Rechtsprechung zur Rückabwicklung eines Grundstückübertragungsvertrags wegen Geschäftsunfähigkeit und/oder Sittenwidrigkeit auf eine über 50 Jahre jüngere Bekannte: Zur substanziierten Darlegung von Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2 BGB genügt der Vortrag konkreter Anhaltspunkte, aufgrund derer die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist. Die Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts gem. § 138 Abs. 1 BGB kann sich nicht nur aus […..]
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