1. Wenn ein Rechtsanwalt als Betreuer für einen Betroffenen eingesetzt wird kommt im Verhältnis zwischen Betreutem und Betreuer kein anwaltlicher Beratungsvertrag zustande. Viele Betroffene, die von einem Rechtsanwalt betreut werden, sind sich darüber nicht im Klaren. Die Stellung des Rechtsanwalts als gesetzlicher Betreuer basiert allein auf dessen Bestellung durch das Betreuungsgericht als staatlicher Hoheitsakt. Es besteht insoweit also kein grundsätzlicher […..]
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