Obligatorische Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

Mit § 276 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FamFG wurde seit 01.01.2023 u. a. neu und klarstellend geregelt, dass für den Betroffenen immer dann ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist, wenn eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen angeordnet wird, bzw. werden soll. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die betreute Person dazu in der Lage ist, einen freien […..]
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Was gilt, wenn die betreute Person selbst ein Rechtsgeschäft abschließt, welches bei Abschluss durch den Betreuer genehmigungspflichtig wäre?

Nur bei (genehmigungspflichtigen) Rechtsgeschäften, die der Betreuer abschließt, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Wenn die betreute Person das Rechtsgeschäft selbst abschließt, weil sie geschäftsfähig ist und die Anordnung einer Betreuung hier die sog. „Doppelzuständigkeit“ von Betreutem und Betreuer bewirkt, muss keine Genehmigung eingeholt werden (Ausnahme bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts). Denn bei Selbstvornahme durch den Betreuten gelten die Maßstäbe der „Magna […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen

Nur auf Antrag des Betreuers wird ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Ohne Antrag oder gar gegen den Willen eines Betreuers darf eine Genehmigung nicht erteilt werden. Die (grundsätzliche) Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, für das die Genehmigung beantragt wurde, wird durch das Betreuungsgericht überprüft. Das Rechtsgeschäft darf insbesondere nicht gegen die guten Sitten verstoßen (häufige Problemstellung: Übertragung von Grundbesitz des Betreuten, um späterem Rückgriff […..]
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Warum wurden die Auskunftspflichten für Betreuer mit § 1822 BGB gesetzlich normiert?

Eine absolut berechtigte Frage, die uns seit 01.01.2023 vermehrt gestellt wird und die unter folgendem Blickwinkel zu betrachten ist:   Wenn man ausschließlich ordnungsgemäße Betreuungsführungen voraussetzen und erwarten dürfte, wäre diese gesetzliche Regelung in der Tat völlig überflüssig. Betreuer würden – nach den Wünschen der betreuten Personen – ohnehin und selbstverständlich mit Angehörigen und Vertrauenspersonen zusammenarbeiten, um so alle im […..]
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Geschlossene Unterbringung – Voraussetzungen – Fremdgefährdung spielt für betreuungsrechtliche Unterbringung keine Rolle

Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr für den Betreuten voraus. Notwendig ist eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten. Dies setzt objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens voraus. Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu […..]
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Konkludente Beteiligung von Angehörigen am Betreuungsverfahren erfolgt nicht automatisch durch einfachen Schriftverkehr

Eine Beteiligung von Angehörigen am Betreuungsverfahren ist nicht nur durch ausdrücklichen Antrag und Beschluss möglich. Sie kann auch konkludent erfolgen. Für eine konkludente Beteiligung ist es jedoch nicht ausreichend, dass Angehörige beispielsweise eigeninitiativ Schreiben an das Betreuungsgericht schicken und/oder sich telefonisch gegenüber dem Betreuungsgericht äußern, das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und überprüft. Ausreichend ist auch nicht, dass Angehörige […..]
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Verfahrensrechte des Betroffenen / Verfahrenspflegerbestellung erforderlich

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG NJW 2021, 691) hat entschieden, dass die Fiktion der Verfahrensfähigkeit eines Betreuten nicht in der Weise auswirken darf, dass dem Betreuten die Durchsetzung seiner Verfahrensrechte abgeschnitten wird. In der Folge hat auch der BGH seine Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 17 FamFG) abgeändert. Danach ist innerhalb der Verschuldensprüfung durch das Rechtsmittelgericht die Erkrankung des […..]
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Betreuungseinrichtung – Betreuungsende / Informationspflicht gegenüber Angehörigen?

Folgende Fragen wurde an unser Forschungsinstitut gestellt: Müssen Angehörige über die Einrichtung und/oder die Aufhebung einer Betreuung informiert werden? Besteht nach Aufhebung der Betreuung ein Akteneinsichtsrecht des nicht beteiligten Angehörigen in die Betreuungsakte? 1. Angehörige des Betroffenen als Optionsbeteiligte am Betreuungsverfahren (§§ 7 Abs. 3, 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG) sind zwar grundsätzlich nach § 7 Abs. 4 S. […..]
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Die Corona-Impfung im Betreuungsverfahren – nur in Ausnahmefällen ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich

Für die Corona-Impfung gelten für Betreute grundsätzlich dieselben Regelungen wie für andere ärztliche Maßnahmen. Aufgabe des Betreuers ist es, den Betreuten in seiner Entscheidung zu unterstützen und ggf. (bei Einwilligungsunfähigkeit) zu vertreten. Wenn der Betreute krankheitsbedingt keine eigene Entscheidung treffen kann kommt es nach §§ 1901a BGB auf die Wünsche, bzw. auf den mutmaßlichen Willen des Betreuten an. Das bedeutet, […..]
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Beteiligung der Angehörigen am Betreuungsverfahren

Das Beschwerderecht gegen eine betreuungsgerichtliche Entscheidung steht Angehörigen im Interesse des Betroffenen nur dann zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Die Beteiligung wird entweder auf einen entsprechenden Antrag der Angehörigen hin direkt ausgesprochen. Sie kann aber auch konkludent erfolgen, d. h. die Angehörigen haben die Beteiligung nicht ausdrücklich beantragt, wurden […..]
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Beschwerdebefugnis – Beteiligtenstellung

Wenn eine Person (z. B. ein Angehöriger) nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG an einem Betreuungsverfahren im ersten Rechtszug beteiligt wurde, bleibt auch dann nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG beschwerdebefugt, wenn anschließend seine Beteiligung entsprechend § 7 Abs. 5 FamFG wieder aufgehoben wird. BGH, Beschluss v. 12.02.2020, AZ: XII ZB 347/19

Anspruch der Kinder der betreuten Person auf Auskunft gegenüber dem Betreuer?

Von einem Leser wurde uns die Frage gestellt, ob erwachsene Kinder einer betreuten Person gegenüber dem Betreuer das Recht haben, Auskünfte über die Vermögensangelegenheiten der Betreuten und Einsicht in die Rechnungslegung des Betreuers zu erhalten. Die hierzu – für viele Angehörige erschütternde Antwort lautet NEIN! Gesetzliche Betreuer sind nicht dazu verpflichtet, Angehörigen irgendwelche Auskünfte, Unterlagen oder Akteneinsichten zu überlassen. Sie […..]
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Beschwerdeberechtigung eines Dritten im Betreuungsverfahren

Eine im ersten Rechtszug nicht hinzugezogene Vertrauensperson kann durch Einlegung einer Beschwerde gegen die getroffene Entscheidung des Betreuungsgerichts keine Überprüfung der getroffenen Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht erzwingen. BGH, Beschluss v. 11.12.2019, AZ: XII ZB 396/19 In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere Ausführungen unter den Stichworten „Beteiligte am Betreuungsverfahren“ hinweisen.

Verfahrenspfleger

Nach dem FamFG wird dem Betroffenen durch gerichtlichen Beschluss ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Wann diese Erforderlichkeit vorliegt, entscheidet der Einzelfall. In der Regel wird dies bejaht, wenn eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis „alle Angelegenheiten“ angeordnet werden soll. Der Verfahrenspfleger ist nicht (wie der gesetzliche Betreuer) gesetzlicher Vertreter des Betroffenen. Er wird […..]
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Angehörige – ohne Information?

Um Informationen über den Zustand von gesetzlich betreuten Angehörigen zu erhalten sollte zunächst versucht werden mit dem gesetzlichen Betreuer direkt Kontakt aufzunehmen. Betreuer sind zwar nicht dazu verpflichtet, mit Angehörigen über das Betreuungsverfahren zu sprechen, bzw. Informationen weiterzugeben und verweigern dies auch oft. Des Weiteren unterliegen sie im Aufgabenkreis „Gesundheitssorge“ der Schweigepflicht. Es gibt jedoch Betreuer, die im Interesse der […..]
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Beteiligtenstellung

Allein die Tatsache, dass ein Angehöriger bei der Anhörung des Betroffenen anwesend ist, macht ihn nicht zum Verfahrensbeteiligten i. S. d. § 7 FamFG mit den sich daraus ergebenden Rechten. Es ist zwar möglich, dass ein Angehöriger nicht ausdrücklich, sondern konkludent durch das Betreuungsgericht als Beteiligter hinzugezogen wird. Jedoch ist für diese konkludente Beteiligung erforderlich, dass das Gericht den Angehörigen […..]
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Rechtsmittel der Beteiligten / Interesse des Betroffenen?

Angehörige oder andere Vertrauenspersonen eines Betreuten können sich als sog. „Beteiligte“ zu einem Betreuungsverfahren hinzuziehen lassen. Diese Beteiligtenstellung versetzt die Beteiligten in die Lage, in eigenem Namen Rechtsmittel einzulegen. Zulässigkeitsvoraussetzung dafür ist, dass dies im (objektiven) Interesse des Betroffenen geschieht. Probleme ergeben sich, wenn der Betroffene ausdrücklich erklärt, dass er die Einlegung des Rechtsmittels durch einen Beteiligten nicht möchte. Kann […..]
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Betreuungseinrichtung ohne Information der Angehörigen

Das Vorgehen von Betreuungsgerichten ist leider oft so, dass im Falle der Anregung / Einrichtung einer Betreuung – sei es durch einen Angehörigen oder durch andere Personen – die (anderen) Angehörigen darüber nicht informiert werden. Tatsächlich gibt es auch keine gesetzliche Grundlage, die eine Information der Angehörigen verpflichtend vorschreiben würde. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass bei der Auswahl des […..]
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Akteneinsicht in gerichtliche Betreuungsakte / Übersendung der Betreuungsakte an Staatsanwaltschaft / Geheimhaltungsinteresse und Geheimhaltungsanspruch des Betreuten

Die Staatsanwaltschaft hat grundsätzlich ebenso wenig Akteneinsichtsrecht in eine (komplette) Betreuungsakte wie jeder andere Dritte auch. Daran ändert auch die Gewährung von Akteneinsicht nach den Grundsätzen der Amtshilfe (Art. 35 Abs. 1 GG) nichts.  Nur dann, wenn eine Behörde ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und andere schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen oder wenn die Beteiligten zustimmen, […..]
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Beschwerdebefugnis von Angehörigen nach eigener Betreuungsanregung

Interessant ist die Frage, ob die Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) gegen eine Betreuung dadurch entfallen kann, dass derselbe Angehörige die Einleitung des Betreuungsverfahrens – und damit die letztendliche Betreuerbestellung – angeregt hat. Der BGH hat dies in einer aktuellen Entscheidung (BGH, Beschluss v. 21.6.2017, AZ: XII ZB 36/17) verneint: „… Die Beschwerdebefugnis entfällt nicht dadurch, dass […..]
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Anhörung im Unterbringungsverfahren – fehlende rechtzeitige Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an Betroffenen und Verfahrenspfleger

Wenn über eine (erneute) Unterbringung entschieden werden soll, muss in aller Regel (Ausnahme nach § 68 FamFG möglich) davor eine Anhörung des Betroffenen stattfinden, in der auch auf das zuvor eingeholte medizinische Sachverständigengutachten eingegangen wird. Problematisch und durchaus praxisrelevant sind die Fälle, in denen der Betroffene zuvor keinerlei Kenntnis von dem Inhalt des Gutachtens hat. Zwar gibt es Fälle, in […..]
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Nur eine ordnungsgemäße Zustellung setzt Beschwerdefrist in Gang

§ 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, wonach ein anfechtbarer Beschluss demjenigen zuzustellen ist, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht, findet im Betreuungsverfahren nicht nur auf den Betroffenen selbst, sondern auch auf die übrigen beschwerdeberechtigten Beteiligten Anwendung. BGH, Beschluss v. 29.3.2017, AZ: XII ZB 51/16 Ohne ordnungsgemäße Zustellung erfolgt keine wirksame Bekanntgabe an die Verfahrensbeteiligten. Dies bedeutet, dass die Beschwerdefrist […..]
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Person des Vertrauens – Beschwerdeberechtigung des Bevollmächtigten in eigenem Namen im Rahmen eines späteren Betreuungsverfahrens

Wenn eine Vorsorgevollmacht besteht und aus verschiedenen möglichen Gründen trotzdem eine (Kontroll-)Betreuung eingerichtet wird kann der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers nach § 303 Abs. 4 FamFG gegen den Betreuungsbeschluss Beschwerde einlegen. Problematisch wird es dann, wenn es um die Frage geht, ob in einem solchen Fall der Bevollmächtigte auch in eigenem Namen Beschwerde gegen den Betreuungsbeschluss einlegen kann. Eine […..]
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Beginn der Beschwerdefrist durch Zustellung

Die Beschwerdefrist kommt nur in Gang, wenn der Beschluss, der mit der Beschwerde angefochten werden soll, nicht nur dem Betroffenen, sondern auch den übrigen Beteiligten, die beschwerdeberechtigt sind, ordnungsgemäß zugestellt wurde. In einem Fall, den der BGH (Beschluss v. 29.03.2017, AZ: XII ZB 51/16) zu entscheiden hatte, ging es darum, dass der Sohn der Betroffenen von dieser eine Generalvollmacht erhalten […..]
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Die fragliche Bedeutung des Sozialberichts der Betreuungsbehörde – grundrechtsrelevant aber ohne verbindliche und allgemeingültige Vorgaben

Durch die Erstellung eines Sozialberichts wird das Betreuungsgericht durch die Betreuungsbehörde unterstützt bei der dem Gericht obliegenden Sachverhaltsaufklärung, ob eine Betreuung für eine Person eingerichtet werden soll oder nicht. Früher (nach alter Gesetzeslage) musste das Gericht die Betreuungsbehörde nur anhören. Und dies auch nur dann, wenn dies der Betroffene wollte oder wenn es dienlich für die Sachverhaltsaufklärung war. Heute besteht […..]
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Schwerer Verfahrensfehler in Betreuungsverfahren führt zur Aufhebung des Betreuungsbeschlusses

Für einen Betroffenen wurde ein Betreuungsverfahren eingeleitet und im Zuge dessen eine umfassende Betreuung eingerichtet. Der Betreuer wurde für die Aufgabenkreise der Aufenthaltsbestimmung, Entscheidung über Unterbringung, Gesundheitsfürsorge, Regelung des Postverkehrs, Vermögensangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Wohnungsangelegenheiten eingesetzt. Dagegen wehrte sich der Betroffene mit der Beschwerde und drang schlussendlich mit seinem Anliegen, den Betreuungsbeschluss aufzuheben, erst vor dem BGH durch. Dieser […..]
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Das Potential sinnvoller Betreuungsarbeit ist noch lange nicht ausgeschöpft

Um Missständen in der Betreuung allgemein und um dem überflüssigen – und im Übrigen auch in vielen Fällen rechtswidrigen – Phänomen der Betreuerbestellung „auf Vorrat“ endlich wirkungsvoll entgegenzuwirken sind geeignete Maßnahmen erforderlich, die die Qualitätssicherung im Betreuungsrecht vorantreiben. Noch immer gibt es innerhalb Deutschlands erhebliche regionale Unterschiede, wie mehr oder weniger professionell und damit nachhaltig für die Betroffenen mit dem […..]
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Vorsicht: Betreuungsanregung führt nicht automatisch zur Verfahrensbeteiligung

In einem Fall hatte ein Betroffener seiner Schwester eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt. Die Schwester hatte dadurch die Möglichkeit, den Betroffenen in allen Lebensbereichen wirksam zu vertreten. Aufgrund des immer weiter zunehmenden zweifelhaften Verhaltens der Bevollmächtigten sahen sich zwei weitere Geschwister des Betroffenen dazu gezwungen, beim Betreuungsgericht die Einrichtung einer Betreuung anzuregen mit dem Ziel, die Vollmacht der Schwester u. U. […..]
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Unterstützungspflicht der Betreuungsbehörde bei Unterbringungsmaßnahmen

Die Betreuungsbehörde wirkt bei der Umsetzung der Unterbringung mit, diese Unterstützungspflicht gegenüber dem Betreuer wurde mit § 326 FamFG gesetzlich konkretisiert. Danach muss die Behörde den Betreuer oder den Bevollmächtigten auf deren Wunsch hin bei der Zuführung der Unterbringung unterstützen. Die Betreuungsbehörde soll für den Betreuer eine Anlaufstelle darstellen, an die er sich mit dem Wunsch um Hilfe wenden kann. […..]
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