Anspruch eines  Betroffenen auf Einrichtung einer Betreuung wegen Desorientierung, Analphabetismus, Suchterkrankung und Obdachlosigkeit?

Nein, nicht unbedingt. Erforderlich für die Einrichtung einer Betreuung ist neben einer Krankheit oder Behinderung i. S. d. § 1814 BGB das Vorliegen von Betreuungsbedarf und Betreuungsbedürftigkeit. Das Landgericht Duisburg hat mit Beschluss vom 08.02.2023, AZ: 12 T 11/23 bereits das Vorliegen eines Betreuungsbedarfs für einen suchtkranken, desorientierten, wohnungslosen und von Analphabetismus Betroffenen abgelehnt, da für ihn andere Hilfen i. […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – über welchen Zeitraum?

Die im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig genehmigte Fixierung eines Betroffenen an fünf oder mehr Punkten darf eine Gesamtdauer von 6 Wochen nicht überschreiten. Die Regelung hinsichtlich der Gesamthöchstfrist aus § 333 Abs. 2 S. 2 FamFG ist entsprechend anwendbar. 333 FamFG lautet: 1. Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nicht „auf Vorrat“ angeordnet werden

Fixierungsmaßnahmen dürfen immer nur so lange richterlich genehmigt werden, wie sie im Moment der Entscheidung mit dem notwendigen Maß an Gewissheit erforderlich sein werden. Sog. „Vorratsbeschlüsse“, die auf bloßer Lebenswahrscheinlichkeit oder Erfahrungen aus der Vergangenheit beruhen, können eine längerfristige richterliche Genehmigung nicht begründen. Während sonstige freiheitsentziehende Maßnahmen bereits dann genehmigt werden können, wenn sie „regelmäßig“ erforderlich sind (z. B. bei […..]
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Kann eine betreuungsgerichtliche Anhörung ohne vorheriges Gutachten stattfinden?

Grundsätzlich ja, und zwar dann, wenn das Gericht aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse Grund zur Annahme haben darf, dass eine Betreuung nicht eingerichtet wird. Eine Betreuung muss dann eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist.  Erforderlich ist die Einrichtung einer Betreuung nur dann, wenn Betreuungsbedürftigkeit und Betreuungsbedarf vorliegen und keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen. Wenn das Gericht der Ansicht ist, […..]
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Der Einstieg in die ehrenamtliche Betreuung soll erleichtert werden

Nach § 21 BtOG ist die Voraussetzung zur Führung einer ehrenamtlichen Betreuung die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit des ehrenamtlichen Betreuers. Bisher wird durch § 21 Abs. 2 BtOG bestimmt, dass zur Feststellung dieser Voraussetzungen der ehrenamtliche Betreuer ein Führungszeugnis des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882 b ZPO einzuholen und vorzulegen hat. Dies soll künftig […..]
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Kurzzeitige zwangsweise Unterbringung nach PsychKHG kann zu gesetzlicher Betreuung führen

In Fällen von Eigen- und/oder Fremdgefährdung kann eine zwangsweise Unterbringung nach landesrechtlicher Gesetzgebung für die betroffene Person angeordnet werden. Ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen, wird regelmäßig erst während des Unterbringungsverfahrens geprüft. Entscheidend ist deshalb für die Betroffenen, sich schnellstmöglich umfassend zu informieren und rechtliche Beratung und ggf. Vertretung in Anspruch zu nehmen. Dies ist vor allem auch unter dem […..]
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Unkritisches Verwenden formularmäßiger Betreuungsanregungen durch Krankenhäuser  

Wir stellen fest, dass einzelne Krankenhäuser, insbesondere psychiatrische Abteilungen, vorschnell zum Formular „Anregung einer (vorläufigen) Betreuung“ greifen. Ob allem Anschein nach übereifrigen Ärzten überhaupt klar ist, was sie damit im Leben der Patienten anrichten können, darf bezweifelt werden. Erst kürzlich – fast 6 Monate nach Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform! – wurde uns eine formularmäßige Betreuungsanregung vorgelegt, in dem Ärzte mittels Kreuz-Markierungen […..]
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Überschreiten der Überprüfungsfrist im Betreuungsverfahren

Mehrfach wurde uns von Betroffenen und Angehörigen mitgeteilt, dass sich Betreuungsgerichte von im Betreuungsbeschluss festgelegten Überprüfungsfristen zur Feststellung dazu, ob die Voraussetzungen für die angeordnete Betreuung noch vorliegen oder nicht, mitunter einigermaßen unbeeindruckt zeigen. Besonders in Fällen, in denen sich die Situation der Betroffenen so verbessert hat, dass die Voraussetzungen für Aufrechterhaltung der Betreuung eigentlich weggefallen sind, die Aufhebung der […..]
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Inwieweit ist eine Betreuung erforderlich?

Der Betreuungsbedarf, also die Frage, welche Aufgabenkreise (z. B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Personensorge usw.) angeordnet werden dürfen muss in jedem Betreuungsfall vom Betreuungsgericht individuell festgestellt werden. Die Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner gesundheitlichen Situation keine seine Angelegenheiten selbst besorgen kann. Zudem muss in allen diesen Angelegenheiten, die die gegenwärtige Situation des Betroffenen […..]
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Zwingende Anhörung in Unterbringungssachen / Kernstück des Amtsermittlungsgrundsatzes

Wenn es schnell gehen muss mit der Einrichtung einer Betreuung und einer damit verbundenen Unterbringung des Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus geschieht dies durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung (dringende Gründe und dringendes Bedürfnis für sofortiges Tätigwerden). Aus § 319 Abs. 1 FamFG ergibt sich die Pflicht, den Betroffenen auch in diesen Fällen zuvor mündlich anzuhören und sich dadurch einen […..]
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Einwilligungsvorbehalt – Keine Anordnung gegen den freien Willen des Betroffenen

Eine wichtige Klarstellung hat der BGH zum Thema Einwilligungsvorbehalt getroffen: Nicht nur eine gesetzliche Betreuung, sondern auch ein Einwilligungsvorbehalt kann nicht gegen den freien Willen des Betroffenen angeordnet werden. Einwilligungsvorbehalt bedeutet, dass das Betreuungsgericht nach § 1903 Abs. 1 BGB anordnet, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf, wenn dies zur Abwendung […..]
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Darf der Betreuer gegen den Willen des Betreuten dessen Wohnung betreten? Welche Kompetenzen stehen diesbezüglich dem Betreuungsgericht zu?

Aus guten Gründen ist das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung grundrechtlich geschützt. Gegen den Willen des Bewohners darf die Wohnung nicht betreten werden. Weder ein Betreuer noch ein Richter darf die Wohnung des Betroffenen ohne dessen ausdrückliche oder konkludente Zustimmung betreten. Innerhalb des  Betreuungsrechts gibt es von diesem Grundsatz nur wenige Ausnahmen, die dieses Recht  beschränken können: Zum einen dann, […..]
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Zeitliche Begrenzung der geschlossenen Unterbringung

Besondere Zurückhaltung im Rahmen der zeitlichen Festsetzung einer geschlossenen Unterbringung ist vor allem dann geboten, wenn es um die erstmalige Anordnung einer Unterbringung geht. Im Hinblick auf den hohen Rang der Freiheitsrechte einer Person wird von der Rechtsprechung zu Recht eine besonders gewichtige Begründung dafür gefordert. In der Regel beträgt die Höchstfrist, die für eine geschlossene Unterbringung vom Gericht angeordnet […..]
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Einwilligungsvorbehalt – der BGH macht erneut deutlich, dass er nur unter engen Voraussetzungen angeordnet werden darf

Auch bei der Frage, ob ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden darf gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Auch wenn es sich um ein großes Vermögen handelt, darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn eindeutige und konkretisierte Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Vermögensgefährdung erheblicher Art schließen lassen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Der Einwilligungsvorbehalt kann grundsätzlich auch nur für einen einzelnen […..]
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Eine unverhältnismäßige Betreuung ist sofort wieder aufzuheben

Eine Betreuung kann dann unverhältnismäßig und sofort wieder aufzuheben sein, wenn der Betroffene sich von vornherein weigert, mit dem eingesetzten Betreuer zu kommunizieren und zu kooperieren. Es muss in solchen Fällen vom Betreuungsgericht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen werden. Ausschlaggebend ist, ob und inwieweit sich für den Betroffenen in Zusammenhang mit seiner Krankheit und seiner Weigerung, eine Betreuung anzunehmen, unverhältnismäßige Nachteile ergeben, […..]
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Darf das Gericht anstatt eines ärztlichen Gutachtens auch ein (weniger ausführliches) ärztliches Zeugnis in Auftrag geben?

Es kann durch das Gericht durchaus ein ärztliches Zeugnis angefordert und in Auftrag gegeben werden. Es gibt Sachverhalte, in denen „der Einfachheit halber“ von der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens abgesehen werden darf und es ausreicht, wenn für den Betroffenen ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird. So bestimmt § 281 FamFG, dass anstelle der Einholung eines Sachverständigengutachtens ein ärztliches Zeugnis genügt, wenn […..]
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Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts aufgrund Großzügigkeit gegenüber Verwandten?

Eine 73jährige Betroffene, die wegen Alkoholabhängigkeit unter Betreuung steht, wurde Erbin eines großen Vermögens. Im Zuge dessen hat sie mehrfach Bargeld und wertvollen Schmuck an Verwandte verschenkt, bzw. überlassen. Dies nahm die Betreuerin, die auch für die Vermögenssorge eingesetzt war, zum Anlass, einen Antrag auf Einrichtung eines Einwilligungsvorbehalts zu stellen. Die Folge eines Einwilligungsvorbehaltes ist, dass die Betroffene für alle […..]
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Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche Zwangsmaßnahmen in Unterbringungssachen

§ 1906 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches lässt es zu, dass der Betreuer unter gewissen Voraussetzungen in eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betroffenen – in der Psychiatrie, im Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung- einwilligen kann, auch wenn sie dem natürlichen Willen des Betreuten widerspricht. Dies ist zulässig wenn der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung […..]
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Zur Unterbringung eines Betreuten

§ 1906 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt grundsätzlich fest, dass eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, nur zulässig ist, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist. Ausgangspunkt ist hierbei immer, dass eine psychische Krankheit oder eine geistige bzw. seelische Behinderung des Betreuten besteht. Dies kann z.B. eine Alkohol- oder Drogensucht oder […..]
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Betreuerhaftung für pflichtwidriges Unterlassen einer Wohnungskündigung

Eine interessante Frage ist, inwiefern es bei der Kündigung eines Mietverhältnisses noch auf den Willen des Betroffenen ankommt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch hier der Betreuer sich pflichtgemäß im Sinne von § 1903 Abs. 3 BGB an den Wünschen des Betreuten zu orientieren hat. Insbesondere in wichtigen Angelegenheiten muss sich der Betreuer mit dem Betreuten besprechen, sofern dies dessen […..]
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Unterbringung / einstweilige Anordnung

Im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 1906I Nr. 2 BGB kann die vorläufige Unterbringung angeordnet werden. Auch der Verfahrenspfleger kann aufgrund der Eilbedürftigkeit gemäß § 332 FamFG im Verfahren auf einstweilige Anordnung außer Acht gelassen werden. Vielfach werden diese einstweiligen Anordnungen getroffen, um Betreute in geschlossenen Anstalten unterzubringen, weil sie aufgrund mangelnder Orientierung erheblich gefährdet sind. Der Unterzeichner sieht […..]
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25. Was kann man dagegen unternehmen, falls vom Amtsgericht / Vormundschaftsgericht die Mitteilung kommt, dass ein Gutachten erstellt werden soll, um festzustellen ob eine Betreuung notwendig ist?

Derartige Schreiben bewirkten für viele Betroffene einen ganz erheblichen Schock. Eine derartige Anregung kann der Nachbar, der Briefträger, die Bank, die Verwandten, praktisch jeder Dritte stellen, soweit der Verdacht der Notwendigkeit einer Betreuung besteht. Gegen die Anordnung, dass der Betroffene sich untersuchen lassen muss, gibt es kein Rechtsmittel. Eine Beschwerde des Betroffenen wäre als unzulässig zu verwerfen. Die Anordnung der […..]
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28. Kann eine zwangsweise Vorführung im Betreuungsverfahren zur Vorbereitung eines Gutachtens durch die zuständige Behörde angeordnet und durchgesetzt werden?

Ja. Gemäß § 68b Abs. 3 des Gesetzes der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann das Gericht anordnen, dass der Betroffenen zur Vorbereitung eines Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer Untersuchung sogar zwangsweise vorgeführt wird. Diese Anordnung ist nicht anfechtbar. Im Einzelfall kann dies bedeuten, dass beispielsweise von dritter Seite, z. B. von Nachbarn oder Verwandten die Anregung für ein […..]
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35. Kann der Betreuer den Besuch von Angehörigen untersagen?

Soweit der Betreuer nur für den Bereich der Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge bestellt ist, ist hierin nicht automatisch das Recht, den Umgang mit Familienangehörigen zu regeln, enthalten. Allerdings, und dies muss der Laie, der keine Vorsorgevollmacht verfasste, wissen, kann nach dem Betreuungsrecht entweder von Beginn der Betreuungsanordnung an der Richter auch das Recht des Umgangs mit Familienangehörigen per Beschluss regeln oder auch später den Betreuungsbeschluss auf den Bereich „Umgangsrecht mit Familienangehörigen“ erweitern.

87. Was versteht man unter einem Kontrollbetreuer?

Ein Kontrollbetreuer ist das gleiche wie ein Vollmachtsbetreuer. Ein Vollmachtsbetreuer kann bestellt werden, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, den Bevollmächtigten selbst zu überwachen und die Geschäfte, die der Bevollmächtigte zu besorgen hat, vom Umfang und Schwierigkeit her eine Überwachung erfordern (Bay. OLG, 3 ZBR 33/99, Beschluss vom 31. März 1999; Betreuungsrechts-Praxis 1999, S. 151).

89. Wann wird eine so genannte Kontrollbetreuung trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht gemäß § 1896 Abs. 3 BGB angeordnet?

Die Vorsorgevollmacht soll an sich umfänglich dem Bevollmächtigten das Recht geben, den Vollmachtgeber, soweit inhaltlich die Vollmacht hierfür ausreichend ist, zu vertreten. Unter drei Voraussetzungen ist allerdings die Anordnung einer Kontrollbetreuung trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht seitens des Gerichts möglich:
Voraussetzung ist, dass eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt wurde.

114. Muss die Patientenverfügung, also die Anordnung an den Arzt oder an das Krankenhaus, wie man behandelt werden will, insbesondere wann die Behandlung abzubrechen ist, jedes Jahr wiederholt werden?

Im entscheidenden Fall muss nach § 1904 Abs. 2 BGB auch der Bevollmächtigte, wenn er die Behandlung abbrechen will, die Genehmigung vom Vormundschaftsgericht einholen. Es gibt immer wieder die Anforderungen seitens der Literatur, dass die Patientenverfügung jedes Jahr wiederholt wird, damit der Wille wie man behandelt werden will, möglichst aktuell ist. Ich persönlich halte dies für unbegründet, weil niemanden einen […..]
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119. Was ist, wenn ich in einer Patientenverfügung untersagt habe, dass mir eine Magensonde gelegt wird?

Eine solche Patientenverfügung, die ein Patient im Zuge der geistigen Fähigkeit erklärt hat, ist wirksam. Der Patient untersagt eine medizinische Maßnahme, wie das Legen der Magensonde. Diese Anordnung ist zu respektieren, unabhängig von dem körperlichen Zustand. Verstößt der Arzt gegen diese Regel, macht er sich der strafbaren Körperverletzung schuldig.

127. Was versteht man unter Patientenautonomie am Lebensende?

Mit diesem Schlagwort soll die Wirksamkeit einer Patientenverfügung suggeriert werden. Problematisch ist es allerdings dann, wenn die Patientenverfügung zu einem Zeitpunkt erstellt wurde, zu dem der Patient noch nicht krank war. Hängt er dann, wenn, der Notfall eintritt, wirklich so wenig am Leben, wie er eventuell in der Patientenverfügung darstellte? Gerade aus meinen Gesprächen mit Menschen, die Sterbebegleitung vornahmen, wird […..]
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