In einem vom OLG Frankfurt zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob einer Wohneinrichtung, in der eine psychisch kranke Betreute untergebracht war und die dann einen Suizidversuch durchführte, Pflichtverletzungen vorgeworfen werden können, weil keine besonderen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Betroffenen ergriffen wurden. Das Gericht verneinte dies, weil es sich dabei um einen Fall handelte, in dem die Betroffene […..]
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