Zum Behindertentestament – Kosten der Betreuung

Im Hinblick auf Behindertentestamente ist in der Rechtsprechung geklärt, dass das Nachlassvermögen des Betreuten, das unter Dauertestamentsvollstreckung steht, für die Bemessung des Schonvermögens (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) nicht berücksichtigt werden kann. Die Kosten der Betreuung sind deshalb nicht aus dem Eigengeld des Betreuten zu begleichen, sofern dieses für sich genommen den sozialhilferechtlichen Schonbetrag nicht übersteigt (vgl. […..]
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Behindertentestament – Sittenwidrigkeit?

Ein Behindertentestament ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil darin keine konkreten Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker formuliert wurden, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken der Betroffene Vorteile aus dem Nachlass erhalten soll. (s. BGH, Beschluss v. 24.07.2019, AZ: XII ZB 560/18) Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH zum Behindertentestament sind Verfügungen von Todes wegen, in denen […..]
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Behindertentestament – Mittellosigkeit

Ob die durch ein Behindertentestament für den Betroffenen angeordnete Vorerbschaft bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung zur Mittellosigkeit des Betroffenen führt, ist durch Auslegung der an den Testamentsvollstrecker erteilten Verwaltungsanordnungen zu ermitteln. (s. BGH, Beschluss v. 27.03.2013, AZ: XII ZB 679/11)

Rechtsprechung zum Vermögenseinsatz bei Behindertentestament in Bezug auf Betreuungskosten

Ist einer betreuten Person durch sogenanntes Behindertentestament eine Erbschaft als nicht befreitem Vorerben bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung zugefallen, so ist der Nachlass bei der Ermittlung des Reinvermögens als Grundlage der gerichtlichen Jahresgebühr für eine Dauerbetreuung, die unmittelbar das Vermögen oder Teile des Vermögens zum Gegenstand hat, nicht werterhöhend zu berücksichtigen. Dies deshalb, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte […..]
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Ergänzungsbetreuung / Mietvertrag zwischen Eltern und behinderten Kindern

Es geht um Fälle, in denen Eltern zu Betreuern eines behinderten Kindes eingesetzt wurden. Wenn diesem Kind Wohnraum im Haus der Eltern von den Eltern vermietet werden soll, muss ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Dies können die Eltern als Betreuer nicht selbst übernehmen, da dann ein unwirksames „In-sich-Geschäft“ vorliegen würde. Es handelt sich dabei um einen rechtlichen Ausschlusstatbestand nach § 1795 […..]
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Zur Frage, ob durch Testamentsvollstreckung „Mittellosigkeit“ für den Betroffenen vorliegen kann

LG Düsseldorf, Beschluss vom 12.3.2018 – 25 T 99/18 Auch wenn der Erbteil des Betroffenen der Testamentsvollstreckung unterliegt, besteht keine Mittellosigkeit i.S.v. § 1836d Nr. 1 BGB, weil dem Betroffenen ein durchsetzbarer Anspruch aus § 2216 Abs. 2 Satz 1 BGB auf Freigabe der zu entrichtenden Aufwandsentschädigung (§ 1835a BGB) aus dem gem. § 90 SGB XII einzusetzenden Nachlass zusteht. […..]
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Behindertentestament – Mittellosigkeit des Betreuten

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 10.05.2017, AZ: XII ZB 614/16 klargestellt, dass selbst dann, wenn der Testamentsvollstrecker beim Behindertentestament im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung den Nachlassgegenstand entgegen den Anordnungen des Erblassers pflichtwidrig zugunsten des Betroffenen freigibt, dies die Mittellosigkeit des Betreuten nicht entfallen lässt. Dies bedeutet, dass auch in diesem Fall – wenn die übrigen Voraussetzungen der Mittellosigkeit des […..]
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Grundlegendes zum Behindertentesament

Da behinderte Menschen in den meisten Fällen auf staatliche finanzielle Hilfen angewiesen sind, müssen sie, sobald sie z. B. durch Erbschaft zu Vermögen kommen, dieses aufgrund des Subsidiaritätsprinzips zur Deckung ihres Bedarfs – also ihres Lebensunterhaltes – verwenden. Das heißt, dass das geerbte Vermögen so lange zum Unterhalt herangezogen werden muss, bis es aufgebraucht ist. Der Erblasser dagegen (zumeist die […..]
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Was passiert, wenn der rechtliche Betreuer und der Testamentsvollstrecker ein und dieselbe Person sind?

Eine solche Konstellation ist grundsätzlich möglich, führt aber auch zwangsläufig zu einer gewissen „Gefährdungslage“ des Betreuten da sich dadurch Interessensgegensätze einstellen können. Denn in einem solchen Fall ist der Betreute hinsichtlich aller Entscheidungen bezüglich des Nachlasses nur einer einzigen Person „ausgeliefert“. Schließlich hat der Betreuer grundsätzlich die Aufgabe, die Interessen des Betreuten gegenüber dem Testamentsvollstrecker zu vertreten. Deshalb werden in […..]
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Behindertentestament, Mittellosigkeit, Vergütungsansprüche des Betreuers

Der BGH hat durch Beschluss v. 27.03.2013 festgestellt, dass der Behinderte nichtbefreite Vorerbe auch bei gleichzeitiger lebenslanger Testamentsvollstreckung nicht zwingend mittellos ist. Durch Auslegung der an den Testamentsvollstrecker ergangenen Anordnungen  ist zu ermitteln, ob der Erblasser auch Vergütungsansprüche des Betreuers ausschließen wollte. BGH, Beschl. v. 27.03.2013 – XII ZB 679/11

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