Beendete Betreuung – Herausgabeanspruch bzgl. Unterlagen des Betreuten

Nach dem Urteil OLG Jena v. 27.02.2013 – 2 U 352/12 hat ein Betreuer die Unterlagen des Betreuten (auch Kontoauszüge) nach dem Ende der Betreuung so lange aufzubewahren, wie die Gefahr besteht, dass Ansprüche aus dem Betreuungsverfahren noch gegen ihn geltend gemacht werden. Der damit in Verbindung stehende Herausgabeanspruch des Betreuten oder seiner Erben wird auch nicht grundsätzlich schon dadurch […..]
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