Die Verfahrensfähigkeit der betreuten Person und ihr Recht, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen

Immer wieder wird uns berichtet, dass es betreuten Personen mit unterschiedlichen (falschen) Begründungen von vornherein verwehrt wird, sich in ihrem Betreuungsverfahren anwaltlich vertreten zu lassen. Das ist äußerst problematisch, denn es sind gerade betreute Personen, die sich aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eben nicht selbst energisch zur Wehr setzen können und anwaltliche Unterstützung benötigen. Falsche Informationen wie zum Beispiel: „Aufgrund des […..]
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Wie wirkt die transmortale Vorsorgevollmacht im anschließenden Betreuungsverfahren nach dem Tod des Vollmachtgebers?

Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) ändert nichts daran, dass in dem trotz dieser Vollmacht im Nachhinein angeordneten Betreuungsverfahren die Rechts- und Beteiligtenfähigkeit des Vollmachtgebers (der betreuten Person) dann endet, wenn er verstirbt. Nach dem Tod der betreuten Person kann der Bevollmächtigte mit der transmortalen Vollmacht (soweit sie überhaupt noch existiert) deshalb in dem Betreuungsverfahren die […..]
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Rechtswidrige Maßnahmen in Betreuungsverfahren – nachträgliche Feststellung nach dem Tod der betreuten Person mit transmortaler Vollmacht?

Die Rechtswidrigkeit von Maßnahmen (Entscheidungen) in Betreuungsverfahren kann auch im Nachhinein, also nach deren Erledigung gerichtlich festgestellt werden, § 62 FamFG. Rechtswidrige Entscheidungen in diesem Sinne können beispielsweise schon die Anordnung einer Betreuung sein (insbesondere betroffen davon sind Fälle, in denen eine Vorsorgevollmacht vorlag und trotzdem eine Betreuung angeordnet wurde) oder gerichtliche Beschlüsse zur freiheitsentziehenden Unterbringung der betreuten Person. Es […..]
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Beschwerde des Bevollmächtigten, nach Erledigung der Hauptsache, § 62 FamFG

Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von dem Vorsorgebevollmächtigten auch beim Vorliegen einer transmortalen (über den Tod hinausgehende) Vollmacht kein Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG gestellt werden BGH, Beschluss vom 14.6.2023, AZ:  XII ZB 43/2 Nach dem Tod der betreuten Person fehlt die Antragsberechtigung für den Bevollmächtigten, deshalb ist die Beschwerde […..]
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Widerruf einer notariellen Vorsorgevollmacht durch den Betreuer

Haben die nach § 51 Abs. 1 BeurkG Berechtigten gegenüber dem Notar eine andere Bestimmung hinsichtlich der Erteilung von Ausfertigungen getroffen, ergeben sich Inhalt und Umfang der Amtspflichten des Notars bei der Prüfung des Rechts eines Dritten auf Erteilung einer Ausfertigung aus dieser Weisung. Kann der Bevollmächtigte nach der Weisung des Vollmachtgebers eine weitere Ausfertigung der Vollmachtsurkunde verlangen, sofern er […..]
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Umgangsregelung durch Betreuer – Wann dürfen Kontaktverbote durch Betreuer ausgesprochen werden?

Ein Betreuer ist nur dann zur Regelung des Umgangs der betreuten Person mit Dritten berechtigt, wenn die betreute Person dies wünscht oder wenn dies erforderlich ist, um eine konkrete und erhebliche Gefährdung für die betreute Person abzuwenden. Ob diese Gefahr besteht, ist im Betreuungsverfahren zu ermitteln und ggf. festzustellen. Immer wieder stellen wir fest, dass Umgangsregelungen – insbesondere Besuchsverbote in […..]
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Wann eine gesetzliche Betreuung nicht erforderlich ist – ein Beispielsfall

Soweit eine betroffene Person im öffentlichen Nahverkehr nicht zurecht kommt und sich auf bekannten Strecken verirrt, so ist die rechtliche Betreuung als Unterstützung nicht geeignet, denn rechtliche Betreuer*innen sind nicht etwa Begleiter*innen des alltäglichen Lebens, denen die Aufgabe zukäme, darauf zu achten, dass sich betreute Personen nicht verirren. Hilfen bei Behördengängen und der Alltagsbewältigung können auch durch das ambulant betreute […..]
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Strenge Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

Eine konkrete Gefährdung des Vermögens der betreuten Person durch aktives Tun ist Voraussetzung für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 1825 BGB). Die Vermögensgefährdung muss erheblich sein, wofür konkrete Anhaltspunkte vorliegen müssen. Allein die Unfähigkeit der betroffenen Person, potenzielle Verfügungen über Grundvermögen zu erkennen und gegebenenfalls zu verhindern, genügt nicht für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts.

Begründete Zweifel der Betreuungsbehörde an der Geeignetheit eines Betreuers – Amtshaftungsanspruch?

Betreuungsbehörden werden i. d. R.  von Betreuungsgerichten darum gebeten, einen Betreuervorschlag abzugeben, wenn ein Berufsbetreuer für eine betroffene Person bestellt werden muss und von der betroffenen Person kein Betreuer vorgeschlagen wurde. Dementsprechend sind Betreuungsbehörden – neben dem Betreuungsgericht – auch Ansprechpartner für betreute Personen, Angehörige oder andere Dritte, wenn Mängel in der Betreuungsführung festgestellt und aufgeklärt werden müssen. Wenn sich […..]
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Haftung des Heimträgers

Wenn eine Pflegekraft, die zur persönlichen Betreuung bei der Mobilisierung einer schwerstbehinderten Person, diese Person kurzfristig aus den Augen lässt, um einem Kollegen bei der Betreuung eines anderen Bewohners zu helfen und es deshalb zu einem Sturz der schwerstbehinderten Person kommt, haftet der Heimträger auf Schadensersatz.

Vorsorgevollmacht versus Berufsbetreuer

Leider wird uns seit Jahren regelmäßig darüber berichtet, dass es trotz wirksamer Vorsorgevollmacht zur Einrichtung von beruflich geführten Betreuungen kommt – sogar z. T.  ohne dass die Bevollmächtigten davon informiert werden. Diese Fälle tragen sich insbesondere in Zusammenhang mit der Einlieferung der betreuten Menschen in Pflegeheime zu. Hausärzte sind der Meinung, die betroffenen Personen seien zu Hause nicht ausreichend versorgt, […..]
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Kann eine betreuungsgerichtliche Anhörung ohne vorheriges Gutachten stattfinden?

Grundsätzlich ja, und zwar dann, wenn das Gericht aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse Grund zur Annahme haben darf, dass eine Betreuung nicht eingerichtet wird. Eine Betreuung muss dann eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist.  Erforderlich ist die Einrichtung einer Betreuung nur dann, wenn Betreuungsbedürftigkeit und Betreuungsbedarf vorliegen und keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen. Wenn das Gericht der Ansicht ist, […..]
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Der Einstieg in die ehrenamtliche Betreuung soll erleichtert werden

Nach § 21 BtOG ist die Voraussetzung zur Führung einer ehrenamtlichen Betreuung die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit des ehrenamtlichen Betreuers. Bisher wird durch § 21 Abs. 2 BtOG bestimmt, dass zur Feststellung dieser Voraussetzungen der ehrenamtliche Betreuer ein Führungszeugnis des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882 b ZPO einzuholen und vorzulegen hat. Dies soll künftig […..]
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Wie es trotz Vorsorgevollmacht zur Anordnung einer Betreuung kommen kann – Gefahr für den Vollmachtgeber, wenn ein Bevollmächtigter aus der Reihe tanzt

Wenn die dringende Gefahr besteht, dass der Vorsorgebevollmächtigte nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handelt und deshalb die Person des Vollmachtgebers oder sein Vermögen erheblich gefährdet sind, kann dem Bevollmächtigten die Ausübung der Vollmacht durch das Betreuungsgericht untersagt werden, § 1820 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB. Diese Gefahr kann auch darin bestehen, dass bei mehreren Bevollmächtigten ein Bevollmächtigter […..]
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Zwangsbehandlung und Patientenverfügung

Die Zwangsbehandlung ist in § 1823 BGB geregelt und bedeutet, dass eine Untersuchung, Heilbehandlung oder ärztlicher Eingriff gegen den Willen des Betroffenen vorgenommen werden soll. Der Betreuer kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in die Zwangsbehandlung einwilligen. Zwischen medizinischer Zwangsbehandlung und Patientenverfügung (§ 1827 BGB ) kann ein Spannungsverhältnis bestehen. § 1828 BGB bestimmt, dass Arzt und Betreuer eine Prüfung vornehmen […..]
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Der Aufgabenbereich der Postangelegenheiten muss ausdrücklich angeordnet sein

Das bedeutet, dass die Anordnung des Aufgabenkreises der Postangelegenheiten im Betreuungsbeschluss konkret mit einer erheblichen Gefährdung des Betroffenen oder Beeinträchtigung von wesentlichen Rechtsgütern des Betroffenen begründet sein muss. In der Praxis ist dies jedoch nicht immer der Fall. Vielmehr besteht der Eindruck, dass die Anordnung des Aufgabenbereiches zur Entgegennahme der Post des Betroffenen durch den Betreuer standardmäßig angeordnet wird. Der […..]
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Wie können Kontaktdaten eines gesetzlichen Betreuers von Angehörigen ermittelt werden?

Es besteht die Möglichkeit für Angehörige, sich an das zuständige Betreuungsgericht zu wenden und den Namen des Betreuers dort zu erfragen. Es ist jedoch nicht selten, dass Betreuungsgerichte diese Auskunft verweigern. Weitere Möglichkeit ist eine Anfrage bei der Betreuungsbehörde oder Betreuungsstelle, die in den meisten Regionen an die Landratsämter angegliedert sind.

Eine Geldanlage in Form einer privaten Rentenversicherung für den Betroffenen ist betreuungsgerichtlich nicht in jedem Fall genehmigungsfähig

Die Anlage des Vermögens einer betreuten Person durch Einmalzahlungen in private Rentenversicherungen ist dann unwirtschaftlich, wenn sie hohe Kosten und damit Verluste bei geringen Renditechancen beinhaltet. Ein (darüber hinaus ungewisser) geringer Vorteil beim Langlebens-Szenario gleicht hohe Verluste beim Kurzlebens-Szenario nicht aus. In einem solchen Fall ist die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Geldanlage zu versagen (§ 1848 BGB) LG Karlsruhe, Beschluss v. […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Fragliche Geeignetheit des Bevollmächtigten – Behebbare Mängel?

Für viele Angehörige, die sich darum bemühen einen Vollmachtgeber aus einem missbräuchlichen oder besonders nachlässig ausgeübten Vorsorgevollmachtsverhältnis zu befreien könnte dieser Beschluss des BGH ein Hoffnungsschimmer sein: BGH, Beschluss v. 29.03.2023, AZ: XII ZB 515/22: 1. Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht […..]
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Anhörung der betreuten Person von nur einem Richter der Beschwerdekammer kann rechtsfehlerhaft sein

Die Anhörung der betreuten Person im Beschwerdeverfahren muss nicht zwangsläufig durch alle Mitglieder der Beschwerdekammer erfolgen. Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht nach § 26 FamFG hat die Beschwerdekammer darüber zu entscheiden, ob es wegen der Umstände des Einzelfalles darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen Eindruck von der betreuten Person verschafft oder ob die Möglichkeit besteht, dass die Anhörung durch […..]
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Wenn Angehörige zur Übernahme der Betreuung vorgeschlagen werden, sind sie vor der Entscheidung, mit der sie übergangen werden und ein Berufsbetreuer bestellt wird, gerichtlich anzuhören

Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 – XII ZB 285/22: Nach § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB hat das Betreuungsgericht dem Wunsch des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist zur Führung der […..]
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Die betreute Person lässt sich im Gespräch nicht auf die richterliche Anhörung ein. Welche Folgen ergeben sich daraus?

Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, welchen Umfang die Anhörungspflicht durch das Betreuungsgericht haben muss, wenn sich die betreute Person innerhalb der Anhörung nicht am Gespräch beteiligt und sich damit zum Betreuungsverfahren nicht einlässt. Ist dann größerer Aufwand durch das Gericht zu betreiben? Das kommt darauf an. Wenn das Betreuungsverfahren zum Schutz der betreuten Person betrieben wird […..]
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Kann die betreute Person die Zustimmung zu Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts rückgängig machen?

Ja. Hat sich die Betreute Person in der betreuungsgerichtlichen Anhörung mit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts einverstanden erklärt, dann aber gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt und damit zu erkennen gegeben, dass sie mit dem Einwilligungsvorbehalt nicht (mehr) einverstanden ist, hat das Landgericht die betreute Person erneut anzuhören. BGH, Beschluss vom 1.3.2023, AZ: XII ZB 294/22 Im Ergebnis müssen gerichtliche Feststellungen dazu […..]
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Prozessfähigkeit betreuter Personen § 53 ZPO – Vertretung betreuter Personen durch Betreuer in Rechtsstreitigkeiten

Eine wesentliche Neuerung bringt die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023  im Hinblick auf die Prozessfähigkeit von betreuten Personen mit § 53 ZPO mit sich. Vorab ist hierzu klarzustellen, dass die Regelung des § 53 ZPO nicht die Verfahrensfähigkeit betreuter Personen in ihrem eigenen Betreuungsverfahren erfasst oder in frage stellt. Die Verfahrensfähigkeit – und damit auch das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen – […..]
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Was passiert, wenn der Betreuer die Ausschließlichkeitserklärung (53 ZPO) nicht abgibt, Gerichte oder Behörden von der Prozessunfähigkeit der betreuten Person überzeugt sind?

Betreuer können nicht zur Abgabe der Ausschließlichkeitserklärung gezwungen werden. Wenn Gerichte die Vertretung der betreuten Person durch den Betreuer in Rechtsstreitigkeiten erzwingen wollen, muss die Prozessfähigkeit der betreuten Person durch das erkennende Gericht von Amts wegen überprüft werden. Dazu muss i. d. R. ein medizinisches Sachverständigengutachten erstellt werden.

Psychiatrische Patientenverfügung – für viele betreute Personen ein Thema

Ist eine psychiatrische Patientenverfügung, in der der Ausschluss von Zwangsbehandlungen verfügt wird, in jedem Falle durchsetzbar? Auch hier kommt es darauf an, ob die Patientenverfügung ausreichend bestimmte Regelungen enthält, die auf die konkret vorliegende gesundheitliche Situation zutreffen. Zu diesem Thema BGH, Beschluss v. 15.03.2023, AZ: XII ZB 232/21, aus den Gründen: Eine Patientenverfügung ist nur dann ausreichend bestimmt, wenn sich […..]
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Einrichtung einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Nach der Betreuungsreform

BGH, Beschluss vom 29.3.2023, AZ: XII ZB 515/22 (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 04.11.2020 – XII ZB 344/20 und vom 8.1.2020 – XII ZB 368/19). Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt. […..]
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Zur Vorsorgevollmacht – Mehrere Bevollmächtigte

Die Ungeeignetheit eines einzelnen Bevollmächtigten kann sich auch daraus ergeben, dass er sich weigert, die Vollmacht im Konsens mit den anderen Bevollmächtigten auszuüben. Wenn sich dadurch die Gefahr ergibt, dass er nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handelt und für den Vollmachtgeber dadurch eine Gefährdungslage entsteht, kann gerichtlich angeordnet werden, dass dieser Bevollmächtigte die Vollmacht insgesamt oder in bestimmten Angelegenheiten […..]
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Aufklärung und Einwilligung des Betreuten in ärztliche Eingriffe

Von enormer Praxisrelevanz im Betreuungsrecht ist regelmäßig die Frage, wie mit ärztlicher Aufklärung und nachfolgenden Einwilligungserklärungen von betreuten Personen im jeweiligen Einzelfall zu verfahren ist. Wer muss ärztlich aufgeklärt werden und wer ist dazu befugt, in ärztliche Eingriffe einzuwilligen – die betreute Person oder der/die Betreuer(in)? Klar zu beantworten ist diese Frage nur dann, wenn es sich unproblematisch um einfache […..]
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