Wie sollte die Betreuungsverfügung aufbewahrt werden?

Bei der Aufbewahrung sollte darauf geachtet werden, dass die Betreuungsverfügung im Ernstfall auffindbar und greifbar ist. Jeder, der im Besitz einer schriftlichen Betreuungsverfügung ist, ist verpflichtet, diese unverzüglich an das Betreuungsgericht abzuliefern, sobald er von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens Kenntnis erlangt hat.
Es ist auch möglich, Betreuungsverfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister (Bundesnotarkammer) anzumelden.

 

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