Betreuervergütung – erhöhter Stundensatz – Rückzahlung – Vertrauensschutz

Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VBVG kann der Betreuer einen erhöhten Stundensatz für seine Tätigkeit abrechnen, wenn er über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind und wenn er diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben hat. Die Frage darüber, ob solche besondere […..]
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Mittellosigkeit – bereits der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vermindert das Vermögen des Betroffenen

Wichtig für die Erstattungsfähigkeit der Betreuungskosten durch die Staatskasse: Bei der Prüfung, ob der Betroffene mittellos ist (und folglich die Betreuungskosten unter Umständen von der Staatskasse übernommen werden müssen) ist hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens nur das verfügbare Aktivvermögen zu berücksichtigen. Das heißt, dass Verbindlichkeiten des Betroffenen gegenüber Dritten sogar dann außer betracht bleiben, wenn sie bereits tituliert sind. Dies gilt […..]
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Betreuervergütung

Zur Betreuervergütung hat das LG Darmstadt mit Beschluss vom 04.02.2014 entschhieden, dass ein ansonsten mittelloser Betreuter in dem konkreten Fall nicht dazu verpflichtet werden kann, seinen Miteigentumsanteil an einer Wohnung zu veräußern oder zu beleihen, um eine von der Staatskasse verauslagte Betreuervergütung zurückzuerstatten. LG Darmstadt,  Beschluss v. 04.02.2014, AZ: 5 T 296/13 und 5 T 32/14: Bewohnt ein sonst in […..]
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Wertende Betrachtung des Richters kann über Höhe der Betreuervergütung entscheidend sein

Unter welchen Umständen einem Berufsbetreuer im Einzelfall eine erhöhte Vergütung zugesprochen werden kann (§ 4 Abs. 1 S. 2 VBVG) hängt von der wertenden Betrachtung des Tatrichters ab. Diese wertende Betrachtung kann in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüft werden. Kriterien dafür sind, ob der Richter die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt […..]
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Vergütung des Ergänzungsbetreuers

Gemäß § 1899 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann das Betreuungsgericht mehrere Betreuer gleichzeitig bestellen, so dass der eine die Angelegenheiten des Betreuten nur zu besorgen hat, soweit der andere verhindert ist. Der sog. Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuer erhält in diesem Fall eine Vergütung nach konkretem Zeitaufwand ( § 6 S. 1, § 1 Abs. 2 i.V.m. § 3 VBVG). Eine […..]
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Zulässigkeit einer erhöhten Betreuervergütung

Der Betreuer erhält einen auf 33,50 € erhöhten Stundensatz, wenn er über besondere, für die Betreuung nutzbare Kenntnisse verfügt, die er durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben hat. Dies regelt § 4 Abs.1 Nr.1 VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz). Besondere für die Betreuung nutzbare Kenntnisse sind über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehende Kenntnisse, die den […..]
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Betreuervergütung

Nach § 5 VBVG kann der Betreuer für jeden Monat, in dem eine Betreuung existierte, eine Vergütung verlangen. Die Ausübung einer konkreten Betreuungstätigkeit wird dabei typisierend unterstellt. Es ist nicht erforderlich, dass der Betreuer in den zu vergütenden Betreuungsmonaten auch tatsächlich Fälle mit Betreuten überhaupt oder in dem vom Gesetz pauschalierend unterstellten Umfang tätig geworden ist. Daraus folgt, dass der […..]
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Wie wird ein Kontrollbetreuer bezahlt?

Die Kosten einer Betreuung gliedern sich auf in gerichtliche Gebühren für die Durchführung des Betreuungsverfahrens, evtl. notwendig werdende Auslagen des Gerichts für Sachverständigengutachten, Fahrtkosten etc. und die Vergütung, die der Betreuer für seine Tätigkeit berechnet. Für den Kontrollbetreuer gilt grundsätzlich nichts anderes oder spezielles, er ist auch Betreuer gem. § 1896 Abs. 3 BGB – mit dem speziellen Aufgabenkreis der […..]
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Muss der Betreute für unrechtmäßig angeordnete Betreuung Kosten tragen?

Nach § 26 FamFG hat das Betreuungsgericht von Amts wegen die notwendigen Ermittlungen zur Erforderlichkeit der Betreuung durchzuführen. Dazu gehört auch die Feststellung dazu, ob die Betroffene evtl. eine Vollmacht erteilt hat. Wenn eine wirksame Vollmacht vorliegt, entfallen die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung ganz oder jedenfalls teilweise. Es ist deshalb zweckmäßig, Ermittlungen zum Auffinden einer Vollmacht durchzuführen um […..]
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Vermögen / soziale Härte

Das Vermögen des Betreuten ist nach den entsprechend geltenden sozialhilferechtlichen Härteregelung zur Entschädigung des Betreuers dann nicht heranzuziehen, wenn dadurch die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde. Zur Prüfung dieser Angemessenheit kann die aktuelle Höhe des Sozialhilfebedarfs als Ausgangspunkt gewählt werden.

Vermögen / soziale Härte

Das Vermögen des Betreuten ist nach den entsprechend geltenden sozialhilferechtlichen Härteregelung zur Entschädigung des Betreuers dann nicht heranzuziehen, wenn dadurch die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde. Zur Prüfung dieser Angemessenheit kann die aktuelle Höhe des Sozialhilfebedarfs als Ausgangspunkt gewählt werden.

Betreuervergütung, Ausbildung

Die Ausbildung an einer Hochschule gem. § 3 Abs. 1, Satz 2 VBVG ist nach Art und Umfang der Ausbildung zu beurteilen. Die Ausbildung zur Sozialwirtin ist nicht mit einer Ausbildung an einer Hochschule zu vergleichen. BGH, Beschl. v. 27.02.2013 – XII ZB 492/12

Vergütung ehrenamtlicher Betreuer, Schwierigkeitsgrad der vormundschaftlichen Geschäfte

Grundsätzlich wird gem. §§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Betreuung ehrenamtlich und damit unentgeltlich geführt. Nach § 1836 Abs. 2 BGB kann dem ehrenamtlichen Betreuer ausnahmsweise eine angemessene Vergütung bewilligt werden, wenn der Betroffene nicht mittellos ist und der Umfang oder die Schwierigkeit der Geschäfte dies rechtfertigen.

Regress der Staatskasse bzgl. Betreuervergütung nach Forderungsübergang, Verjährung

Wurde die Zahlung der Betreuervergütung deshalb aus der Staatskasse vorgenommen, weil der Betroffene  gegenüber dem Betreuungsgericht  über die Höhe seines Vermögens unrichtige Angaben  gemacht hat, ist die Prüfung einer deliktischen Haftung des Betroffenen gegenüber der Staatskasse dem Zivilverfahren vorbehalten. Das Betreuungsgericht kann diese Rechtsfrage im Festsetzungsverfahren betreffend den Regress nicht prüfen. Dem Betroffenen kann die Berufung auf die Einrede der […..]
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Betreuervergütung, Abrechnungszeitraum bei Betreuerwechsel § 5 VBVG

Beim Wechsel  eines Berufsbetreuers zu einem ehrenamtlichen Betreuer erfolgt die Berechnung der gem. § 5 Abs. 5 VBVG zu vergütenden Monate nach Betreuungsmonaten und nicht nach Kalendermonaten.  Damit besteht hier eine Ausnahme von der Regelung des § 5 Abs. 4 S.2 VBVG, bei der u. a. bei einem Betreuerwechsel  vor Ablauf eines vollen Monats der Stundenansatz  nur anteilig nach Tagen […..]
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Zur Ausschlussfrist

Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Berufsbetreuers wird durch ein an das Betreuungsgericht gerichtetes Schreiben, mit dem „vorsorglich zur Fristwahrung ein Vergütungsantrag gestellt wird“, nicht gewahrt, wenn der Antrag ansonsten keinerlei Angaben zur Prüfung des Stundenansatzes enthält. KG Berlin, Beschl. v. 31.01.2013 – 1 W 169/12

Erlöschen des Vergütungsanspruchs, Beginn der Ausschlussfrist § 2 VBVG

Da der pauschale Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers gem. § 9 VBVG erst nach Ablauf von 3 Monaten, also eines Abrechnungsquartals, geltend gemacht werden kann, beginnt die Ausschlussfrist des § 2 VBVG erst nach Ablauf dieser 3 Monate.  Dafür spricht auch das Ziel des Gesetzgebers, der mit der pauschalen Vergütung ein einfaches und streitvermeidendes System schaffen wollte. Dieses wird dadurch erreicht, dass […..]
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Nicht umsatzsteuerpflichtiger Berufsbetreuer, Anspruch auf vollen Stundensatz

Die  nicht angefallene Umsatzsteuer ist nicht aus den Stundensätzen des § 4 Abs. 1 VBVG herauszurechnen. Die Einführung der Pauschalvergütung für Berufsbetreuer verfolgt das  Ziel,  das Abrechnungssystem zu vereinfachen. Damit ist § 4 Abs. 2 VBVG dahin zu verstehen, dass unabhängig davon,  ob  und in welcher Höhe Aufwendungen entstanden sind oder Umsatzsteuer angefallen ist, stets der in § 4 Abs. […..]
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Betreuervergütung, Pauschaler Zeitaufwand

Allgemeine Ausnahmen vom pauschalierten Abrechnungssystem gem. §§ 4, 5 VBVG sind nach dem Willen des Gesetzgebers nicht gewollt. Demnach ist § 6 VBVG, der Sonderfälle der Betreuung betrifft,  nicht analog auf Fälle anzuwenden, in denen der Betreuer nur für einen begrenzten Aufgabenbereich oder eine einzelne Angelegenheit bestellt wird. § 6 soll nur die dort genannten Sonderfälle betreffen. BGH, Beschl. v. […..]
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