Ist eine erneute persönliche Anhörung der betreuten Person zwingend, wenn der Aufgabenkreis erweitert werden soll?

Der BGH hat mit Beschluss v. 30.08.2023, AZ: XII ZB 186/23 hierzu entschieden: Das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG (Erweiterung der Betreuung) setzt voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis […..]
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Zur Rechtsbeschwerde – Wer ist beschwerdeberechtigt?

Die betroffene Person ist auch dann zur Einlegung der Rechtsbeschwerde berechtigt, wenn die erste Beschwerde nicht durch sie selbst, sondern von einem anderen Beteiligten (z. B. vom Verfahrenspfleger) eingelegt wurde. Für andere Beteiligte eines Betreuungsverfahrens gilt dies jedoch nicht automatisch auch. Die Beschwerdeberechtigung zur Einlegung der Rechtsbeschwerde für Kann-Beteiligte i. S. d. § 303 Abs. 2 FamFG liegt nur dann […..]
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Die Anhörung der betroffenen Person muss sich auf alle verwerteten Erkenntnisse des Verfahrens beziehen

Die gerichtliche Anhörung des Betroffenen muss sich auf den gesamten verwerteten Verfahrensstoff des Betreuungsverfahrens beziehen. Die Verwertung von Ausführungen medizinischer Sachverständigen, die ggf. im Anschluss an das zuvor erstellte Gutachten gemacht oder im Rahmen von Vorgesprächen zum Anhörungstermin in Abwesenheit des Betroffenen gemacht wurden, setzt voraus, dass auch diese Ausführungen dem Betroffenen bekannt gegeben werden/wurden und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme […..]
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Zur Kontrollbetreuung: Im Mittelpunkt steht allein der Schutz des Betroffenen

Die Beschwerde einer betroffenen Person gegen die Einrichtung einer Kontrollbetreuung wurde von dem Landgericht Lübeck mit Beschluss vom 08.01.2023, AZ: 7 T 232/23 zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Kontrollbetreuung vorlagen, insbesondere die betroffene Person aufgrund ihres Krankheitszustandes ihre Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten nicht mehr ausüben konnte und konkrete Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Vollmacht nicht […..]
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Zum Betreuerwechsel und zur anwaltlichen Vertretung der betreuten Person

Ein Vorschlag der betreuten Person, eine andere, von ihr benannte Person zum Betreuer zu bestellen, ist nur dann ein maßgebliches Kriterium für einen Betreuerwechsel, wenn dieser Vorschlag ernsthaft und auf Dauer angelegt ist und auf einer eigenständigen Willensbildung der betreuten Person beruht. Falls es zu einem Beschwerdeverfahren kommt, ist hinsichtlich dieses Kriteriums auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung abzustellen. Hintergrund ist, […..]
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Zur Akteneinsicht von Angehörigen

Sofern die Beteiligung von Angehörigen an Betreuungsverfahren abgelehnt wird, scheitert damit i. d. R. auch die Möglichkeit der Akteneinsicht in die Betreuungsakte für die Angehörigen nach § 13 Abs. 1 FamFG. In Ermangelung der Beteiligtenstellung kommt dann nur noch ein Antrag auf Akteneinsicht nach § 13 Abs. 2 FamFG in Betracht. Dazu muss ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden und […..]
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Vorsorgevollmacht – Maßstab für Geeignetheit des Bevollmächtigten

Die Existenz einer Vorsorgevollmacht steht der Einrichtung einer Betreuung bei vorliegendem Betreuungsbedarf nur dann entgegen, wenn die Angelegenheiten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können, wie durch einen Betreuer. Das bedeutet, dass auch ein Bevollmächtigter (genauso wie Betreuer) Wünsche des Vollmachtgebers entsprechend § 1821 Abs. 3 Nr. 1 BGB dann zurückweisen muss und ihnen nicht entsprechen darf, wenn […..]
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Zur (Un-)Geeignetheit des Bevollmächtigten – erforderliche amtsgerichtliche Ermittlungen

In dem mit Beschluss des BGH v. 02.08.2023 (AZ: XII ZB 303/22) entschiedenen Fall wurde der Betroffene weder betreuungsgerichtlich angehört, noch ein Sachverständigengutachten eingeholt – dies obwohl die Geeignetheit des Bevollmächtigten für das Betreuungsgericht offensichtlich hätte in Frage stehen müssen. Es konnte damit durch das Betreuungsgericht weder in erforderlicher Weise sicher festgestellt werden, ob und welche Mängel der Vollmachtsausübung vorlagen, […..]
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Die Geeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten setzt auch voraus, dass er den Vollmachtgeber vor erheblichen Gefahren bewahrt, die dieser krankheitsbedingt nicht (mehr) erkennen kann

Dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen wie durch einen gesetzlichen Betreuer besorgt werden können, setzt auch die Eignung des Bevollmächtigten dafür voraus, eine erhebliche Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen entgegen dessen geäußerten Wünschen abzuwenden, wenn der Betroffene die Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann. […..]
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Vermögenssorge – Einwilligungsvorbehalt auf Basis einer Vorsorgevollmacht ist nicht möglich

Wenn zum effektiven Schutz des Vollmachtgebers/Betroffenen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für die Vermögenssorge (erhebliche Gefährdungslage) erforderlich ist, ist die Vorsorgevollmacht nicht ausreichend. Es ist dann zwingend eine Betreuung (zumindest für den Aufgabenbereich, für den der Einwilligungsvorbehalt erforderlich ist – also regelmäßig die Vermögenssorge) einzurichten. (vgl. BGH, Beschluss v. 11.01.2023, AZ: XII ZB 106/21). Grund dafür ist die Akzessorietät des Einwilligungsvorbehalts, […..]
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Anspruch eines  Betroffenen auf Einrichtung einer Betreuung wegen Desorientierung, Analphabetismus, Suchterkrankung und Obdachlosigkeit?

Nein, nicht unbedingt. Erforderlich für die Einrichtung einer Betreuung ist neben einer Krankheit oder Behinderung i. S. d. § 1814 BGB das Vorliegen von Betreuungsbedarf und Betreuungsbedürftigkeit. Das Landgericht Duisburg hat mit Beschluss vom 08.02.2023, AZ: 12 T 11/23 bereits das Vorliegen eines Betreuungsbedarfs für einen suchtkranken, desorientierten, wohnungslosen und von Analphabetismus Betroffenen abgelehnt, da für ihn andere Hilfen i. […..]
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Wann darf der Betreuer die Post kontrollieren?

Es muss ihm der Aufgabenbereich der Entscheidung über Postangelegenheiten übertragen worden sein. Die Voraussetzungen dafür, dass ihm dieser Aufgabenbereich übertragen werden darf liegen aber nur dann vor, wenn die Kontrolle der Kommunikation der betreuten Person erforderlich ist, weil dem Betreuer nur so die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgabenbereiche in gebotener Weise zu ermöglichen ist. Das bedeutet auch: Berechtigt zum Empfang […..]
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Regelmäßig keine Verfahrensbeteiligung von Angehörigen im Rechtsbeschwerdeverfahren

Wenn ein Angehöriger im erstinstanzlichen Betreuungsverfahren nicht durch das Betreuungsgericht als Beteiligter hinzugezogen wurde, sondern erst im Rechtsbeschwerdeverfahren über die Beteiligung entschieden wird, liegt die Beteiligung regelmäßig nicht im Interesse der betreuten Person. Dies folgt aus dem Beschluss es BGH vom 09.08.2023, AZ: XII ZB 507/22. Die Entscheidung, ob ein Angehöriger am Betreuungsverfahren beteiligt wird oder nicht, liegt im pflichtgemäßen […..]
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Verfahrenskostenhilfe für den Betroffenen in Betreuungssachen?

Bei dem Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe handelt es sich um einen höchstpersönlichen Anspruch eines Verfahrensbeteiligten. Dieser Anspruch kann nicht nachträglich und rückwirkend zugunsten von Erben bewilligt werden. Bei der Prüfung durch das Betreuungsgericht, ob für einen Betroffenen Verfahrenskostenhilfe für einen durch diesen beauftragten Rechtsanwalt bewilligt wird oder nicht, sind neben den Erfolgsaussichten auch die Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 FamFG […..]
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Ist die Entscheidung der Betreuungsbehörde zur Registrierung eines Berufsbetreuers eine Ermessensentscheidung?

Nein. Maßgeblich ist die Vorschrift des § 32 Abs. 1 BtOG. Die berufliche und persönliche Eignung von Berufsbetreuerin ist im Rahmen des § 32 BtOG nicht zu beurteilen. Sofern der Berufsbetreuer die erforderlichen Unterlagen einreicht ist er auf seinen Antrag hin von der Betreuungsbehörde zu registrieren. Soweit Zweifel an der Eignung des Betreuers bestehen, sind diese im Rahmen des § […..]
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Anspruch von behinderten Menschen auf soziale Teilhabe/Inklusion auch dann, wenn eine private Wohnform mehr Kosten verursacht

SG München, Beschluss vom 15.5.2023, AZ: S 48 SO 131/23 1. Der Antrag eines behinderten Menschen, der bislang in einer stationären Einrichtung gelebt hat und nun in eine private Mietwohnung umziehen möchte, auf Leistungen der sozialen Teilhabe (einschließlich Leistungen der häuslichen Pflege) kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die dafür anfallenden Kosten erheblich höher sind als die Kosten […..]
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Darf der Umgang einer betreuten Person durch den Betreuer bestimmt werden?

Eine Umgangsbestimmung durch einen Betreuer kann dann erforderlich sein, wenn die betreute Person krankheits- oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage ist, eigenverantwortlich über den Umgang zu entscheiden. Eigenverantwortliche Entscheidung bedeutet in diesem Zusammenhang, dazu in der Lage zu sein, sich einem unerwünschten oder schädigenden Umgang zu entziehen. Maßgebend ist jedoch, dass „irgendeine“ von diesem Umgang ausgehende Gefahr nicht dafür […..]
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Anwaltlich vertretenen Personen im Pflegeheim oder Krankenhaus ist die Post ihres Rechtsanwalts unverzüglich auszuhändigen – ohne Umweg über den Betreuer

Schriftliche Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und der vertretenen unter Betreuung stehender Person ist unverzüglich an die betreute Person auszuhändigen. Dies unabhängig davon, ob dem Betreuer der Aufgabenbereich „Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche“ übertragen wurde und insbesondere unabhängig von der Zustimmung des Betreuers. Dies gilt auch dann, wenn zusätzlich zur Betreuung die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes angeordnet […..]
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Auflösung, Kündigung, Veräußerung von Wohnraum der betreuten Person durch den Betreuer

Die Entscheidung eines gesetzlichen Betreuers, die selbst genutzte Wohnung der betreuten Person aufzulösen (aufzugeben) darf nicht willkürlich oder nach persönlichen Maßstäben des Betreuers getroffen werden. Die Voraussetzungen dafür, ob und unter welchen Umständen die Aufgabe der Wohnung der betreuten Person durch einen Betreuer zulässig ist, bestimmt § 1833 BGB, i. V. m. § 1821 Abs. 2 bis 4 BGB (Wunschbefolgungspflicht). […..]
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Zum Behindertentestament – Kosten der Betreuung

Im Hinblick auf Behindertentestamente ist in der Rechtsprechung geklärt, dass das Nachlassvermögen des Betreuten, das unter Dauertestamentsvollstreckung steht, für die Bemessung des Schonvermögens (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) nicht berücksichtigt werden kann. Die Kosten der Betreuung sind deshalb nicht aus dem Eigengeld des Betreuten zu begleichen, sofern dieses für sich genommen den sozialhilferechtlichen Schonbetrag nicht übersteigt (vgl. […..]
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Zur Anhörungsrüge im Betreuungsverfahren

Wenn ein Verfahrensbeteiligter im Betreuungsverfahren keine Gelegenheit erhalten hat, sich gegenüber dem Betreuungsgericht zu entscheidungserheblichen Gesichtspunkten zu äußern, stellt dies eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) dar. Wenn gegen die sodann durch das Gericht erlassene Entscheidung kein anderer Rechtsbehelf zur Verfügung steht, kann nach § 44 FamFG innerhalb einer 2-wöchigen Frist eine Anhörungsrüge erhoben […..]
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Zur Vorsorgevollmacht – Geltung über den Tod des Vollmachtgebers hinaus? Falls eine ausdrückliche Regelung fehlt, ist das eine Frage der Auslegung

Ein wichtiger Aspekt bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten ist die Frage, ob diese über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gelten soll. Wenn ja, ist es ratsam eine entsprechende Formulierung in die Regelungen der Vollmacht mit aufzunehmen. Falls die Vollmacht keine ausdrückliche Regelung dazu enthält, kann dies zu erheblicher Rechtsunsicherheit, bzw. Rechtsstreitigkeiten führen. In einem Fall vom OlG Karlsruhe mit Beschluss […..]
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Zur Patientenakte

Nach Feststellung durch den Europäischen Gerichtshof folgt aus der Datenschutz-Grundverordnung das Recht von Patienten, grundsätzlich eine erste Kopie ihrer vollständigen Patientenakte zu erhalten. Kosten für die Zurverfügungstellung der Patientenakte dürfen nicht erhoben werden. Kosten fallen nur dann an, wenn die Kopie der Patientenakte mehrfach beantragt wird. Vgl. EuGH, Rechtssache v. 26.10.2023, AZ: Rs. C – 307/22

Zur Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz

Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen gemäß § 278 Abs. 1 FamFG besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren. Zwar räumt § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen. Dies setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, […..]
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Verlängerung freiheitsentziehender Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – dieselbe Angelegenheit? Oder neues Krankheitsbild?

Ist die nach § 333 FamFG festgelegte Höchstdauer von 6 Wochen für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßnahme im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ausgeschöpft, kann das Betreuungsgericht die vorläufige freiheitsentziehende Maßnahme in derselben Angelegenheit nicht mehr durch einstweilige Anordnung anordnen. Die Frage, ob es sich um dieselbe Angelegenheit handelt, ist grundlegend und kann nicht nach den äußeren Umständen der gerichtlichen Verfahrensführung […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der Einstweiligen Anordnung – zeitliche Höchstgrenze ist einzuhalten

Auch der Gedanke eines hohen Fürsorgebedarfs rechtfertigt es nicht, von der Einhaltung der Rechtsgarantien des Betroffenen abzusehen. Es bleibt beim Anspruch des Betroffenen, dass Eingriffe die Rechtsgarantien aus Art. 104 GG nur auf gesetzlicher Grundlage gerechtfertigt sind. Der Einhaltung dieser Rechtsgarantien dient § 333 Abs. 2 FamFG. Um staatliches Fürsorgebedürfnis in gebotener Weise erfüllen zu können, sind die Möglichkeiten rechtzeitiger […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – über welchen Zeitraum?

Die im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig genehmigte Fixierung eines Betroffenen an fünf oder mehr Punkten darf eine Gesamtdauer von 6 Wochen nicht überschreiten. Die Regelung hinsichtlich der Gesamthöchstfrist aus § 333 Abs. 2 S. 2 FamFG ist entsprechend anwendbar. 333 FamFG lautet: 1. Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, […..]
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Betreuung und Unterbringung eines Betroffenen wegen Alkoholismus

Alkoholismus für sich genommen ist keine Krankheit i. S. d. § 1814 BGB. Das bedeutet, allein aufgrund dieser Krankheit ist weder eine Betreuung, noch eine zwangsweise Unterbringung des Betroffenen erforderlich und damit nicht gerechtfertigt. Auch die bloße Rückfallgefahr (ohne konkrete, weitere Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefahr) rechtfertigt weder eine zwangsweise Unterbringung nach den Regeln des Betreuungsrechts, noch die Aufrechterhaltung oder […..]
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