Nach Anregung auf Einrichtung einer Betreuung – Ist das Betreuungsgericht in jedem Fall dazu verpflichtet zu ermitteln?

Der BGH (Beschluss v. 14.07.2021 – XII ZB 135/21) hat zu dieser Frage klargestellt: Die Durchführung von (weiteren) Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass die Einrichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt. § 280 Abs. 1 FamFG verpflichtet das Gericht nur dann zur Einholung eines Sachverständigengutachtens, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung […..]
Weiterlesen >

Der fragwürdige „Rat“ eines Betreuers zum Thema Betreuungskosten

Immer wieder hören wir von Fällen, in denen sich Betroffene selbst dazu entscheiden, eine gesetzliche Betreuung für sich anzuregen, ohne genau darüber Bescheid zu wissen, welche Folgen damit auf sie zukommen. Wir können nur immer wieder davor warnen, unüberlegt und ohne ausreichende rechtliche Beratung eine Betreuung für sich selbst oder auch für Angehörige anzuregen. Viele Betroffene berichten uns, dass sie […..]
Weiterlesen >

Antrag auf Aufhebung der Betreuung durch den Betroffenen wenn die Betreuung durch den Betroffenen selbst angeregt wurde

Eine Leserin hat uns die Frage gestellt, ob sie eine gesetzliche Betreuung, die sie selbst für sich angeregt hat, wieder aufheben lassen kann. Dies ist möglich. § 1908 d Abs. 2 BGB bestimmt, dass dann, wenn der Betreuer auf Antrag des Betreuten bestellt wurde, der Betreute jederzeit und unabhängig von einer Fristbestimmung des Gerichts beantragen kann, die Betreuung wegen Wegfalls […..]
Weiterlesen >

Muss das Betreuungsgericht zu Beginn eines Betreuungsverfahrens immer ein Sachverständigengutachten einholen?

Nein. § 280 FamFG, der Regelungen zur Einholung des Gutachtens beinhaltet, verpflichtet das Gericht nur dann zur Einholung eines Sachverständigengutachtens, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung endet. Vor der evtl. Anordnung eines Gutachtens hat das Gericht aber zu prüfen, ob das Verfahren im Hinblick auf eine Betreuerbestellung überhaupt weiter betrieben werden soll. Denn für die Fortführung eines Betreuungsverfahrens muss es […..]
Weiterlesen >

Ablehnung einer Betreuungseinrichtung ohne Anhörung des Betroffenen

Der Anhörung des Betroffenen vor einer Betreuerbestellung kommt im Rahmen der vom Gericht durchzuführenden Ermittlungen eine zentrale Stellung zu. Werden die erforderlichen Ermittlungen nicht durchgeführt und für den Betroffenen die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt, wird dem Betroffenen grundsätzlich die Grundlage für den durch das Betreuungsrecht gewährleisteten Erwachsenenschutz entzogen. Aber: Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass es hinreichende Anhaltspunkte […..]
Weiterlesen >

Wiederholte Anregung einer Betreuungseinrichtung durch den Betroffenen selbst

Wenn eine Person für sich selbst eine Betreuung beim Betreuungsgericht anregt und die Betreuungseinrichtung abgelehnt wird entfaltet diese Entscheidung keine materielle Rechtskraft (§ 48 Abs. 1 und 2 FamFG ist nicht anwendbar). Das bedeutet, dass der Betroffene trotz dieser Entscheidung erneut eine Betreuung für sich anregen kann. Dies gilt nur dann nicht, wenn gegen wiederholte Anregungen des Betroffenen zur Bestellung […..]
Weiterlesen >

Erforderlichkeit Betreuung

Für die Erforderlichkeit einer Betreuung ist anhand der Lebenssituation und der konkreten Einzelfallumstände zu beurteilen, ob eine Betreuungsreinrichtung für den Betroffenen wirklich notwendig ist. Vor einer Betreuerbestellung muss geprüft werden, ob vom Betroffenen evtl. eine Vorsorgevollmacht erstellt wurde und/oder ob dem Betroffenen nicht durch andere Mittel, die einen weniger gravierenden Einschnitt in die Rechte des Betroffenen darstellen, geholfen werden kann. […..]
Weiterlesen >

Zwangsweise Unterbringung

Die zwangsweise Unterbringung in einer Einrichtung ist an verschiedene rechtliche und medizinische Voraussetzungen geknüpft. Wenn der Betroffene nicht freiwillig in eine Pflegeeinrichtung möchte ist neben der Frage der medizinischen Indikation auch die Frage der Stellvertretung des Betroffenen abzuklären. Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist mit erheblichen Konsequenzen für den Betroffenen selbst und auch für die Angehörigen verbunden. Sie bedeutet immer […..]
Weiterlesen >

Betreuungsanregung – anonym

Das Gericht ist nicht verpflichtet, eine Betreuungsanregung anonym zu bearbeiten. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, das Gericht kann aber darum gebeten werde, den Namen desjenigen, der eine Betreuung angeregt hat, nicht zu nennen. Von einer anonymen Betreuungsanregung ist abzuraten.  

Themen
Alle Themen anzeigen