Die Anhörung der betroffenen Person muss sich auf alle verwerteten Erkenntnisse des Verfahrens beziehen

Die gerichtliche Anhörung des Betroffenen muss sich auf den gesamten verwerteten Verfahrensstoff des Betreuungsverfahrens beziehen. Die Verwertung von Ausführungen medizinischer Sachverständigen, die ggf. im Anschluss an das zuvor erstellte Gutachten gemacht oder im Rahmen von Vorgesprächen zum Anhörungstermin in Abwesenheit des Betroffenen gemacht wurden, setzt voraus, dass auch diese Ausführungen dem Betroffenen bekannt gegeben werden/wurden und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme […..]
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Zur Patientenakte

Nach Feststellung durch den Europäischen Gerichtshof folgt aus der Datenschutz-Grundverordnung das Recht von Patienten, grundsätzlich eine erste Kopie ihrer vollständigen Patientenakte zu erhalten. Kosten für die Zurverfügungstellung der Patientenakte dürfen nicht erhoben werden. Kosten fallen nur dann an, wenn die Kopie der Patientenakte mehrfach beantragt wird. Vgl. EuGH, Rechtssache v. 26.10.2023, AZ: Rs. C – 307/22

Aufklärung und Einwilligung des Betreuten in ärztliche Eingriffe

Von enormer Praxisrelevanz im Betreuungsrecht ist regelmäßig die Frage, wie mit ärztlicher Aufklärung und nachfolgenden Einwilligungserklärungen von betreuten Personen im jeweiligen Einzelfall zu verfahren ist. Wer muss ärztlich aufgeklärt werden und wer ist dazu befugt, in ärztliche Eingriffe einzuwilligen – die betreute Person oder der/die Betreuer(in)? Klar zu beantworten ist diese Frage nur dann, wenn es sich unproblematisch um einfache […..]
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Immer wieder kommt es vor, dass betreuten Personen das Sachverständigengutachten unbekannt ist und sie in der gerichtlichen Anhörung von Inhalt und Ergebnis des Gutachtens zum ersten Mal erfahren

Der BGH hat hierzu erneut entschieden: Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache gem. § 37 Abs. 2 FamFG setzt voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat. Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, […..]
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Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Kurzzeitige zwangsweise Unterbringung nach PsychKHG kann zu gesetzlicher Betreuung führen

In Fällen von Eigen- und/oder Fremdgefährdung kann eine zwangsweise Unterbringung nach landesrechtlicher Gesetzgebung für die betroffene Person angeordnet werden. Ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen, wird regelmäßig erst während des Unterbringungsverfahrens geprüft. Entscheidend ist deshalb für die Betroffenen, sich schnellstmöglich umfassend zu informieren und rechtliche Beratung und ggf. Vertretung in Anspruch zu nehmen. Dies ist vor allem auch unter dem […..]
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Verabreichung v. Medikamenten gegen den Willen d. Patienten im Pflegeheim?

Eine gegen den Willen von Patienten verabreichte Medikation (Zwangsmedikation, § 1832 BGB) in Pflegeheimen ohne gerichtliche Genehmigung ist unzulässig. Zunächst kommt es darauf an, ob die Patienten entsprechend ihrem Gesundheitszustand als einwilligungsfähig anzusehen sind. Wenn ja, kann die Einnahme verweigert und die Patienten nicht dazu gezwungen werden. In anderen Fällen kann in eine Zwangsbehandlung ggf. durch den gesetzlichen Betreuer eingewilligt […..]
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Ein Beispiel zur Bedeutung der Patientenverfügung

Beschluss BGH v. 02.04.2019, BVerfG, Beschluss v. 07.04.2022, AZ: 1 BvR 1187/19: Ein an Demenz erkrankter Mann wurde über 5 Jahre hinweg durch eine PEG-Sonde künstlich ernährt. Die Demenz war weit fortgeschritten, schon 3 Jahre vor seinem Tod war eine Kommunikation mit ihm nicht mehr möglich. Er erhielt über Jahre hinweg durchgehend Schmerzmittel, litt an Spastiken, chronischer Gallenblasenentzündung, Fieber, Atembeschwerden […..]
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Ärzte und Betreute

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Vorstandsvorstandsvorsitzender des Forschungsinstituts Betreuungsrecht erhielt ich in der letzten Zeit vermehrt Anrufe von Ärzten, die sich über das Verhalten vom Betreuern gegenüber Betreuten beschwerten. Bei einer der Beschwerden ging es beispielsweise darum, dass einige Betreuer die ärztliche Diagnose am Telefon gar nicht hören wollen. Die Gespräche werden mit der Begründung abgewürgt, dass die Betreuer dies […..]
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Behandelnder Arzt – Sachverständiger?

Es taucht immer wieder die Frage auf, ob der behandelnde Arzt zum Sachverständigen bestellt werden darf. Grundsätzlich ist dies möglich, der Arzt muss dem Betroffenen aber deutlich zu erkennen geben, dass er von seiner Bestellung zum Sachverständigen an als Gutachter tätig sein wird. In dieser Funktion muss er den Betroffenen untersuchen und darf sich für sein Gutachten nicht darauf beschränken, […..]
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen – Konkretisierung der Notwendigkeit durch die Rechtsprechung

Der BGH hat mir Beschluss vom 15.01.2020 (AZ: XII ZB 381/19) entschieden, dass nur solche ärztlichen Zwangsmaßnahmen als notwendig angesehen werden können, deren Durchführung einer breiten medizinisch-wissenschaftlichen Übereinstimmung entspricht, die u. a. in wissenschaftlichen Stellungnahmen des Beirats der Bundesärztekammer sowie in medizinischen Leitlinien zum Ausdruck kommen muss. Damit konkretisiert der BGH den Begriff der Notwendigkeit innerhalb des § 1906a Abs. […..]
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen – Behandlung muss notwendig und geeignet sein – breiter medizinischer Konsens erforderlich

Wenn ein zivilrechtlich in einer stationären Einrichtung untergebrachter Betreuter nicht einwilligungsfähig ist, kann an seiner Stelle der Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen. Die Einwilligung des Betreuers ist dann möglich, bzw. genehmigungsfähig, wenn alle in § 1906a Abs. 1 S. 1 BGB aufgezählten Voraussetzungen vorliegen. Hintergrund der gesetzgeberischen Ausgestaltung dieser Voraussetzungen ist, dass es sich bei einer Zwangsbehandlung wegen des […..]
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Mündliches Sachverständigengutachten direkt im Anhörungstermin

Die erforderliche Anhörung nach § 278 Abs. 1 S. 1 FamFG des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 S. 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekannt gegeben worden ist. Wenn es zu dem Ausnahmefall kommt, dass ein Sachverständiger sein Gutachten im Anhörungstermin mündlich erstattet, ist sicherzustellen, dass der Betroffene ausreichend Zeit hat, von dem Inhalt […..]
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Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren durch Hausarzt

Wenn das Betreuungsgericht zur Prüfung der Voraussetzungen einer Betreuung ein Sachverständigengutachten bei dem Hausarzt des Betroffenen einholt, ohne die hinreichende Sachkunde des Hausarztes zu prüfen, liegt ein Verfahrensfehler vor, der zur Aufhebung der Betreuung führt. Nach § 280 FamFG soll der Gutachter in einem Betreuungsverfahren Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Wenn sich […..]
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Begutachtung des Betroffenen während der richterlichen Anhörung

Auch wenn der medizinische Sachverständige den Betroffenen während der Anhörung durch den Richter begutachtet, ist der Betroffene – nachdem das Gutachten schriftlich vorliegt – erneut durch das Gericht anzuhören. Dazu ist ihm das Gutachten rechtzeitig vor dem neuen Anhörungstermin zu überlassen, so dass er sich damit auseinandersetzen kann, bevor er seine eigene Stellungnahme dazu abgibt. Wenn ein Verfahrenspfleger für den […..]
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Sachverständigengutachten zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit

Das Betreuungsgericht muss aufgrund seiner umfassenden Sachaufklärungspflicht die formellen und materiellen Voraussetzungen einer Betreuungseinrichtung, bzw. einer betreuungsrechtlichen Maßnahme prüfen und aufgrund von Tatsachen feststellen. Dazu gehört u. a. die Erstellung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter, der zu den medinischen Voraussetzungen einer Betreuung Stellung nehmen soll, hat den Betroffenen persönlich zu untersuchen und anschließend […..]
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Sachverständigengutachten – Welche inhaltlichen Anforderungen sind daran zu stellen?

Das Gutachten muss sich auf das Krankheitsbild einschließlich der Krankheitsentwicklung, die durchgeführten Untersuchungen und die diesen zugrunde gelegten Forschungserkenntnisse, den körperlichen und psychiatrischen Zustand des Betroffenen, die Art und den Umfang der Aufgabenkreise und die voraussichtliche Dauer der Maßnahme erstrecken, s. § 280 Abs. 3 FamFG. Diese Anforderungen an den Inhalt des Gutachtens haben die Aufgabe, zu gewährleisten, dass das […..]
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Pauschale Aussagen in Sachverständigengutachen sind nicht ausreichend für Betreuungseinrichtung gegen den Willen des Betroffenen

Die pauschale Äußerung in einem Sachverständigengutachten, dass die Fortführung einer Betreuung auch gegen den Willen des Betroffenen gerechtfertigt sei, reicht nicht für die Feststellung aus, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, einen freien Willen hinsichtlich der Betreuung zu bilden. Allein auf der Grundlage einer solchen Aussage darf das Betreuungsgericht nicht die Einrichtung oder Fortführung einer Betreuung anordnen. Ein […..]
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Gutachten – nicht verwertbar ohne Untersuchung

Ein ohne persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist für die Betreuerbestellung grundsätzlich nicht verwertbar. Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte. (s. BGH, Beschluss v. 24.07.2019, AZ: XII ZB 160/19)

Sachverständigengutachten – Bekanntgabe

In einem Betreuungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer grundsätzlich nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. August 2018 – XII ZB 139/18, FamRZ 2018, 1769). BGH, Beschluss v. 02.10.2019, AZ: XII ZB 118/19 Die fehlende Bekanntgabe des Gutachtens an den Betroffenen selbst kann einen so gravierenden […..]
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Sachverständigengutachten – Wann kann die Erstellung unterbleiben?

Das Betreuungsgericht ist nur dann nach § 280 I FamFG zur Einholung eines Sachverständigengutachtens verpflichtet, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung endet. Wenn kein Betreuer bestellt wird, ist die Einholung des Gutachtens nicht zwingend erforderlich. Es muss deshalb vor der Anordnung der Gutachtenerstattung im Einzelfall geprüft werden, ob das Betreuungsverfahren weiter betrieben werden soll oder nicht. Voraussetzung dafür sind hinreichende […..]
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Sachverständigengutachten – Weigerung des Betroffenen

In vielen Betreuungsverfahren stellt sich für die Betroffenen die Frage, ob ein Sachverständigengutachten, welches ohne ihre Mitwirkung erstellt wurde, überhaupt verwertbar ist. Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass dann, wenn sie mit dem Sachverständigen nicht sprechen, auch kein Gutachten erstellt werden kann. Der BGH hat erneut mit Beschluss vom 17.04.2019 (AZ: XII ZB 570/18) bekräftigt, dass die Verwertbarkeit eines in […..]
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Ärztegutachten – Kompetenz

Grundsätzlich soll der Arzt, der im Rahmen eines Betreuungsverfahrens ein medizinisches Sachverständigengutachten erstellt, Facharzt für Psychiatrie sein. Dies ist aber nicht zwingend. Es genügt für die Qualifikation des Sachverständigen auch, wenn durch das Gericht festgestellt wird, dass der beauftragte Sachverständige Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie und deshalb die erforderliche Sachkunde besitzt. Diese Sachkunde ist vom Betreuungsgericht zu […..]
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Anhörung ohne Verfahrenspfleger

Die Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen ist, ist verfahrensfehlerhaft und kann zur Aufhebung der Betreuung führen. Die Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens hängt nicht davon ab, ob ein verbaler Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Sachverständigen hergestellt werden kann. Dagegen muss der Sachverständige den Betroffenen aber […..]
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Sachverständigengutachten

Unserer Stiftung werden oft Fragen zur Erstellung des Sachverständigengutachtens und zur Person des Gutachters gestellt. Der Sachverständige in einem Betreuungsverfahren muss den Betroffenen vor Erstattung des Gutachtens persönlich untersuchen oder befragen. Er muss vor der Untersuchung bereits zum Sachverständigen durch das Gericht bestellt worden sein. Darüber hinaus muss er den Betroffenen über den Zweck der Untersuchung informieren. In vielen Fällen […..]
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Sachverständiger – Ablehnung

Oft wird die Frage an unsere Stiftung gestellt, ob Betroffene den vom Betreuungsgericht bestellten Sachverständigen, der das psychiatrische Gutachten erstellen soll, ablehnen können. Nach § 30 Abs. 1 FamFG, § 406 ZPO kann ein solches Ablehnungsrecht bestehen. Voraussetzung ist allerdings, dass objektive Gründe, die die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen (Misstrauen gegenüber der Unparteilichkeit des Sachverständigen) begründen können, bestehen. Es […..]
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Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens

Das medizinische Sachverständigengutachten ist in den allermeisten Fällen die wichtigste Grundlage, auf die die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Frage, ob eine Betreuung eingerichtet wird oder nicht, gestützt wird. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegen kann, wenn dem Betroffenen (oder ggf. seinem Verfahrenspfleger) das im Betreuungsverfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden […..]
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Rechtsprechung zur Bekanntgabe des medizinischen Gutachtens gegenüber dem Betroffenen, bzw. dessen Verfahrenspfleger

Sieht das Gericht im Unterbringungsverfahren von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ab, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, muss ein Verfahrenspfleger bestellt werden. Diesem muss das Gutachten übergeben werden und die Erwartung gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das […..]
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