Immer wieder wird an das Forschungsinstitut Betreuungsrecht die Frage gestellt, warum jemand als Angehöriger am Betreuungsverfahren nicht beteiligt wurde, warum er plötzlich nach Monaten von der Betreuung seines Vaters oder seiner Mutter erfahren hat. Hierzu ist folgendes auszuführen: Angehörige des Betroffenen, soweit sie überhaupt als Optionsbeteiligte im Betreuungsverfahren nach dem § 7 Abs. 3, 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG […..]
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