Geschlossene Unterbringung – Voraussetzungen – Fremdgefährdung spielt für betreuungsrechtliche Unterbringung keine Rolle

Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr für den Betreuten voraus. Notwendig ist eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten. Dies setzt objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens voraus. Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu […..]
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Vorsorgevollmacht – Fragliche Geschäfts(un)fähigkeit des Vollmachtgebers – Sachverständigengutachten mit unterschiedlichem Ergebnis

Rechtsprechung BGH, Beschluss vom 22.6.2022 – XII ZB 544/21 Aus den Gründen: Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Erhebt ein Verfahrensbeteiligter Einwendungen gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen, hat der Tatrichter diese zu berücksichtigen. Dabei ist er auch verpflichtet, sich mit einem vorgelegten Privatgutachten […..]
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Vorsorgevollmacht und Geschäftsfähigkeit

Um eine Vorsorgevollmacht wirksam erteilen zu können, ist Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers erforderlich. Allerdings reicht es für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit aus, dass der Vollmachtgeber die Bedeutung und Reichweite der Vorsorgevollmacht im Grundsätzlichen erfassen kann. Zur Abwendung einer gesetzlichen Betreuung kann deshalb eine Vorsorgevollmacht auch dann noch wirksam sein, wenn der Vollmachtgeber zu komplizierten Rechtsgeschäften nicht […..]
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Zustellung von Beschlüssen im Betreuungsverfahren – Wann beginnen Fristen zu laufen?

a) Auch im Betreuungsverfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten und nicht an den Betroffenen selbst zu erfolgen. Eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf (im Anschluss an BGH Beschluss vom 29. April 2010 – V ZB 202/09 und Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 – XII […..]
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Konkludente Beteiligung von Angehörigen am Betreuungsverfahren erfolgt nicht automatisch durch einfachen Schriftverkehr

Eine Beteiligung von Angehörigen am Betreuungsverfahren ist nicht nur durch ausdrücklichen Antrag und Beschluss möglich. Sie kann auch konkludent erfolgen. Für eine konkludente Beteiligung ist es jedoch nicht ausreichend, dass Angehörige beispielsweise eigeninitiativ Schreiben an das Betreuungsgericht schicken und/oder sich telefonisch gegenüber dem Betreuungsgericht äußern, das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und überprüft. Ausreichend ist auch nicht, dass Angehörige […..]
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Beschlüsse des Betreuungsgerichts – Häufige Verfahrensfehler durch fehlerhafte Zustellung

Entscheidungen (Beschlüsse) des Betreuungsgerichts, die gegen den Willen des Betroffenen gefasst wurden, müssen dem Betroffenen zugestellt werden, § 41 FamFG. Wenn keine Zustellung an den Betroffenen erfolgt ist, kann dieser Zustellungsmangel unter Umständen dadurch geheilt werden, dass der Betroffene eine Kopie der Entscheidung (Beschluss) zur Kenntnis bekommt. Wenn der Betroffene von einem Rechtsanwalt vertreten wird, muss die Entscheidung an den […..]
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Verfahrensrechte des Betroffenen / Verfahrenspflegerbestellung erforderlich

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG NJW 2021, 691) hat entschieden, dass die Fiktion der Verfahrensfähigkeit eines Betreuten nicht in der Weise auswirken darf, dass dem Betreuten die Durchsetzung seiner Verfahrensrechte abgeschnitten wird. In der Folge hat auch der BGH seine Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 17 FamFG) abgeändert. Danach ist innerhalb der Verschuldensprüfung durch das Rechtsmittelgericht die Erkrankung des […..]
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Gerichtliche Genehmigung für geschlossene Unterbringung muss dem Betreuten zugestellt werden

Wenn ein Beschluss des Betreuungsgerichts, der die geschlossene Unterbringung gegen den Willen eines Betroffenen zum Inhalt hat, lediglich durch Aufgabe zur Post gegenüber dem Betroffenen bekannt gegeben wird, wird die Beschwerdefrist gegen diesen Beschluss nicht in Gang gesetzt. Die Genehmigung muss dem Betroffenen förmlich zugestellt werden. Dies hat der BGH mit Beschluss v. 16.06.2021 (XII ZB 358/20) entschieden. Bei einer […..]
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Beteiligung der Angehörigen am Betreuungsverfahren

Das Beschwerderecht gegen eine betreuungsgerichtliche Entscheidung steht Angehörigen im Interesse des Betroffenen nur dann zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Die Beteiligung wird entweder auf einen entsprechenden Antrag der Angehörigen hin direkt ausgesprochen. Sie kann aber auch konkludent erfolgen, d. h. die Angehörigen haben die Beteiligung nicht ausdrücklich beantragt, wurden […..]
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Beschwerdebefugnis des Vorsorgebevollmächtigten

Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Erweiterung der Betreuung um die Befugnis des Kontrollbetreuers zum Widerruf der Vollmacht einlegen. Die trotz des Widerrufs partiell als fortbestehend anzusehende Vollmacht umfasst auch die Befugnis, im Namen des Betroffenen einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde […..]
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Beschwerde – Formerfordernisse gelten auch für den Betroffenen, wenn dieser die Beschwerde selbst einlegt

BGH, Beschluss v. 15.07.2020, AZ: XII ZB 78/20: Für die Beschwerde des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren gelten keine von § 64 FamFG abweichenden, weniger strengen Formerfordernisse. Bei Übermittlung einer Beschwerdeschrift durch einen Telefaxdienst ist die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie notwendig. Sie muss daher auf dem Original der per Telefax versandten Beschwerdeschrift so ausgeführt sein, dass sie auf der […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer schenkweisen Auszahlung durch den Betreuer – Genehmigungsfähigkeit von Anstandsschenkungen

Allein die Tatsache, dass es sich bei beabsichtigten Schenkungen eines Betreuten an Dritte um hohe Beträge handelt entscheidet nicht darüber, ob dies betreuungsgerichtlich genehmigungsfähig ist oder nicht. Eine Anstandsschenkung muss im Hinblick auf ihre Genehmigungsfähigkeit immer im Einzelfall und unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände geprüft werden. Hierzu das LG Kassel, Beschluss v. 12.10.2012, AZ: 3 T 349/12: In einem Betreuungsverfahren für […..]
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Beschwerdebefugnis – Beteiligtenstellung

Wenn eine Person (z. B. ein Angehöriger) nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG an einem Betreuungsverfahren im ersten Rechtszug beteiligt wurde, bleibt auch dann nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG beschwerdebefugt, wenn anschließend seine Beteiligung entsprechend § 7 Abs. 5 FamFG wieder aufgehoben wird. BGH, Beschluss v. 12.02.2020, AZ: XII ZB 347/19

Beschwerde des Betroffenen gegen Betreuungsbeschluss

Formulare für die Einlegung einer Beschwerde gegen einen Betreuungsbeschluss gibt es nicht. Der Betroffene kann die Beschwerde selbst einlegen. Die Beschwerde wird nach § 64 FamFG bei dem Gericht eingelegt, dessen Beschluss angefochten wird (hier: Betreuungsgericht). Dies geschieht entweder durch ein Schreiben an das Gericht oder direkt durch persönliches Erscheinen durch Erklärung zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Die gesetzliche Form der […..]
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Beschwerdeberechtigung eines Dritten im Betreuungsverfahren

Eine im ersten Rechtszug nicht hinzugezogene Vertrauensperson kann durch Einlegung einer Beschwerde gegen die getroffene Entscheidung des Betreuungsgerichts keine Überprüfung der getroffenen Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht erzwingen. BGH, Beschluss v. 11.12.2019, AZ: XII ZB 396/19 In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere Ausführungen unter den Stichworten „Beteiligte am Betreuungsverfahren“ hinweisen.

Beschwerdeeinlegung durch Bevollmächtigten im Namen des Betroffenen oder in eigenem Namen?

Nach § 303 Abs. 4 FamFG kann der Vorsorgebevollmächtigte im Namen des Betroffenen, also des Vollmachtgebers, Beschwerde einlegen. Falls er in eigenem Namen Beschwerde einlegt, ist fraglich, ob dies zulässig ist. Wenn der Bevollmächtigte nicht im Namen des Vollmachtgebers, sondern in eigenem Namen Beschwerde einlegt, muss das Beschwerdegericht jedoch vor der Verwerfung der Beschwerde als unzulässig zumindest in Erwägung ziehen, […..]
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Unterbringung – konkludenter Verzicht auf Rechtsmittel – Verfahrensfähigkeit des Betroffenen

Ein psychisch Kranker, der durch gerichtlichen Beschluss in einer Psychiatrie oder in einer anderen Einrichtung untergebracht wird und in der diesbezüglichen gerichtlichen Anhörung – insbesondere nach der Rechtsmittelbelehrung – äußert, dass er mit der Unterbringung einverstanden ist, kann damit konkludent zum Ausdruck gebracht haben, dass er auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Unterbringung verzichtet. Wenn er im Nachhinein doch […..]
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Beschwerdebefugnis naher Angehöriger im Betreuungsverfahren

Für die Befugnis naher Angehöriger, in einem Betreuungsverfahren in eigenem Namen Beschwerde einlegen zu können (§ 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG) ist maßgeblich, ob die Beschwerde dem objektiven Interesse des Betroffenen dient. Dabei ist ausreichend, dass der Angehörige als Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt. Die Entscheidung des BGH (Beschluss v. 08.01.2020, AZ: XII ZB 410/19) stellt klar, dass […..]
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Einwilligungsvorbehalt – Der Beschluss muss dem Betroffenen selbst zugestellt werden

Wenn eine nachträgliche Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes nicht dem Willen des Betroffenen entspricht, muss der diesbezügliche Beschluss an ihn zugestellt werden. Ansonsten ist die Bekanntgabe des Beschlusses unwirksam und die Beschwerdefrist beginnt für ihn nicht zu laufen. Dasselbe gilt für die Aufhebung einer Betreuung. BGH, Beschluss v. 24.10.2018, AZ: XII ZB 188/18

Widerruf Vorsorgevollmacht – Widerruf – Rechtsmittel

Gegen den geplanten Widerruf durch den Kontrollbetreuer – soweit diese Aufgaben in dem Kontrollbetreuerbeschluss enthalten sind – muss der Bevollmächtigte sofort seine Rechte wahrnehmen. Es empfiehlt sich einen Experten zu beauftragen, der eine Beschwerde unverzüglich einlegt. Ganz wichtig ist, dass man bei dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, damit im gesamten Beschwerdeverfahren, also bis zum Ende des Beschwerdeverfahrens ein […..]
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Beschwerdeeinlegung – Form

Die gesetzliche Form der Beschwerdeeinlegung durch Erklärung zur Niederschrift der Geschäftsstelle (§ 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG) ist auch dann gewahrt, wenn die Beschwerde zur Niederschrift des zuständigen Richters eingelegt und die Einlegung von dem Richter protokolliert wird. (s. dazu BGH, Beschluss v. 04.09.2019, AZ: XII ZB 148/19)

Verfahrenspfleger – Rechtsmittel

In mehreren Beschlüssen hat der BGH bereits entschieden, dass ein Verfahrenspfleger nicht dazu berechtigt ist, im Namen des Betroffenen Rechtsmittel einzulegen. Dies deshalb, weil der Verfahrenspfleger nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen ist, sondern ein „Unterstützer“, der die Wahrung der Belange des Betroffenen im Betreuungsverfahren gewährleisten und den tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen erkunden und in das Verfahren einbringen und […..]
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Vollmacht – Widerruf

Auch wenn eine Vorsorgevollmacht wirksam durch einen Betreuer widerrufen wurde, kann der Bevollmächtigte noch Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen. Wichtig ist allerdings, dass er diese Rechtsmittel im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen einlegt. (vgl. BGH, Beschluss v. 06.02.2019, AZ: XII ZB 405/18) 12.09.2019

Freie Willensbildung eines Betreuten

Die Feststellung durch das Betreuungsgericht, dass die freie Willensbildung des Betroffenen  „erheblich beeinträchtigt“ sei, erlaubt nicht automatisch den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung bezüglich seiner Betreuung nicht mehr in der Lage ist. BGH, Beschluss vom 31.10.2018, AZ: XII ZB 552/17 In dem zitierten Fall ging es darum, dass für einen Betroffenen wegen seiner Verhaltenssucht eine Betreuung nebst […..]
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Dem Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers ist zu folgen – auch bei möglicherweise bestehenden Interessenskonflikten – solange die Geeignetheit des Betreuers nicht in Frage steht

Der BGH hat dies in aktuellen Entscheidungen (BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 521/17, BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 553/17) erneut bekräftigt: Nach § 1897 Abs. 4 BGB ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Dieser Vorschlag setzt weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen voraus. Es genügt, dass der Betroffene […..]
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Rechtsprechung zur Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht

LG Meiningen, Beschluss vom 12.3.2018 – (29) 4 T 53/18: 1. Die erfolgte Abgabe des gesamten Betreuungsverfahrens bewirkt auch den Übergang der Annexverfahren, wie z.B. die Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung. Eine gesonderte Abgabe nach § 314 FamFG ist nicht erforderlich. Die diesbezügliche Spezialregelung des § 314 FamFG betrifft nur die isolierte Abgabe eines Unterbringungsverfahrens. 2. Die Abgabe eines Verfahrens an […..]
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Zuständigkeit deutscher Betreuungsgerichte in Betreuungsverfahren mit Auslandsbezug

Es geht um die Frage, ob die deutschen Betreuungsgerichte für Betreuungsverfahren weiterhin zuständig sind, wenn sich der Betreute dauerhaft in einem ausländischen Pflegeheim aufhält. Grundsätzlich kann in einem solchen Fall die Zuständigkeit der deutschen Betreuungsgerichte an die Behörden oder Gerichte des anderen Staates abgegeben werden. Wenn es sich um einen Staat handelt, der das „Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz […..]
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Zuständigkeit deutscher Betreuungsgerichte in Betreuungsverfahren mit Auslandsbezug – i. V. m. Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens über den internationalen Schutz Erwachsener (ESÜ)

Es geht um die Frage, ob die deutschen Betreuungsgerichte weiterhin für ein Betreuungsverfahren zuständig sind, wenn ein Betreuter dauerhaft im Ausland lebt, bzw. dort in einem Pflegeheim untergebracht ist. Das Landgericht Augsburg (Beschluss v. 30.01.2018, AZ: 54 T 161/18) hatte zu diesem Thema einen sehr beachtenswerten Fall zu entscheiden. Wir gehen davon aus, dass es viele Betroffene gibt, die einer […..]
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