Anhörung ist grundsätzlich zwingend – auch wenn der Betroffene nicht zu einer verbalen Äußerung in der Lage ist

Im Allgemeinen kommt es bei einer Anhörung bzgl. einer Betreuungseinrichtung oder Verlängerung , nicht entscheidend darauf an, dass der Betroffene den Sinn, der hinter den Fragen, die ihm gestellt werden, genau erkennen und sich dazu äußern kann. Es ist keinesfalls so, dass von einer Anhörung schon dann abgesehen werden darf, wenn der Betroffene sich aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht sinnvoll zu […..]
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Verwertung von ärztlichen Gutachten in Betreuungsverfahren

Wenn ein Betreuungsverfahren eingerichtet werden soll und in einem anderen Zusammenhang schon ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Betroffenen erstellt wurde, passiert es oft, dass ein solches Gutachten vom Gericht auch für die Beurteilung des Betroffenen im Betreuungsverfahren verwendet wird. Leider oft ohne Wissen des Betroffenen. Ein solches Vorgehen ist rechtswidrig und kann mit der Beschwerde angegriffen werden. Das […..]
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Dem Betroffenen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, zu einem neuen ärztlichen Gutachten Stellung zu nehmen

Wenn das Beschwerdegericht mit einem neuen Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heranzieht und seine Entscheidung auf dieses Gutachten stützt, ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten. Auch wenn der Betroffene in der ersten Instanz angehört wurde. Entscheidung des BGH, Beschluss v. 23.11.2016, AZ: 458/16: a) Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist […..]
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Schwerer Verfahrensfehler in Betreuungsverfahren führt zur Aufhebung des Betreuungsbeschlusses

Für einen Betroffenen wurde ein Betreuungsverfahren eingeleitet und im Zuge dessen eine umfassende Betreuung eingerichtet. Der Betreuer wurde für die Aufgabenkreise der Aufenthaltsbestimmung, Entscheidung über Unterbringung, Gesundheitsfürsorge, Regelung des Postverkehrs, Vermögensangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Wohnungsangelegenheiten eingesetzt. Dagegen wehrte sich der Betroffene mit der Beschwerde und drang schlussendlich mit seinem Anliegen, den Betreuungsbeschluss aufzuheben, erst vor dem BGH durch. Dieser […..]
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Gericht verlängert Betreuung ohne die Voraussetzungen zu prüfen aufgrund von „Zweifeln“

Nicht nur bei der Einrichtung einer Betreuung, sondern auch bei der Frage deren Fortsetzung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Betreuung vorliegen. Hierzu muss das Gericht konkrete Feststellungen treffen. Sowohl was die die Fähigkeit des Betroffenen betrifft, seinen Willen selbst frei zu bilden, als auch was das Fortbestehen des Betreuungsbedarfs betrifft (BGH, Beschluss vom 19.10.2016, AZ: XII ZB 387/16) In […..]
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Das Sachverständigengutachten im Betreuungsrecht – immer wieder Anlass für Verfahrensverstöße und Grundrechtsverletzungen

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit: Das Sachverständigengutachten, auf welches das Gericht im Verfahren über die Aufhebung der Betreuung seine Entscheidung stützt, muss den formalen Anforderungen des § 280 FamFG genügen. Außerdem muss das Gutachten aktuell sein. Wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Sachlage nach Erstellung des Gutachtens verändert hat und diese neue Tatsachenlage für die Entscheidung des […..]
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Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers ist rechtsfehlerhaft

Die Anhörung eines Betroffenen innerhalb eines Unterbringungsverfahrens ist verfahrensfehlerhaft und kann zur Aufhebung des darauf erfolgenden Beschlusses führen, wenn der Verfahrenspfleger, der die Funktion hat, den Betroffenen zu unterstützen, über den Anhörungstermin nicht informiert wurde und deshalb keine Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen. (s. Beschluss BGH v. 21.09.2016, AZ: XII ZB 57/16) Zwar kann grundsätzlich im Beschwerdeverfahren unter Umständen von […..]
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Beendigung der Unterbringung durch Betreuer

Wenn das Gericht die Unterbringung genehmigt hat, ist es grundsätzlich die Entscheidung des Betreuers, ob er von dieser Genehmigung auch Gebrauch macht. Die Unterbringung muss im Allgemeinen zum Wohl des Betreuten erfolgen. Der Betreute ist dann zu entlassen, wenn die Voraussetzungen für die Unterbringung weggefallen sind. Dementsprechend ist der Betreuer dazu verpflichtet, die Unterbringung auch vor Ablauf der gerichtlich festgesetzten […..]
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Wenn mit einer Vorsorgevollmacht erreicht werden soll, dass eine Betreuung aufgehoben wird, muss die Vollmacht dem Gericht so früh wie möglich vorgelegt werden

Legt ein Betroffener erst im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Vorsorgevollmacht vor, handelt es sich hierbei in der Regel um ein neues, tatsächliches Vorbringen, welches vom BGH innerhalb des Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht berücksichtigt wird. Wenn ein Betroffener also erreichen möchte, dass eine gesetzliche Betreuung, die für ihn eingerichtet wurde, aufgehoben wird, weil er (mittlerweile) über eine Vollmacht verfügt, die einen Dritten dazu berechtigt, sämtliche […..]
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Die Rechtsprechung betont aktuell erneut, dass die Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren unerlässlich ist – auch dann, wenn es um die Aufhebung der Betreuung geht:

Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Verfahren bezüglich der Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will. (BGH, Beschluss v. 24.08.2016, AZ: XII ZB 531/15). Ein Betroffener beantragte unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, nach dessen Inhalt kein Veranlassung für eine weitergehende […..]
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Betreuungsgericht ermächtigt Betreuerin grundlos zum Aufgabenkreis „Widerruf der Vorsorgevollmacht“

Die im Zeitpunkt einer noch vorhandenen Geschäftsfähigkeit zum Ausdruck gebrachte Absicht eines Betroffenen, eine zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Vorsorgevollmacht zu widerrufen, kann für sich genommen nicht rechtfertigen, dass die Aufgabenkreise des Betreuers auf den weiteren Wirkungsbereich  „Widerruf der Vorsorgevollmacht“ ausgedehnt werden (BGH, Beschluss v. 13.07.2016, AZ: XII ZB 488/15). Eine Betroffene, für die eine Betreuung eingerichtet war, hatte eine […..]
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Das Bundesverfassungsgericht legt größten Wert auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und auf das Recht, vor Gericht angehört zu werden

Diese Haltung kommt in der neuen Entscheidung zum vieldiskutierten Thema „Anhörung im Betreuungsverfahren“ erneut zum Ausdruck. Wie wir wissen, wird die Durchführung der Anhörung der Betroffenen vor und während der Einleitung eines Betreuungsverfahrens von vielen Betreuungsgerichten mal mehr und mal weniger ernst genommen. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu untermauert unsere, seit Jahren vertretene Ansicht hierzu: Ein Betreuungsverfahren – für […..]
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Einwilligungsvorbehalt – der BGH macht erneut deutlich, dass er nur unter engen Voraussetzungen angeordnet werden darf

Auch bei der Frage, ob ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden darf gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Auch wenn es sich um ein großes Vermögen handelt, darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn eindeutige und konkretisierte Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Vermögensgefährdung erheblicher Art schließen lassen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Der Einwilligungsvorbehalt kann grundsätzlich auch nur für einen einzelnen […..]
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Vorsicht: Betreuungsanregung führt nicht automatisch zur Verfahrensbeteiligung

In einem Fall hatte ein Betroffener seiner Schwester eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt. Die Schwester hatte dadurch die Möglichkeit, den Betroffenen in allen Lebensbereichen wirksam zu vertreten. Aufgrund des immer weiter zunehmenden zweifelhaften Verhaltens der Bevollmächtigten sahen sich zwei weitere Geschwister des Betroffenen dazu gezwungen, beim Betreuungsgericht die Einrichtung einer Betreuung anzuregen mit dem Ziel, die Vollmacht der Schwester u. U. […..]
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Erst die förmliche Zustellung des Betreuungsbeschlusses setzt die Beschwerdefrist in Gang

Wenn das Gericht für einen Betroffenen einen Betreuer bestellt, obwohl der Betroffene erklärt hat, dass er dies nicht möchte, dann muss der entsprechende Beschluss des Gerichts dem Betroffenen förmlich zugestellt werden. Ab dem Zeitpunkt dieser Zustellung läuft die Beschwerdefrist innerhalb der sich der Betroffene mit der Beschwerde gegen die Betreuung zur Wehr setzen kann. Wurde dem Betroffenen der Betreuungsbeschluss nicht […..]
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Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts aufgrund Großzügigkeit gegenüber Verwandten?

Eine 73jährige Betroffene, die wegen Alkoholabhängigkeit unter Betreuung steht, wurde Erbin eines großen Vermögens. Im Zuge dessen hat sie mehrfach Bargeld und wertvollen Schmuck an Verwandte verschenkt, bzw. überlassen. Dies nahm die Betreuerin, die auch für die Vermögenssorge eingesetzt war, zum Anlass, einen Antrag auf Einrichtung eines Einwilligungsvorbehalts zu stellen. Die Folge eines Einwilligungsvorbehaltes ist, dass die Betroffene für alle […..]
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Der Automatismus im Betreuungsrecht – In Einzelfällen müssen Betroffene erleben, dass Rechtsbehelfe ihre Wirkung zu spät entfalten

Betreute haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich mit den Rechtsbehelfen der Beschwerde und Rechtsbeschwerde gegen angeordnete Maßnahmen im Rahmen des Betreuungsverfahrens zur Wehr zu setzen. Darüber hinaus wird den Betreuten zur Unterstützung in vielen Fällen ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt. Soweit so gut. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen diese Rechtsbehelfe nicht ausreichen, den Betreuten vor der automatisierten Maschinerie des […..]
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Auswahl des Betreuers – Ermessensentscheidung des Gerichts

Wenn mehrere geeignete Personen als Betreuer in Frage kommen, steht dem Gericht ein Auswahlermessen (§ 1897 Abs. 5 BGB) zu. Das heißt, das Gericht muss sich anhand von objektiven und nachvollziehbaren Kriterien für eine (in manchen Fällen evtl. auch für mehrere) Betreuerpersonen entscheiden. In einem Fall, in dem ein junger Mann durch einen Blitzschlag schwer geschädigt und daraufhin zum Pflege- […..]
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Der Betroffene muss im Beschwerdeverfahren erneut angehört werden wenn ein neues Sachverständigengtuachten eingeholt wurde

Wenn das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten für den Betroffenen eingeholt hat und seine Entscheidung hauptsächlich auf dieses Gutachten stützt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut anzuhören. Dem Verfahrenspfleger ist die Teilnahme an dem Anhörungstermin zu ermöglichen. BGH, Beschluss v. 02.12.2015, AZ: XII ZB 227/12

Betroffene können sich mit der Beschwerde gegen die Betreuerauswahl wehren

Der BGH hat mit Beschluss vom 03.02.2016, AZ: XII ZB 493/15 festgestellt, dass die Beschwerde eines Betroffenen gegen einen Beschluss, mit dem eine Betreuung eingerichtet wird, auf die Betreuerauswahl beschränkt werden kann. Die Beschwerde ist trotzdem möglich, auch wenn sie sich nicht gegen die Betreuungsanordnung an sich richtet. Wird die Beschwerde auf die Betreuerauswahl beschränkt, so hat das Beschwerdegericht nicht […..]
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Neue Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren, wenn dieser einen neuen Betreuer wünscht

Das Beschwerdegericht muss einen Betroffenen im Beschwerdeverfahren erneut anhören, wenn durch diese neue Anhörung neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Dies gilt besonders dann, wenn der Betroffene im Beschwerdeverfahren erstmals wünscht, ihm einen bestimmten Betreuer zu bestellen. Das Gleiche gilt dann, wenn der Betroffene im erstinstanzlichen Betreuungsverfahren nicht zur Person des Betreuers angehört wurde und sich für das Beschwerdegericht Anhaltspunkte dafür […..]
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Können Betroffene gerichtlich feststellen lassen, dass die Betreuung, die für sie angeordnet und zwischenzeitlich aufgehoben wurde, rechtswidrig war? Mit welchen Folgen?

Wenn eine Betreuung eingerichtet wurde, diese dann aber wieder aufgehoben wurde, weil sie nicht erforderlich war, kann der Betroffene beantragen, dass gerichtlich festgestellt wird, dass er dadurch in seinen Rechten verletzt wurde, § 62 FamFG. Schließlich handelt es sich hierbei unserer Meinung nach um massive Verletzungen innerhalb der Persönlichkeitsrechte. Voraussetzung ist, dass der Betroffene ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung […..]
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Muss der Betreuer bezahlt werden, obwohl es nie zu einer Betreuerbestellung hätte kommen dürfen?

Ja. Es ist für Betroffene eine nur schwer nachvollziehbare Tatsache: Für den Vergütungsanspruch des Betreuers ist es grundsätzlich völlig unerheblich, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Betreuung gegeben waren oder nicht oder ob die ursprünglich notwenige Betreuung früher hätte wieder aufgehoben werden müssen. Die Betreuung endet erst dann, wenn  sie entweder durch Beschluss aufgehoben wurde oder durch den Tod des […..]
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Fehlerhafte Bekanntgabe eines Beschlusses durch das Betreuungsgericht an den Betroffenen hat erhebliche Auswirkungen auf den Beginn der Beschwerdefrist

Wenn ein grundsätzlich mit der Beschwerde anfechtbarer Beschluss durch das Betreuungsgericht ergeht, mit dessen Inhalt der Betroffene nicht einverstanden ist (z. B. Betreuungserweiterung oder Betreuungsverlängerung) und der Betroffene dies gegenüber dem Gericht im Vorfeld erklärt hat, muss dieser Beschluss dem Betroffenen förmlich zugestellt werden. Dies ergibt sich aus den §§ 41 Abs. 1 S. 2, 58 FamFG. Wenn eine solche […..]
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Die Vertretung des Betroffenen durch einen Rechtsanwalt

Die in einer Betreuungssache im Namen des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn der für den Betroffenen auftretende Rechtsanwalt nur von dem insoweit nicht vertretungsberechtigten Verfahrenspfleger beauftragt wurde. BGH, Beschl. v. 11.02.2015, AZ: XII ZB 48/14 Der oben genannten Entscheidung lag ein Fall zugrunde, indem es darum ging, dass ein Betreuter durch die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in einer Pflegeeinrichtung fixiert […..]
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Beteiligte, Angehörige und Beschwerdebefugnis im Betreuungsverfahren

Die Beschwedeberechtigung naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG setzt voraus, dass die Verfahrensbeteiligung gerade in dem Verfahren erfolgt ist, dessen abschließende Sachentscheidung durch die Beschwerde des beteiligten Angehörigen angegriffen werden soll. Eine Verfahrensbeteiligung im Erstverfahren, in dem es um die Betreuerbestellung ging, genügt daher nicht, um eine Beschwerdeberechtigung nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG […..]
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Beteiligte und Beschwerdebefugnis im Betreuungsverfahren

Wenn sich ein Angehöriger am Anfang eines Betreuungsverfahrens durch Antrag als Beteiligter dem Verfahren hinzuziehen läßt und er diese Beteiligtenstellung später wieder verliert, beispielsweise weil der Betroffene der Beteiligung widersprochen hat, ist der Angehörige in der Folge trotzdem noch beschwerdebefugt nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Das heißt, obwohl er nicht (mehr) Verfahrensbeteiligter ist, kann er trotzdem Beschwerde […..]
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