Was gilt, wenn die betreute Person selbst ein Rechtsgeschäft abschließt, welches bei Abschluss durch den Betreuer genehmigungspflichtig wäre?

Nur bei (genehmigungspflichtigen) Rechtsgeschäften, die der Betreuer abschließt, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Wenn die betreute Person das Rechtsgeschäft selbst abschließt, weil sie geschäftsfähig ist und die Anordnung einer Betreuung hier die sog. „Doppelzuständigkeit“ von Betreutem und Betreuer bewirkt, muss keine Genehmigung eingeholt werden (Ausnahme bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts). Denn bei Selbstvornahme durch den Betreuten gelten die Maßstäbe der „Magna […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen – Grundsätzliches

Nach den §§ 1848 bis 1854 BGB sind nun nur noch betreuungsgerichtliche Außengenehmigungen für genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte möglich. Das heißt solche Genehmigungen, die die Vertretungsmacht des Betreuers nach außen (§ 1823) betreffen. Ohne die Erteilung dieser Genehmigungen wäre ein zwischen Betreuer (als gesetzl. Vertreter der betreuten Person) und einem Dritten geschlossener Vertrag schwebend unwirksam. Dies ergibt sich direkt aus § 1856 […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen

Nur auf Antrag des Betreuers wird ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Ohne Antrag oder gar gegen den Willen eines Betreuers darf eine Genehmigung nicht erteilt werden. Die (grundsätzliche) Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, für das die Genehmigung beantragt wurde, wird durch das Betreuungsgericht überprüft. Das Rechtsgeschäft darf insbesondere nicht gegen die guten Sitten verstoßen (häufige Problemstellung: Übertragung von Grundbesitz des Betreuten, um späterem Rückgriff […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge – Genehmigungsmaßstab ist die Wunschbefolgungspflicht

Durch die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 wurden auch – systematische – Veränderungen mit Blick auf Genehmigungstatbestände für den Aufgabenbereich „Vermögenssorge“ vorgenommen. Insbesondere wurden die Regelungen aus dem Vormundschaftsrecht herausgenommen und direkt in die betreuungsrechtlichen Vorschriften eingefügt (§§ 1835 ff. BGB). Hintergrund ist, dass für die Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder i. d. R. andere Anforderungen zu stellen sind, als an die Vermögensverwaltung […..]
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Gerichtliche Anhörung im Betreuungsverfahren – Ausweitung zum Schutz der Betroffenen

Für das Betreuungsgericht wurde nach neuer Rechtslage mit § 278 FamFG die Amtsermittlung im Hinblick auf die Anhörung ausgeweitet. Damit wird klargestellt, dass sich die richterliche Anhörung im Betreuungsrecht eben nicht nur auf die Gewährung rechtlichen Gehörs beschränkt. Das Gericht ist dazu verpflichtet den Sachverhalt zu erforschen. Und zwar nicht nur unter Verwendung der in der Akte befindlichen Ermittlungsergebnisse, sondern […..]
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Betreuungsmissbrauch unter Aufsicht des Gerichts

Der Kester-Haeusler-Stiftung wurde von einem Angehörigen ein Betreuungsfall zur Kenntnis gebracht, der jegliches Vertrauen in rechtsstaatliches Verhalten erschüttert. Für ein mittlerweile verstorbenes älteres Ehepaar musste aufgrund von Demenz eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Auf eigenen Wunsch der beiden wurde einer der zwei Söhne sowie dessen Ehefrau (Juristin) zum Betreuer bzw. Ersatzbetreuerin bestellt. Grundsätzlich sind die Betreuungsgerichte an den Wunsch der […..]
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Muss das Betreuungsgericht zu Beginn eines Betreuungsverfahrens immer ein Sachverständigengutachten einholen?

Nein. § 280 FamFG, der Regelungen zur Einholung des Gutachtens beinhaltet, verpflichtet das Gericht nur dann zur Einholung eines Sachverständigengutachtens, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung endet. Vor der evtl. Anordnung eines Gutachtens hat das Gericht aber zu prüfen, ob das Verfahren im Hinblick auf eine Betreuerbestellung überhaupt weiter betrieben werden soll. Denn für die Fortführung eines Betreuungsverfahrens muss es […..]
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Unterbringung – Abgabe des Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht

Wenn ein Betroffener in einem anderen Amtsgerichtsbezirk in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss als in dem Bezirk, in dem sein Betreuungsverfahren geführt wird und er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, liegt ein wichtiger Grund zur Abgabe des Verfahrens an den Amtsgerichtsbezirk der Unterbringung vor. Dies liegt daran, dass es dann nicht mehr auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen ankommt, sondern […..]
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Beteiligtenstellung

Allein die Tatsache, dass ein Angehöriger bei der Anhörung des Betroffenen anwesend ist, macht ihn nicht zum Verfahrensbeteiligten i. S. d. § 7 FamFG mit den sich daraus ergebenden Rechten. Es ist zwar möglich, dass ein Angehöriger nicht ausdrücklich, sondern konkludent durch das Betreuungsgericht als Beteiligter hinzugezogen wird. Jedoch ist für diese konkludente Beteiligung erforderlich, dass das Gericht den Angehörigen […..]
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Anhörung in Unterbringungssachen – Im Rahmen der Rechtshilfe möglich?

§ 319 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass das Gericht den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen hat. Diese Regelung gehört zu den verfahrensrechtlichen Grundprinzipien in Unterbringungssachen. Ausnahmen sind in engen Grenzen möglich nach § 319 Abs. 3 FamFG. Dies aber nur dann, wenn der Betroffene offensichtlich nicht in der Lage ist, […..]
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Rechtsprechung zur Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht

LG Meiningen, Beschluss vom 12.3.2018 – (29) 4 T 53/18: 1. Die erfolgte Abgabe des gesamten Betreuungsverfahrens bewirkt auch den Übergang der Annexverfahren, wie z.B. die Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung. Eine gesonderte Abgabe nach § 314 FamFG ist nicht erforderlich. Die diesbezügliche Spezialregelung des § 314 FamFG betrifft nur die isolierte Abgabe eines Unterbringungsverfahrens. 2. Die Abgabe eines Verfahrens an […..]
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Wie das Vorhaben eines Elternpaares, für den Sohn optimale Vermögensvorsorge zu treffen fast scheiterte – Ein Fall von Behördenignoranz in Österreich

Ein Ehepaar, Eltern eines zu 80 % beeinträchtigten, mittlerweile erwachsenen Sohnes, wollte für diesen ein Ferienappartement in Ungarn erwerben. Vorausgehend sollte aus ein Gartenhaus (ebenfalls in Ungarn) mit großem, arbeitsintensivem Grundstück, welches schon im Eigentum des Sohnes stand, veräußert werden. Hintergrund des Vorhabens war zum einen, dem Sohn die Möglichkeit zu erhalten, die gewohnten und liebgewonnenen Ferien weiterhin in Ungarn […..]
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Zuständigkeit deutscher Betreuungsgerichte in Betreuungsverfahren mit Auslandsbezug – i. V. m. Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens über den internationalen Schutz Erwachsener (ESÜ)

Es geht um die Frage, ob die deutschen Betreuungsgerichte weiterhin für ein Betreuungsverfahren zuständig sind, wenn ein Betreuter dauerhaft im Ausland lebt, bzw. dort in einem Pflegeheim untergebracht ist. Das Landgericht Augsburg (Beschluss v. 30.01.2018, AZ: 54 T 161/18) hatte zu diesem Thema einen sehr beachtenswerten Fall zu entscheiden. Wir gehen davon aus, dass es viele Betroffene gibt, die einer […..]
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Akteneinsicht in gerichtliche Betreuungsakte / Übersendung der Betreuungsakte an Staatsanwaltschaft / Geheimhaltungsinteresse und Geheimhaltungsanspruch des Betreuten

Die Staatsanwaltschaft hat grundsätzlich ebenso wenig Akteneinsichtsrecht in eine (komplette) Betreuungsakte wie jeder andere Dritte auch. Daran ändert auch die Gewährung von Akteneinsicht nach den Grundsätzen der Amtshilfe (Art. 35 Abs. 1 GG) nichts.  Nur dann, wenn eine Behörde ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und andere schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen oder wenn die Beteiligten zustimmen, […..]
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Die fragliche Bedeutung des Sozialberichts der Betreuungsbehörde – grundrechtsrelevant aber ohne verbindliche und allgemeingültige Vorgaben

Durch die Erstellung eines Sozialberichts wird das Betreuungsgericht durch die Betreuungsbehörde unterstützt bei der dem Gericht obliegenden Sachverhaltsaufklärung, ob eine Betreuung für eine Person eingerichtet werden soll oder nicht. Früher (nach alter Gesetzeslage) musste das Gericht die Betreuungsbehörde nur anhören. Und dies auch nur dann, wenn dies der Betroffene wollte oder wenn es dienlich für die Sachverhaltsaufklärung war. Heute besteht […..]
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Die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht ist nicht leicht zu erschüttern

In vielen Fällen werden Vorsorgevollmachten angezweifelt. Sowohl was die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Errichtung der Vollmacht, als auch was die Geeignetheit der Bevollmächtigten angeht. Nicht selten stecken eskalierende Familienkonflikte dahinter, eher weniger die Sorge um das Wohl des betroffenen Vollmachtgebers. Die Folge davon ist oft, dass die Vollmachten als unwirksam angesehen und Betreuungen eingerichtet werden, die damit beginnen, […..]
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Dem Betroffenen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, zu einem neuen ärztlichen Gutachten Stellung zu nehmen

Wenn das Beschwerdegericht mit einem neuen Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heranzieht und seine Entscheidung auf dieses Gutachten stützt, ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten. Auch wenn der Betroffene in der ersten Instanz angehört wurde. Entscheidung des BGH, Beschluss v. 23.11.2016, AZ: 458/16: a) Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist […..]
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Schwerer Verfahrensfehler in Betreuungsverfahren führt zur Aufhebung des Betreuungsbeschlusses

Für einen Betroffenen wurde ein Betreuungsverfahren eingeleitet und im Zuge dessen eine umfassende Betreuung eingerichtet. Der Betreuer wurde für die Aufgabenkreise der Aufenthaltsbestimmung, Entscheidung über Unterbringung, Gesundheitsfürsorge, Regelung des Postverkehrs, Vermögensangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Wohnungsangelegenheiten eingesetzt. Dagegen wehrte sich der Betroffene mit der Beschwerde und drang schlussendlich mit seinem Anliegen, den Betreuungsbeschluss aufzuheben, erst vor dem BGH durch. Dieser […..]
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Gericht verlängert Betreuung ohne die Voraussetzungen zu prüfen aufgrund von „Zweifeln“

Nicht nur bei der Einrichtung einer Betreuung, sondern auch bei der Frage deren Fortsetzung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Betreuung vorliegen. Hierzu muss das Gericht konkrete Feststellungen treffen. Sowohl was die die Fähigkeit des Betroffenen betrifft, seinen Willen selbst frei zu bilden, als auch was das Fortbestehen des Betreuungsbedarfs betrifft (BGH, Beschluss vom 19.10.2016, AZ: XII ZB 387/16) In […..]
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Das Potential sinnvoller Betreuungsarbeit ist noch lange nicht ausgeschöpft

Um Missständen in der Betreuung allgemein und um dem überflüssigen – und im Übrigen auch in vielen Fällen rechtswidrigen – Phänomen der Betreuerbestellung „auf Vorrat“ endlich wirkungsvoll entgegenzuwirken sind geeignete Maßnahmen erforderlich, die die Qualitätssicherung im Betreuungsrecht vorantreiben. Noch immer gibt es innerhalb Deutschlands erhebliche regionale Unterschiede, wie mehr oder weniger professionell und damit nachhaltig für die Betroffenen mit dem […..]
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BETREUER / SCHWEIGEPFLICHT

Für den Betreuer gibt es im Gesetz keine Bestimmung, dass er der Schweigepflicht unterliegt. Er muss also in Betreuungsfällen, also in Fällen, die ihn als Betreuer betreffen, vor Gericht aussagen. § 203 StGB – Schweigepflicht (beispielsweise für Ärzte) gilt für den Betreuer nicht.

Kann ein in einem anderen Verfahren erstelltes Sachverständigengutachten für das Betreuungsverfahren verwertet werden?

Dazu hat der BGH entschieden: Beabsichtigt das Gericht, in einem Betreuungsverfahren ein in einem anderen Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten entsprechend § 411 a ZPO zu verwerten, muss es den Beteiligten zuvor rechtliches Gehör gewähren (BGH, Beschluss v. 05.10.2016, AZ: XII ZB 152/16). In dem entschiedenen Fall wurde der Betroffenen weder seitens des Amtsgerichts, noch seitens des Landgerichts angekündigt, dass das schon […..]
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Die Rechtsprechung betont aktuell erneut, dass die Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren unerlässlich ist – auch dann, wenn es um die Aufhebung der Betreuung geht:

Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Verfahren bezüglich der Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will. (BGH, Beschluss v. 24.08.2016, AZ: XII ZB 531/15). Ein Betroffener beantragte unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, nach dessen Inhalt kein Veranlassung für eine weitergehende […..]
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Gefahr eines Betreuungsverfahrens trotz Vorsorgevollmacht – Ist Kritik an Pflegediensten durch Angehörige verboten? Müssen die Angehörigen deshalb mit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens rechnen, sozusagen als „Sanktion“?

Ein weiterer Betreuungsrechtsfall, der beispielhaft wieder einmal die leider weit verbreitete nicht zu akzeptierende Haltung von Betreuungsrichtern zeigt, wurde uns bekannt. Niederschmetternd – aber Realität: Ein pflegebedürftiger Vater wird von seinem Sohn versorgt. Der Sohn ist im Besitz einer einwandfreien Vorsorgevollmacht, die ihn dazu ermächtigt, den Vater in sämtlichen denkbaren Bereichen zu vertreten. Der Sohn beauftragte zu seiner Unterstützung einen […..]
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Kann der Betreuer auf eigene Initiative hin entlassen werden?

Das Betreueramt kann grundsätzlich vom Betreuer selbst beendet werden. Das Gesetz sieht dies in § 1908b Abs. 2 BGB ausdrücklich vor: „Der Betreuer kann seine Entlassung verlangen, wenn nach seiner Bestellung Umstände eintreten, auf Grund derer ihm die Betreuung nicht mehr zugemutet werden kann.“ Mit dieser Regelung soll dem Betreuer die Möglichkeit gegeben werden, sich in bestimmten Fällen von den […..]
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Einwilligungsvorbehalt – der BGH macht erneut deutlich, dass er nur unter engen Voraussetzungen angeordnet werden darf

Auch bei der Frage, ob ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden darf gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Auch wenn es sich um ein großes Vermögen handelt, darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn eindeutige und konkretisierte Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Vermögensgefährdung erheblicher Art schließen lassen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Der Einwilligungsvorbehalt kann grundsätzlich auch nur für einen einzelnen […..]
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Alte und kranke Menschen in Pflegeeinrichtungen – Menschenwürde und Freiheitsrechte?

Die zahlreichen Medienberichte zum Thema wie alte und psychisch kranke Menschen in Pflegeeinrichtungen behandelt werden, welchen Zwang und welche Freiheitsbeschränkungen sie erdulden müssen, sprechen eine deutliche Sprache und sind leider nicht übertrieben. Im Gegenteil: Es ist kaum vorstellbar, welche Praktiken in manchen Einrichtungen – oft begründet durch Personalmangel aber auch durch inzwischen erfolge „Abstumpfung“ bzgl. der Menschenwürde  – auf der […..]
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Eine unverhältnismäßige Betreuung ist sofort wieder aufzuheben

Eine Betreuung kann dann unverhältnismäßig und sofort wieder aufzuheben sein, wenn der Betroffene sich von vornherein weigert, mit dem eingesetzten Betreuer zu kommunizieren und zu kooperieren. Es muss in solchen Fällen vom Betreuungsgericht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen werden. Ausschlaggebend ist, ob und inwieweit sich für den Betroffenen in Zusammenhang mit seiner Krankheit und seiner Weigerung, eine Betreuung anzunehmen, unverhältnismäßige Nachteile ergeben, […..]
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Zur Aufhebung oder Vermeidung einer Betreuung muss die Vorsorgevollmacht so schnell wie möglich erstellt und vorgelegt werden – Im Rahmen der Rechtsbeschwerde wird sie u. U. nicht mehr berücksichtigt

Wenn für den Betroffenen ein Betreuungsverfahren besteht, er die Aufhebung der Betreuung beantragt hat und sich im anschließenden Anhörungstermin weigert, mit dem Richter zu sprechen, ist das Gericht nicht verpflichtet – auch wenn die sonstigen Anhaltspunkte u. U. dafür sprechen würden – die Betreuung aufzuheben. Wenn der Betroffene gegen die Entscheidung des Betreuungsgerichts in der Folge Beschwerde einlegt, ist das […..]
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