb eine Vorsorgevollmacht auch dann noch wirksam sein, wenn der Vollmachtgeber zu komplizierten Rechtsgeschäften nicht […..]
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Auch geschäftsunfähige und/oder unter Einwilligungsvorbehalt stehende Betreute können wirksam einen Anwalt in ihrem Betreuungsverfahren beauftragen

Viele Betroffene schrecken davor zurück, in ihrem Betreuungsverfahren einen Rechtsanwalt zu ihrer Unterstützung zu beauftragen weil sie denken, sie müssten den Betreuer dafür um seine Genehmigung bitten. Dies ist ein Irrtum: Auch wenn ein Betreuter geschäftsunfähig ist und/oder ein Einwilligungsvorbehalt für das Vermögen angeordnet wurde kann er bezüglich seines Betreuungsverfahrens wirksam einen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen. (s. […..]
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Beschwerde – Formerfordernisse gelten auch für den Betroffenen, wenn dieser die Beschwerde selbst einlegt

BGH, Beschluss v. 15.07.2020, AZ: XII ZB 78/20: Für die Beschwerde des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren gelten keine von § 64 FamFG abweichenden, weniger strengen Formerfordernisse. Bei Übermittlung einer Beschwerdeschrift durch einen Telefaxdienst ist die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie notwendig. Sie muss daher auf dem Original der per Telefax versandten Beschwerdeschrift so ausgeführt sein, dass sie auf der […..]
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Behinderte oder psychisch kranke Kinder – Die Vertretung ab Volljährigkeit muss geregelt werden

Eltern von behinderten oder psychisch kranken Kindern sollten sich frühzeitig über die Vertretung der Kinder ab Eintritt der Volljährigkeit Gedanken machen. Eine gesetzliche Vertretungsmacht der Eltern ab dem 18. Lebensjahr des Kindes gibt es nicht. Je nach Schwere und Art des Krankheitsbildes kommt in Betracht, eine Vollmacht für die Eltern zu erstellen oder eine gesetzliche Betreuung einzurichten. In beiden Fällen […..]
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Keine Information über finanzielle Verhältnisse / sofortiger Einzug der ec-Karte nach Einrichtung einer Betreuung?

Es wird immer wieder betont, dass die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung keine „Entmündigung“ des Betroffenen darstellt. Denn allein die Tatsache, dass ein Betreuer eingesetzt wird, bedeutet nicht, dass der Betroffene dadurch geschäftsunfähig wird. Im täglichen Leben von betreuten Menschen scheint dieser Grundsatz oft keine Rolle zu spielen. Immer wieder schildern uns Betroffene, dass sie ab Einrichtung der Betreuung (und ohne […..]
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Antrag auf Aufhebung der Betreuung durch den Betroffenen wenn die Betreuung durch den Betroffenen selbst angeregt wurde

Eine Leserin hat uns die Frage gestellt, ob sie eine gesetzliche Betreuung, die sie selbst für sich angeregt hat, wieder aufheben lassen kann. Dies ist möglich. § 1908 d Abs. 2 BGB bestimmt, dass dann, wenn der Betreuer auf Antrag des Betreuten bestellt wurde, der Betreute jederzeit und unabhängig von einer Fristbestimmung des Gerichts beantragen kann, die Betreuung wegen Wegfalls […..]
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Pflichtwidriges Unterlassen eines Vollmachtswiderrufs

Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt und diese vom Bevollmächtigten missbraucht wird – beispielsweise um sich auf Kosten des Vollmachtgebers selbst zu bereichern – muss eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Geschäftsunfähigkeit nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten zu widerrufen. In der Regel wird dem Betreuer in diesen Sachverhaltskonstellationen der Aufgabenkreis […..]
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Anwaltsauftrag durch den Betreuten – möglich?

Immer wieder erlebt man es in der Praxis, dass die Betreuer sich weigern, Anwaltshonorare zu bezahlen von Anwälten, die der Betreute beauftragt hat. Begründet wird dies damit, dass der Betreute aufgrund seiner Betreuung — selbst wenn noch kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde — einen Anwalt nicht beauftragen kann. Sobald ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt glauben auch viele Betreuer, dass sie auch dann dem […..]
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Betreuer – Schenkungsversprechen

Ein Schenkungsversprechen, welches von einem Betreuer für eine unter Betreuung stehende Person abgegeben wird mit dem Inhalt, dass der gesamte bestehende Nachlass der betreuten Person zum Todestag einer Stiftung versprochen wird, unterliegt dem Schenkungsverbot der §§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB. (s. BGH, Beschluss v. 02.10.2019, AZ: XII ZB 164/19) In dem zitierten Fall ging es um eine von Geburt […..]
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Geschäftsunfähigkeit – Beauftragung eines Rechtsanwalts – Klagerhebung

Reicht ein Rechtsanwalt eine Klage für eine für ihn unerkannt geschäftsunfähige Person ein, so ist er regelmäßig auch dann nicht Kostenschuldner, wenn seine Vollmacht wegen der Geschäftsunfähigkeit nichtig ist. Dies aber nur, solange die Klageerhebung des Geschäftsunfähigen diesem in einem natürlichen Sinn als „Veranlasser“ zugerechnet werden kann. (s. dazu OLG München, Urteil v. 18.09.19, AZ: 15 U 127/19 Rae) Zur […..]
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Einwilligungsvorbehalt – Geschäftsunfähigkeit

Ein wirksam angeordneter Einwilligungsvorbehalt beschränkt nach dem Gesetz die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betreuten, ohne dass es auf dessen tatsächliche Geschäftsfähigkeit ankommt. Ob die Geschäftsführung dem mutmaßlichen Willen des Betreuten entspricht, richtet sich nach dem Willen des Betreuers, wenn die Geschäftsführung im sachlichen Anwendungsbereich eines Einwilligungsvorbehalts liegt. Das bedeutet, dass der Betreuer nachträglich seine Zustimmung zu dem Geschäft erteilen kann – […..]
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Geschäftsunfähigkeit – Prozessunfähigkeit?

Die Fähigkeit des Betreuten, selbst oder durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt in einem Gerichtsverfahren zu handeln (Prozessfähigkeit) setzt voraus, dass der Betreute geschäftsfähig ist. Nur dann, wenn es um das den Betreuten betreffende Betreuungsverfahren oder Unterbringungsverfahren geht, wird hiervon eine Ausnahme gemacht. Das bedeutet, dass in diesen Verfahren auch ein geschäftsunfähiger Betreuter trotzdem verfahrensfähig ist und einen Rechtsanwalt beauftragen […..]
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Vorsorgevollmacht – Immobilienverkauf

Wenn eine Vorsorgevollmacht den oder die Bevollmächtigte(n) nicht dazu ermächtigt, Immobilien eines inzwischen geschäftsunfähigen Vollmachtgebers zu veräußern (bzw. wenn die Vorsorgevollmacht zwar dazu berechtigten würde, aber nicht notariell beglaubigt wurde) und eine Veräußerung zur Finanzierung von z. B. Heimkosten aber notwendig wird, bleibt den Vorsorgebevollmächtigten nichts anderes übrig, als sich schlussendlich doch an das Betreuungsgericht zu wenden. Es muss zur […..]
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Vorsorgevollmacht / Vermögensauskunft

Auch wenn ein Bevollmächtigter im Rahmen einer Vorsorgevollmacht weitreichend und umfassend berechtigt ist, soll er trotzdem nicht dazu berechtigt sein, in einem Zwangsvollstreckungsverfahren die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) für den Vollmachtgeber abzugeben. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen der gesetzlichen Betreuung und der Vorsorgevollmacht. Ein gesetzlicher Betreuer ist dazu berechtigt, in einem Zwangsvollstreckungsverfahren für den Betreuten die Vermögensauskunft abzugeben weil er […..]
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Betreuung – Auswirkung

Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung bedeutet weder, dass der Betroffene dadurch automatisch geschäftsunfähig wird, noch dass er keine Kaufverträge mehr abschließen kann. Auch wenn innerhalb der Betreuung der Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ für den Betreuer angeordnet wurde bedeutet dies zunächst nur, dass der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betreuten Rechtsgeschäfte für diesen vornehmen kann. Der Betreuer selbst kann daneben weiterhin ebenso wirksame […..]
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Vorsorgevollmacht – Geschäftsfähigkeit

Bei der Beurteilung, ob eine Vorsorgevollmacht wirksam ist oder nicht, setzt der erste Prüfungspunkt durch das Gericht in vielen Fällen bei der Frage an, ob der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig war. Diese Frage ist oft nur sehr schwierig zu klären und beinhaltet ggf. zahlreiche Beweisprobleme. Klarzustellen ist in diesem Zusammenhang, dass bei Erstellung der Vollmacht nicht die Geschäftsfähigkeit […..]
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Vorsorgevollmacht – Zweifel an der Geschäftsfähigkeit

Wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Errichtung einer Vollmacht bestehen und sie auch nach einer umfassenden Prüfung durch das Gericht nicht ausgeräumt werden können gilt: Die Vollmacht bleibt wirksam. Es kann allein aufgrund zweifelhafter Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bei Erstellung der Vollmacht kein Bedarf für eine gerichtliche Betreuung hergeleitet werden. Ob diese Vollmacht dann auch im Rechtsgeschäftsverkehr […..]
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