Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Ergänzungsbetreuer

Frau P. befindet sich in einer verfahrenen Lage: Ihr langjähriger Betreuer hat durch Verletzung seiner Betreuerpflichten einen finanziellen Schaden verursacht. Frau P. möchte gegenüber dem Betreuer den Ersatz dieses Schadens geltend machen. Der Betreuer weigert sich, den Schaden zu ersetzen. Trotz dieser Vorkommnisse wird der Betreuer durch das Betreuungsgericht nicht entlassen, sondern ist weiterhin alleiniger gesetzlicher Vertreter von Frau P. […..]
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Ist auch für die Vereinbarung einer Mieterhöhung (Nachtrag zum Mietvertrag) zwischen Eltern als Betreuer und behindertem Kind ein Ergänzungsbetreuer zu bestellen?

Wenn Eltern, die zu Betreuern ihres erwachsenen, behinderten Kindes bestellt wurden, mit diesem Kind als Vermieter einen Mietvertrag abschließen möchten, muss ein Ergänzungsbetreuer zum Abschluss des Mietvertrages bestellt werden. Andernfalls würde es sich um ein unzulässiges und unwirksames „In-sich-Geschäft“ handeln. Gilt dies auch für einen Nachtrag zum Mietvertrag (Mieterhöhung), der später zwischen den Eltern als Vermieter und dem Kind vereinbart […..]
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Vorläufige Betreuung

Wenn für den Betroffenen eine vorläufige Betreuung besteht, kann ein Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuer ebenfalls nur vorläufig und damit durch einstweilige Anordnung bestellt werden. BGH, Beschluss v. 20.11.2019, AZ: XII ZB 501/18

Betreuer – Schenkungsversprechen

Ein Schenkungsversprechen, welches von einem Betreuer für eine unter Betreuung stehende Person abgegeben wird mit dem Inhalt, dass der gesamte bestehende Nachlass der betreuten Person zum Todestag einer Stiftung versprochen wird, unterliegt dem Schenkungsverbot der §§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB. (s. BGH, Beschluss v. 02.10.2019, AZ: XII ZB 164/19) In dem zitierten Fall ging es um eine von Geburt […..]
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Ergänzungsbetreuer

Ein Ergänzungsbetreuer wird nach § 1899 Abs. 4 BGB dann bestellt, wenn eine Verhinderung des Hauptbetreuers konkret bevorsteht und daher zu erwarten ist, dass der Ergänzungsbetreuer von seiner Entscheidungsverantwortung Gebrauch machen muss. BGH, Beschluss v. 25.09.2019, AZ: XII ZB 251/19

Ergänzungsbetreuung / Mietvertrag zwischen Eltern und behinderten Kindern

Es geht um Fälle, in denen Eltern zu Betreuern eines behinderten Kindes eingesetzt wurden. Wenn diesem Kind Wohnraum im Haus der Eltern von den Eltern vermietet werden soll, muss ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Dies können die Eltern als Betreuer nicht selbst übernehmen, da dann ein unwirksames „In-sich-Geschäft“ vorliegen würde. Es handelt sich dabei um einen rechtlichen Ausschlusstatbestand nach § 1795 […..]
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Was passiert, wenn der rechtliche Betreuer und der Testamentsvollstrecker ein und dieselbe Person sind?

Eine solche Konstellation ist grundsätzlich möglich, führt aber auch zwangsläufig zu einer gewissen „Gefährdungslage“ des Betreuten da sich dadurch Interessensgegensätze einstellen können. Denn in einem solchen Fall ist der Betreute hinsichtlich aller Entscheidungen bezüglich des Nachlasses nur einer einzigen Person „ausgeliefert“. Schließlich hat der Betreuer grundsätzlich die Aufgabe, die Interessen des Betreuten gegenüber dem Testamentsvollstrecker zu vertreten. Deshalb werden in […..]
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Kommt es automatisch zu Interessenkollision, wenn der Betreuer auch gleichzeitig Testamentsvollstrecker ist?

Nein. Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Eine Interessenskollision wird nur dann angenommen, wenn es in diesem Zusammenhang tatsächlich zu widerstreitenden Interessen zwischen Betreuer und Betreutem kommt. Wenn es allerdings aufgrund der bisherigen Erfahrungen in dem Betreuungsverfahren und aufgrund des engen persönlichen Verhältnisses zwischen Betreuer und Betreutem keinerlei Anlass zu der Annahme gibt, der Betreuer werde unbeschadet seiner […..]
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Mietvertrag als Scheingeschäft / Ergänzungsbetreuer / Wohnkosten im Haus der Eltern

Ein volljähriger behinderter Hilfeempfänger, der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, hat keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten der Unterkunft im Haus der Eltern, wenn der zwischen den Eltern und dem Kind durch seinen Ergänzungsbetreuer geschlossene Mietvertrag als Scheingeschäft zu bewerten ist, weil kein ernsthaftes Mietverlangen besteht. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2015,, AZ: L 2 SO 537/14

Änderung des Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung des Betreuten durch den Betreuer?

Häufigen Anlass für Rechtsstreitigkeiten gibt die Frage, ob ein Betreuer dazu berechtigt ist, das Bezugsrecht für die Leistung aus einer Lebensversicherung, die der Betreute abgeschlossen hat, zu widerrufen und einen neuen Bezugsberechtigten oder gar sich selbst einzusetzen. Zunächst kommt es darauf an, was der Versicherungsvertrag hierzu aussagt, also ob das Bezugsrecht überhaupt widerruflich ist oder unwiderruflich gestaltet wurde. Wenn das […..]
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Vergütung des Ergänzungsbetreuers

Gemäß § 1899 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann das Betreuungsgericht mehrere Betreuer gleichzeitig bestellen, so dass der eine die Angelegenheiten des Betreuten nur zu besorgen hat, soweit der andere verhindert ist. Der sog. Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuer erhält in diesem Fall eine Vergütung nach konkretem Zeitaufwand ( § 6 S. 1, § 1 Abs. 2 i.V.m. § 3 VBVG). Eine […..]
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Mehrere Betreuer

Gemäß § 1899 Abs. 1 BGB kann das Betreuungsgericht mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenkreis betraut wird. Aufgabenkreise können Gesundheit, Vertretung gegenüber Behörden, Aufenthalt, Vermögen, Post und in Ausnahmefällen auch das Umgangsrecht sein. Die Betreuung kann aber auch gemeinschaftlich in demselben Aufgabenkreis erfolgen, […..]
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