Zum Betreuerwechsel und zur anwaltlichen Vertretung der betreuten Person

Ein Vorschlag der betreuten Person, eine andere, von ihr benannte Person zum Betreuer zu bestellen, ist nur dann ein maßgebliches Kriterium für einen Betreuerwechsel, wenn dieser Vorschlag ernsthaft und auf Dauer angelegt ist und auf einer eigenständigen Willensbildung der betreuten Person beruht. Falls es zu einem Beschwerdeverfahren kommt, ist hinsichtlich dieses Kriteriums auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung abzustellen. Hintergrund ist, […..]
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Begründete Zweifel der Betreuungsbehörde an der Geeignetheit eines Betreuers – Amtshaftungsanspruch?

Betreuungsbehörden werden i. d. R.  von Betreuungsgerichten darum gebeten, einen Betreuervorschlag abzugeben, wenn ein Berufsbetreuer für eine betroffene Person bestellt werden muss und von der betroffenen Person kein Betreuer vorgeschlagen wurde. Dementsprechend sind Betreuungsbehörden – neben dem Betreuungsgericht – auch Ansprechpartner für betreute Personen, Angehörige oder andere Dritte, wenn Mängel in der Betreuungsführung festgestellt und aufgeklärt werden müssen. Wenn sich […..]
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Wenn Angehörige zur Übernahme der Betreuung vorgeschlagen werden, sind sie vor der Entscheidung, mit der sie übergangen werden und ein Berufsbetreuer bestellt wird, gerichtlich anzuhören

Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 – XII ZB 285/22: Nach § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB hat das Betreuungsgericht dem Wunsch des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist zur Führung der […..]
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Betreuerauswahl – Unentschlossenheit der betroffenen Person

Die sog. „Wankelmütigkeit“ von betreuten Personen ist krankheits- und/oder altersbedingt keine Seltenheit. Vor allem bei dem Krankheitsbild der Demenz äußern Betroffene – motiviert durch die jeweilige Person, die Ihnen gerade gegenübersteht und dem Wunsch, es dieser Person „rechtzumachen“ – immer wieder gegenteilige Wünsche. Viele schaffen es zusätzlich, durch Aufrechterhaltung einer gewissen Fassade energisch und bestimmt aufzutreten. Im Hinblick auf die […..]
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Betreuerwechsel – Kann die betroffene Person in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten tatsächlich die wahren Wünsche äußern?

Insgesamt ist der Erfolg eines Antrages auf Betreuerwechsel maßgeblich davon abhängig, auf welche Weise das Verfahren durch das jeweilige Gericht durchgeführt wird. Dabei besteht erheblicher Spielraum. Wenn z. B. ein Betreuerwechsel nach jahrelanger Führung der Betreuung durch ein und denselben Betreuer erreicht werden soll, steht der Betroffene nachvollziehbar erheblich unter Druck, wenn eben dieser Betreuer der gerichtlichen Anhörung beiwohnt. Gleiches […..]
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Betreuer – Altershöchstgrenze?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Alters(höchst)grenze für die Bestellung/Tätigkeit eines gesetzlichen Betreuers. Es ist jedoch möglich, dass sich aufgrund hohen Alters eines Betreuers Hinweise darauf ergeben, dass er möglicherweise nicht mehr dazu in der Lage ist, die Betreuung ordnungsgemäß auszuüben. Dies kann in der Folge zu Zweifeln an seiner persönlichen/fachlichen Geeignetheit zu führen, die schließlich in die Entlassung des Betreuers […..]
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Haben Betroffene das Recht, den Betreuer vor der Betreuerbestellung kennenzulernen?

Nein, nach derzeitiger Rechtslage besteht ein Anspruch des Betroffenen darauf nicht. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass einige sehr gute Betreuer sich auf Anfrage dazu bereit erklären, mit Betroffenen im Vorfeld ein Gespräch zu führen. Der Gesetzgeber hat jedoch erkannt, dass das vorherige Kennenlernen für den Aufbau (oder die Ablehnung) des erforderlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Betreuten und Betreuern ein sehr […..]
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Betreuung für den Fall des Todes des Betreuers kann im Voraus durch Bestellung eines bestimmten Ersatzbetreuers geregelt werden

Eine sehr interessante und sich für viele Familien praxisrelevante Frage wurde uns von Frau G. gestellt. Sie ist Mutter eines erwachsenen, behinderten Sohnes und für diesen zur Betreuerin bestellt. Da Frau G. selbst inzwischen betagt ist, macht sie sich Gedanken darüber, wer nach ihrem Tod als rechtlicher Betreuer für ihren Sohn in Frage kommt. Die Familie möchte, dass in diesem […..]
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Betreuung – Immer durch Eltern?

Wiederholt wird an die Kester-Haeusler-Stiftung-Forschungsinstitut Betreuungsrecht die Frage von Eltern gestellt: Haben wir automatisch ein Recht als Betreuer unseres Kindes (über 18 Jahre) bestellt zu werden? Hier muss man deutlich sagen: Eltern haben kein verfassungsrechtlich geschütztes Recht, zur Betreuung ihrer erwachsenen Kinder bestellt zu werden, um dadurch für sie auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres alle rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. […..]
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Betreuungsmissbrauch unter Aufsicht des Gerichts

Der Kester-Haeusler-Stiftung wurde von einem Angehörigen ein Betreuungsfall zur Kenntnis gebracht, der jegliches Vertrauen in rechtsstaatliches Verhalten erschüttert. Für ein mittlerweile verstorbenes älteres Ehepaar musste aufgrund von Demenz eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Auf eigenen Wunsch der beiden wurde einer der zwei Söhne sowie dessen Ehefrau (Juristin) zum Betreuer bzw. Ersatzbetreuerin bestellt. Grundsätzlich sind die Betreuungsgerichte an den Wunsch der […..]
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Rechtsanwälte als Berufsbetreuer / Haftungsfragen

1. Wenn ein Rechtsanwalt als Betreuer für einen Betroffenen eingesetzt wird kommt im Verhältnis zwischen Betreutem und Betreuer kein anwaltlicher Beratungsvertrag zustande. Viele Betroffene, die von einem Rechtsanwalt betreut werden, sind sich darüber nicht im Klaren. Die Stellung des Rechtsanwalts als gesetzlicher Betreuer basiert allein auf dessen Bestellung durch das Betreuungsgericht als staatlicher Hoheitsakt. Es besteht insoweit also kein grundsätzlicher […..]
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Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung nur dann, wenn ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer auch tatsächlich zur Verfügung steht

Nach § 1897 Abs. 6 BGB ist vorrangig ein ehrenamtlicher Betreuer zu bestellen. Dieser Vorrang gegenüber einem beruflichen Betreuer besteht aber nur dann, wenn eine geeignete Person vorhanden ist, die zum ehrenamtlichen Betreuer bestellt werden kann. Die Geeignetheit eines ehrenamtlichen Betreuers kann von den Betreuungsgerichten z. B. dann in Zweifel gezogen, bzw. abgelehnt werden, wenn familieninterne Konflikte bestehen, die dazu […..]
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Ablehnung eines Familienangehörigen als Betreuer durch das Gericht

Die Bestellung eines Angehörigen, den der Betroffene gegenüber dem Gericht als Wunschbetreuer angegeben hat, kann mit dem Wohl des Betroffenen unvereinbar sein. Dies dann, wenn der Betroffene entweder persönlich unter den Spannungen zwischen den Angehörigen untereinander leidet oder die Regelung seiner wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse durch den Angehörigen als Betreuer wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist. BGH, […..]
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Betreuerauswahl – Ehepartner

Langjähriger Lebensgefährte und späterer Ehemann wird als Betreuer abgelehnt um ggf. Konflikte mit der Verwandtschaft zu vermeiden! Einen besonders erwähnenswerten Fall, der wieder einmal verdeutlicht, wie Angehörige (hier der Ehepartner) von Betreuungsgerichten bei der Auswahl der Betreuerperson übergangen werden können hat der BGH mit Beschluss vom 14.03.2018, AZ: XII ZB 589/17 entschieden: Es ging um eine demenzkranke Betroffene, die ihren […..]
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Wunschbetreuer

Nach § 1897 Abs. 4 BGB ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Einen solchen Betreuerwunsch kann auch ein geschäftsunfähiger Betroffener wirksam äußern. Die Vorschrift räumt dem Betreuungsgericht bei der Auswahl kein Ermessen ein. Der Wille des Betroffenen kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person seinem Wohl zuwiderläuft. Dies setzt voraus, dass […..]
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Betreuerauswahl – Angehörigenvorrang

Ein Vorschlag des Betroffenen, wer zum Betreuer bestellt werden soll, ist für das Betreuungsgericht beachtlich. Nur dann, wenn die vorgeschlagene Person nicht als geeignet angesehen wird, die Betreuung zu übernehmen, darf das Gericht davon abweichen. Grundsätzlich hat die Bestellung von Angehörigen zu Betreuern Vorrang vor der Bestellung eines fremden Betreuers. Wenn ein Betroffener also einen fremden Betreuer vorschlägt, so kann […..]
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Zwangsweise Unterbringung

Die zwangsweise Unterbringung in einer Einrichtung ist an verschiedene rechtliche und medizinische Voraussetzungen geknüpft. Wenn der Betroffene nicht freiwillig in eine Pflegeeinrichtung möchte ist neben der Frage der medizinischen Indikation auch die Frage der Stellvertretung des Betroffenen abzuklären. Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist mit erheblichen Konsequenzen für den Betroffenen selbst und auch für die Angehörigen verbunden. Sie bedeutet immer […..]
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Geeignetheitsprüfung des Betreuers – Anregung wichtiger Änderungen im Betreuungsrecht

Um einige seit langem u. a. von unserer Stiftung angeprangerte und in der Öffentlichkeit bekannt gemachte erforderliche Änderungen im Betreuungsrecht zielführend in Angriff zu nehmen hat der Petitionsausschuss inzwischen reagiert und dem Bundestag einen entsprechenden Beschluss zukommen lassen. Es geht dabei auch um den Umfang der Prüfung, die das Gericht zu der Frage vornehmen muss, ob eine Person zur Übernahme […..]
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Betreuereignung

Geeignet ist ein Betreuer zur Übernahme einer Betreuung nur dann, wenn er neben der fachlichen Qualifikation auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist. Die persönliche Eignung eines Betreuers ist unteilbar und muss sich deshalb auf alle ihm übertragenen Angelegenheiten beziehen. Gleichwohl ist es möglich, einen Betreuer zu bestellen, der nicht für alle erforderlichen zu regelnden Angelegenheiten geeignet […..]
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Betreuerauswahl – Vorgeschlagene Betreuerperson durch den Betroffenen

Auch wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig und/oder einsichtsfähig ist, ist bei der Auswahl des Betreuers vorrangig auf den Vorschlag des Betroffenen einzugehen. Welche Motivation dem Vorschlag zugrunde liegt ist für das Betreuungsgericht unbeachtlich. Grundsätzlich kann jedoch ein Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Betreuerperson nicht den gesetzlichen Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung außer Kraft setzen. Ein Vorschlag des Betroffenen kann nur dann […..]
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Zum Wunsch des Betreuten eine bestimmte Person NICHT zum Betreuer zu bestellen

1. Wenn eine Betreuung eingerichtet werden soll und der Betreute eine bestimmte Person vorschlägt, die zum Betreuer bestimmt werden soll, ist das Gericht grundsätzlich an diesen Vorschlag gebunden und hat ihm zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderläuft, § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB. 2. Hingegen, wenn der Betreute zwar keine Betreuerperson vorschlägt, wohl aber äußert, […..]
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Betreuer entscheiden, ohne die Wünsche der Betreuten zu beachten

In der Betreuungspraxis wird das Selbstbestimmungsrecht von betreuten Menschen durch Betreuer nicht ausreichend berücksichtigt. Ein Betreuer wird danach ausgesucht, ob er geeignet ist, eine Betreuung zu führen. Maßgebend sind dabei objektive Kriterien. § 1901 Abs. 2 BGB bestimmt: Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die […..]
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Besteht für Eltern von erwachsenen behinderten Kindern ein Anspruch darauf, zu rechtlichen Betreuern bestellt zu werden?

Nein. Es besteht für Eltern kein verfassungsrechtlich geschütztes Recht, zu Betreuern ihrer erwachsenen Kindern bestellt zu werden und dadurch für sie auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres alle rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Dieses elterliche Sorgerecht besteht nur für minderjährige Kinder. Es sind deshalb von den Betreuungsgerichten bei der Auswahl des zu bestellenden rechtlichen Betreuers keine dem elterlichen Sorgerecht vergleichbaren Elternrechte […..]
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Betreuung behinderter erwachsener Kinder – Nicht immer ist es besser, die Eltern als Betreuer einzusetzen

Es gibt keinen grundsätzlichen Automatismus, nach dem behinderte Menschen ab dem 18. Lebensjahr unter Betreuung gestellt werden. Ein Betreuungsverfahren beginnt entweder mit einem (formlosen) Antrag des Betroffenen selbst (dazu muss keine Geschäftsfähigkeit vorliegen) oder von Amts wegen. Von Amts wegen wird ein Betreuungsverfahren dann eingeleitet, wenn das Gericht Hinweise (von Dritten, im Rahmen einer „Betreuungsanregung“, z. B. durch die Betreuungsbehörde, […..]
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Erweiterung der Aufgabenkreise – Betreuerauswahl und Betreuerprüfung

Wenn im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung einer bereits angeordneten Betreuung zusätzlich um einen weiteren, eigenständigen einzurichtenden Aufgabenkreis zu befinden ist, richtet sich die Auswahl des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers anzuwendenden Vorschrift des § 1897 BGB. Denn eine Betreuungserweiterung um einen neu hinzutretenden Aufgabenkreis gilt als vollständige Einheitsentscheidung. Die Eignung des Betreuers muss auch […..]
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Dem Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers ist zu folgen – auch bei möglicherweise bestehenden Interessenskonflikten – solange die Geeignetheit des Betreuers nicht in Frage steht

Der BGH hat dies in aktuellen Entscheidungen (BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 521/17, BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 553/17) erneut bekräftigt: Nach § 1897 Abs. 4 BGB ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Dieser Vorschlag setzt weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen voraus. Es genügt, dass der Betroffene […..]
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Zur Betreuerauswahl – Verhältnis Ehrenamt / Berufsbetreuer

Interessant ist die neue Entscheidung des BGH ( Beschluss vom 11. Juli 2018, AZ: XII ZB 642/17 – LG Bielefeld, AG Bünde) zur Betreuerauswahl im Verhältnis ehrenamtlicher Betreuer/Berufsbetreuer: Der Gesetzgeber hat der ehrenamtlichen Betreuung bewusst den Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung gegeben. Das Betreuungsgericht hat diesen Vorrang deshalb auch gegenüber dem Vorschlag des Betroffenen, einen bestimmten Berufsbetreuer zu bestellen, […..]
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Der Betroffene selbst kann vorschlagen, wer Betreuer werden soll. Der Betroffene muss dazu weder geschäftsfähig noch natürlich einsichtsfähig sein

BGH, Beschluss vom 14.3.2018 – XII ZB 589/17 a) Ein Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. b) Der Wille des Betroffenen kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der […..]
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Rechtsprechung zur Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – ungeeigneter Betreuer

BGH, Beschluss vom 25.4.2018 – XII ZB 216/17 Eine Betreuung kann trotz Vorsorgevollmacht dann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere, weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken […..]
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Zum Betreuervorschlag des Betroffenen bzw. dessen Bindungswirkung

Ein Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung. Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird hinreichend […..]
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