Vorsorgevollmacht – trotz Betreuung

Immer wieder werde ich gefragt, ob man eine Vorsorgevollmacht errichten kann, obwohl eine Betreuung durch das Gericht angeordnet wurde. Man kann nicht generell sagen, dass wenn eine Betreuung angeordnet wurde, keine Vorsorgevollmacht errichtet werden darf. Sicherlich muss für die Vorsorgevollmacht die Geschäftsfähigkeit vorliegen.Wir kennen jedoch viele Fälle, bei denen eine Betreuung zu Unrecht angeordnet wurde und sich später herausgestellt hatte, […..]
Weiterlesen >

Anhörung des Betroffenen bei einstweiligen Anordnungen in Eilverfahren

Wird durch den für Eilmaßnahmen zuständigen Betreuungs-Richter ein vorläufiger Betreuer ohne vorherige Anhörung des Betroffenen bestellt, so hat nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (FGPrax 2009, 161) der Eilrichter selbst dann die Anhörung noch persönlich durchzuführen, wenn der Betroffene anschließend in eine Klinik verlegt wurde, die weder zum Bezirk des Haupt- noch des Eilgerichts gehört. Michael Franz Dipl.-Rechtspfleger (FH)

Vorführung des Betreuten

Die durch das Betreuungsgericht angeordnete Vorführung des Betreuten zur Untersuchung (§§ 322, 283 FamFG) ist grundsätzlich nicht anfechtbar, weil es sich hierbei nicht um eine Endentscheidung, sondern um eine nicht instanzabschließende Zwischenentscheidung handelt.

Betreuung für Gesundheit und Aufenthalt trotz Vollmacht?

Enthält eine Vollmacht weder ganz konkret die Befugnis zur Einwilligung in lebensgefährliche oder einen körperlichen Dauerschaden verursachende medizinische Eingriffe (§ 1904 Abs.1 BGB) bzw. zur Einwilligung in freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1906 Abs. 1 BGB), so ist die Anordnung einer Betreuung für die Bereiche Gesundheitsfürsorge bzw. Aufenthaltsbestimmung erforderlich.

Zweifel an der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung

Bloße Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung beeinträchtigen die Eignung der Vollmacht als Alternative zur Betreuung nur dann, wenn sie konkrete Schwierigkeiten des Bevollmächtigten im  Rechtsverkehr erwarten lassen. So steht beispielsweise die Diagnose einer fortschreitenden Demenz der Wirksamkeit einer früher erteilten notariellen Vorsorge-Vollmacht nicht entgegen, solange nicht die Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Beurkundung der Vollmacht hinreichend […..]
Weiterlesen >

Suchtkrankheiten

Das Vorliegen einer Suchtkrankheit, gleichgültig ob es sich hierbei um Alkoholismus, Drogen- oder Tablettensucht handelt, allein stellt noch keinen Grund für die Anordnung einer Betreuung dar.

Das Behindertentestament

Wenn Eltern ihr behindertes Kind in einer letztwilligen Verfügung bedenken möchten, müssen sie etwaige Ansprüche des Kindes auf Sozialleistungen mitberücksichtigen. Denn staatliche Unterstützung erhält nur, wer eine entsprechende finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann. Erlangt nun das Kind durch die Erbschaft Vermögenswerte, können Sozialleistungen solange verweigert werden, bis das betreffende Vermögen für die Lebensführung verwendet und verbraucht worden ist. Das Ziel der […..]
Weiterlesen >

Betreuerbestellung wegen unsinniger Anträge bei Gericht?

Beschluss: OLG Saarland, Az.: 5 W 236/04, 5 W 236/04-75 Die über die Anordnung der Vorführung hinausgehende Anordnung der Unterbringung setzt eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung voraus. Allein die Stellung einer Vielzahl unsinniger oder keinen Erfolg versprechender Anträge bei Gericht ergibt nicht zwangsläufig die Notwendigkeit der Betreuerbestellung.

Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht zur vorläufigen Aussetzung einer Vorführungsanordnung in einem Betreuungsverfahren wegen Verletzung des Rechts des Betroffenen auf rechtliches Gehör Art. 103 Abs. 1 GG

BVerfG, Entscheidung vom 02.12.2009, Aktenzeichen: 1 BvR 2797/09 Sachverhalt: Nach Mitteilung des Sachverständigen, die Beschwerdeführerin verweigere sich einer Untersuchung zu unterziehen, fasste das Amtsgericht Hannover einen Beschluss. Unter Ziffer 1 wurde gemäß §§ 283, 322 FamFG angeordnet, die Beschwerdeführerin zur Vorbereitung eines Gutachtens über die Erforderlichkeit einer Betreuung und einer geschlossenen Unterbringung durch Dr. W. untersuchen zu lassen.

Wann wird ein Verfahrenspfleger bestellt?

Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe, im Verfahren vor dem  Betreuungsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Seit 01.01.2009 ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers in Betreuungssachen in § 317 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der […..]
Weiterlesen >

VORSICHT: Seit 01.09.2009 regelt das FamFG eine ausdrückliche gerichtliche Ermächtigung zum Wohnungseintritt für eine Vorführung und Zuführung zur Unterbringung

Seit 01.09.2009 ist das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) in Kraft getreten. Im § 326 FamFG ist für die Betreuungsbehörde für eine Vorführung und eine Zuführung zur Unterbringung eine ausdrückliche gerichtliche Ermächtigung zum Wohnungszutritt geben.

Wie kann ich gegen Entscheidungen und Maßnahmen in der Betreuung vorgehen?

Einige ausgewählte Beispiele: I. Verdacht der Schlechtbehandlung des Betreuten vom Betreuer oder Vollmachtmissbrauch Wenn man den Verdacht hat, dass der Betreuer den betreuten Verwandten schlecht behandelt oder sogar ausnutzt, hat man die Möglichkeit das zuständige Vormundschaftsgericht – Wohnort des Betreuten – anzurufen und die Bestellung eines sog. Kontrollbetreuers oder auch Überwachungsbetreuers anzuregen, der dann von Amts wegen gem. § 1803 […..]
Weiterlesen >

Pflichtteilsverzicht

Im Gegensatz zu Erbverzichten kommen die Pflichtteilsverzichte in der Praxis häufig vor. Insbesondere bei Betriebs- und Unternehmensnachfolge, bei Teilungsanordnungen, im Rahmen von Eheverträgen, aber auch bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen findet man Pflichtteilsverzichte. Am häufigsten erklären hierbei Kinder gegenüber ihren Eltern den Pflichtteilsverzicht.

Betreuung und Postverkehr

Nach § 1896 Abs. 4 BGB ist ein Betreuer nur dann zur Entgegennahme, zum Öffnen und Anhalten von Post befugt, wenn eine ausdrückliche Anordnung seitens des Gerichts vorliegt, das heißt, es muss eine Sonderzuweisung dieses Aufgabenkreises durch das Gericht vorliegen.

Jastrow´sche Klausel

Eine bekannte Pflichtklausel ist die sog. Jastrow´sche Klausel. Mit der Jastrow´schen Klausel haben die Erblasser beim gemeinschaftlichem Testament die Möglichkeit zwei Anordnungen zu treffen.

« Vorherige SeiteNächste Seite »
Themen
Alle Themen anzeigen