Zur Betreuervergütung

Ein in die Zukunft gerichteter Dauervergütungsantrag des Betreuers ist unzulässig.
BGH, Beschluss v. 06.07.2016, AZ: XII ZB 493/14
Dass ein Betreuer seine ihm zustehende Vergütung für die Betreuung eines mittellosen Betroffenen nicht pauschal für die kommenden Quartale abrechnen und festsetzenlassen kann ergibt sich schon aus der Tatsache, dass die Mittellosigkeit des Betroffenen jeweils aktuell vom Gericht geprüft und festgestellt werden muss.

Themen
Alle Themen anzeigen