Betreuungsgericht Entscheidungen – Rechtskraft

Entscheidungen des Betreuungsgerichts erwachsen nicht in Rechtskraft. Dies heißt, anders als in einem normalen Zivilprozess, dass Sie gegen ein einmal entschiedenes Urteil in dem Fall nicht mehr weiter vorgehen können. In Betreuungsfällen können Sie gegen Entscheidungen des Gerichts, wenn Ihnen ein neuer Sachverhalt oder eine veränderte Situation wichtig erscheint, die zur Änderung der Betreuungsentscheidung führen könnte, einen neuen Antrag stellen. […..]
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