Betreuungsinhalt

Gerade die UN-Behindertenrechtskommission, die für alle Betreuten gilt, soll den Betreuer im Betreuungswesen zwingen, noch einmal deutlicher zu sehen, ob durch sein Handeln Autonomie und Menschenwürde der Betreuten beeinträchtigt wird. Helfen ist nicht ungefragt und bevormunden erlaubt, helfen ist zunächst nur beraten und assistieren, also Hilfe zur Selbsthilfe.

 

Peter Winterstein, der Vorsitzende des Betreuungsgerichtstages in Brühl 2010 drückt dies wie folgt aus:

Betreuen heißt, Hilfe mit den Händen in den Hosentaschen“ (Betreuungsrechtspraxis 2010 Seite 249)

 

Themen
Alle Themen anzeigen