Wie es trotz Vorsorgevollmacht zur Anordnung einer Betreuung kommen kann – Gefahr für den Vollmachtgeber, wenn ein Bevollmächtigter aus der Reihe tanzt

Wenn die dringende Gefahr besteht, dass der Vorsorgebevollmächtigte nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handelt und deshalb die Person des Vollmachtgebers oder sein Vermögen erheblich gefährdet sind, kann dem Bevollmächtigten die Ausübung der Vollmacht durch das Betreuungsgericht untersagt werden, § 1820 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB. Diese Gefahr kann auch darin bestehen, dass bei mehreren Bevollmächtigten ein Bevollmächtigter […..]
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Zur Vorsorgevollmacht – Warum trotzdem eine Betreuung samt Einwilligungsvorbehalt erforderlich sein kann

Wenn der Vollmachtgeber krankheitsbedingt nachteilige Geschäfte abschließt und dadurch eine Gefahr für das Vermögen des Vollmachtgebers besteht, reicht die Vorsorgevollmacht nicht aus, ihn davon abzuhalten und ihn zu schützen. In diesen Fällen besteht keine andere Möglichkeit, als für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge eine Betreuung einzurichten, so dass ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden kann. Nur durch einen Einwilligungsvorbehalt ist es möglich, den […..]
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Betreuerauswahl – Unentschlossenheit der betroffenen Person

Die sog. „Wankelmütigkeit“ von betreuten Personen ist krankheits- und/oder altersbedingt keine Seltenheit. Vor allem bei dem Krankheitsbild der Demenz äußern Betroffene – motiviert durch die jeweilige Person, die Ihnen gerade gegenübersteht und dem Wunsch, es dieser Person „rechtzumachen“ – immer wieder gegenteilige Wünsche. Viele schaffen es zusätzlich, durch Aufrechterhaltung einer gewissen Fassade energisch und bestimmt aufzutreten. Im Hinblick auf die […..]
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Geschäftsunfähigkeit u. Sittenwidrigkeit

Rechtsprechung zur Rückabwicklung eines Grundstückübertragungsvertrags wegen Geschäftsunfähigkeit und/oder Sittenwidrigkeit auf eine über 50 Jahre jüngere Bekannte: Zur substanziierten Darlegung von Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2 BGB genügt der Vortrag konkreter Anhaltspunkte, aufgrund derer die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist. Die Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts gem. § 138 Abs. 1 BGB kann sich nicht nur aus […..]
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Konflikte innerhalb der Familie – Schwarze Schafe unter den Bevollmächtigten

Immer häufiger wird uns in letzter Zeit von Betroffenen und Angehörigen darüber berichtet, in welch vielfältiger Weise die Befugnisse aus Vorsorgevollmachten missbraucht werden. Dieser Missbrauch durch Bevollmächtigte findet nicht nur gegenüber den Vollmachtgebern, sondern auch gegenüber den (anderen) Angehörigen statt. Es handelt sich dabei bei Weitem nicht nur um Zuwiderhandlungen in finanziellen Angelegenheiten. Umfassend Bevollmächtigte nutzen ihre falsch verstandene Handlungsmacht […..]
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Erbschleicherei – Bauchgefühl

Nach Studien, die in Amerika durchgeführt wurden, lässt sich feststellen, dass Menschen generell bei sämtlichen Rechtshandlungen fast immer ein gewisses Bauchgefühl haben, ob sie richtig oder falsch handeln. Es wurde anhand dieser Studien nachgewiesen, dass bei älteren Menschen das Bauchgefühl immer mehr nachlässt. Dies erklärt auch die oft nicht nachvollziehbaren Erbeinsetzungen, um die sich die Erben, die betrogen wurden, streiten […..]
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Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist nicht den Weisungen des Erben unterworfen, sondern leitet seine Befugnisse vom Erblasser ab. Aus diesem Grund muss er auch die subjektiven Interessen der Erben nicht berücksichtigen. Die subjektiven Vorstellungen des Erben über die Verwaltung des Nachlasses hat er nicht zu beachten, sondern entscheidend ist, ob nach den allgemeinen Regeln der Wirtschaftlichkeit ein Handeln im objektiven Interesse des […..]
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Familienzerstörung

Ein krasser Fall hat sich zum Guten entwickelt. Obwohl drei Nachbarn versuchten einer alten Dame ein Haus abzuluchsen, ist dies den Nachbarn nicht gelungen. Sie hatten erzählt, dass die Tochter Geld gestohlen hat, dass die Tochter mit ihrer Mutter und ihrem Vater nichts mehr zu tun haben will. Die Gegenreaktion der Eltern war, dass sie den Kontakt zur Tochter abgebrochen […..]
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Stärkung der Vorsorgevollmacht ist wichtig. Kann dies dadurch erreicht werden, dass das Verfahren zur Bestellung eines Kontrollbetreuers dahingehend modifiziert wird, dass eine gesonderte gerichtliche Genehmigungspflicht zum Widerruf von Vorsorgevollmachten durch den Kontrollbetreuer eingeführt wird?

Es gibt mehrere BGH Entscheidungen dazu, dass die Befugnisse des Kontrollbetreuers (§ 1896 Abs. 3)  was den möglichen Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch ihn angeht, restriktiv auszulegen sind. (s. beispielsweise BGH Beschluss v. 23.09.2015, AZ: XII ZB 624/14, BGH Beschluss v. 14.10 2015, AZ: XII ZB 177/15, Beschluss BGH v. 10.07.2016, AZ: XII ZB 488/15). Die Rechtsprechung hat mehrmals bekräftigt, dass […..]
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Krimineller Missbrauch und Vernachlässigung von schutzbedürftigen, erwachsenen Personen – Grenzfälle der Demenz

Es ist ein großes Thema unserer Zeit: Der Missbrauch meist alleinstehender Menschen, die aufgrund ihres psychischen oder physischen Zustandes leichte Opfer sind hinsichtlich einerseits körperlicher Gewalt und Demütigung und andererseits hinsichtlich mentaler und psychischer Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung. Es ist oft ein leichtes Spiel für berechnende Personen mit entsprechender krimineller Energie, die sich mit vermeintlich „guten Absichten“ dazu bereiterklären, die […..]
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Warum ist das so?

Es gibt dafür einige Gründe, die in unserem derzeitigen System alle ineinander übergehen. Vielen  älteren Menschen – vor allem die, die allein leben und sehr wenig oder keinen regelmäßigen Kontakt zu Angehörigen haben – geht es zwar gesundheitlich noch so gut, dass eine psychische oder physische Krankheit objektiv nicht diagnostiziert werden kann, sie ihren Alltag noch einigermaßen selbst regeln können, […..]
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Wie kann diesen kriminellen Machenschaften entgegengetreten werden? Wie ist dieses Thema beispielsweise in den USA geregelt?

Zunächst ist daran zu denken, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, also eine gesetzliche Betreuung für den Betroffenen anzuregen, bzw. in die Wege zu leiten. Dies wurde in einigen Fällen auch schon versucht. Allerdings ist für eine Betreuungseinrichtung Voraussetzung, dass die Betreuung erforderlich ist und die Angelegenheiten des Betroffenen nicht durch andere Hilfen ebenso gut wie durch einen gesetzlichen Betreuer […..]
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Erbschleicherei in Zusammenhang mit Betreuung ist immer wieder ein Thema – Forderung nach Verbot der Erbeinsetzung für Betreuer

Aus unserer täglichen Arbeit mit Betroffenen wissen wir, dass es eben genau diese Betreuer gibt, die seltsamerweise im Laufe ihrer „Karriere“ in teilweise sogar notariell beurkundeten (!) Testamenten mehrfach von Betroffenen zu Alleinerben eingesetzt werden. In einem besonders bemerkenswerten Fall handelte es sich dabei um eine Betreuerin, die zusammen mit ihrem Ehemann auf diesem Wege schon zwei ihrer Anvertrauten beerbt […..]
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Erbschleicherei – Betreuung

Immer wieder werden der Stiftung Fälle bekannt, bei denen die Erbschleicher mit dem Instrument des Betreuungsantrags der Angehörigen drohen. Der Fall läuft meistens folgendermaßen ab: Der Erbschleicher behauptet entweder der Wahrheit zuwider oder es entspricht der Tatsache, dass ein Angehöriger einen Betreuungsantrag gestellt hat. Ab diesem Zeitpunkt, falls der Angehörige wirklich Betreuungsanträge gestellt hat, ist Tür und Tor frei für […..]
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Erbschleicher/Anzeichen der Testierunfähigkeit

Bei der Frage, ob ein Testament noch wirksam errichtet wurde oder ob der Erbschleicher die Demenz eines alten Menschen ausgenützt hat, kommt es darauf an, ob die höheren kortikalen Funktionen beeinträchtigt waren. Insbesondere kommt es im Rahmen von Rechtstreitigkeiten darauf an, dass der Geschädigte, der den Erbschleicher angreift, darauf hinweist, dass kortikale Funktionen beeinträchtigt waren, wie vor allem Gedächtnis, Denken, […..]
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Ambulante Pflegekräfte können von Pflegebedürftigen als Erben eingesetzt werden

Das Verbot der Erbeinsetzung, wie es für das Verhältnis zwischen Heimbewohnern und Heimangestellten in § 14 Heimgesetz geregelt ist, ist nicht entsprechend übertragbar auf Angestellte eines ambulanten Pflegedienstes, die den Erblasser in seinem eigenen Haus gepflegt haben und von ihm in seinem Testament als Erben eingesetzt wurden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.02.01, 3 Wx 350/00 und 366/00).

Erbunwürdigkeit

BGH, Beschl. v. 12.09.2012, Az IV ZR 177/11

Wie schwierig es sein kann, einen Fall von Erbschleicherei/Erbunwürdigkeit feststellen zu lassen, zeigt ein Fall, mit dem das Kammergericht in Berlin-Schöneberg befasst war.

Schutz des zukünftigen Erben vor nachlassreduzierenden Handlungen des Erblassers

Potentielle Erben stehen oft vor dem Problem, dass ihre Eltern oder verwitwete Elternteile objektiv nicht nachvollziehbare Zuwendungen an (fremde) Dritte verfügen. Nicht selten handelt es sich bei diesen Dritten um „gute Freunde oder Bekannte“, die sich später als „Erbschleicher“ entpuppen. Für die gesetzlichen Erben stellt sich deshalb die Frage, ob und wie sie den Erblasser im Voraus rechtlich davon abhalten können, den zukünftigen Nachlass zu „verschwenden“. Das praktische Problem besteht in diesem Zusammenhang meist darin, ein berechtigtes Interesse des zukünftigen Erben darzulegen. Denn grundsätzlich besteht nach der Rechtsprechung zunächst einmal vor allem ein berechtigtes Interesse des Erblassers, nicht bereits zu Lebzeiten in einen Rechtsstreit mit den potentiellen Erben über den zu erwartenden Nachlass hineingezogen zu werden. Das „Gefeilsche“ um Hab und Gut soll dem Erblasser so gut es geht erspart werden (NJW – RR 96,328). Deshalb findet in jedem Fall eine Abwägung statt zwischen den I

Erbschleicherei – Freieheitsberaubung

Die Erbschleicherei geht sehr oft einher mit der Freiheitsberaubung. Nach § 239 StGB ist die Freiheitsberaubung strafbar. Es ist allerdings fraglich, ob die derzeit bekannt gewordenen Fälle der Freiheitsberaubung überhaupt unter § 239 StGB einzuordnen sind. § 239 I StGB schützt die Fortbewegungsfreiheit. Das, was wir im Betreuungsrecht erleben, ist eine geistige Freiheitsberaubung oder die Beraubung der Freiheit des Willens. […..]
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