Warum wurden die Auskunftspflichten für Betreuer mit § 1822 BGB gesetzlich normiert?

Eine absolut berechtigte Frage, die uns seit 01.01.2023 vermehrt gestellt wird und die unter folgendem Blickwinkel zu betrachten ist:

 

Wenn man ausschließlich ordnungsgemäße Betreuungsführungen voraussetzen und erwarten dürfte, wäre diese gesetzliche Regelung in der Tat völlig überflüssig. Betreuer würden – nach den Wünschen der betreuten Personen – ohnehin und selbstverständlich mit Angehörigen und Vertrauenspersonen zusammenarbeiten, um so alle im Einzelfall bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, optimale Verhältnisse und Lebensumstände für die betreute Person zu schaffen.

 

Das entspricht aber nicht der Realität.

 

Leider zeigen vielfältigste Erfahrungen in der Praxis, dass eine große Zahl von Betreuern – und zwar sowohl Berufsbetreuer als auch ehrenamtliche Betreuer – keinen Bedarf erkennen, Angehörige und andere Vertrauenspersonen der Betroffenen in irgendeiner Weise zu informieren. Die Motive hierfür sind höchst unterschiedlich. Betreute können auf diese Weise derart isoliert werden, dass gerichtliche Überprüfungen im Hinblick auf dringend erforderliche Betreuerwechsel oder Wegfall der Betreuungsvoraussetzungen nicht einmal effektiv von außen „angestoßen“ und schon gar nicht durchgesetzt werden können. Durch Informationssperren befinden sich betreute Personen u. U. in einem Machtvakuum, welches künftig mit § 1822 BGB verhindert, bzw. angegriffen werden kann. Aktuelle Berichte von Betroffenen und Angehörigen zeigen jedoch, dass gerade die Betreuer, die bisher so gearbeitet haben, sich auch von dieser Vorschrift nicht beeindrucken lassen. Die Schwachstellen dieser Vorschrift „mutmaßlicher Wille des Betreuten“ und „Zumutbarkeit für den Betreuer“ scheinen nach Ansicht dieser Betreuer leider hervorragend dazu geeignet, Zirkelschlüsse herbeizuführen. Bis Betreuungsgerichte auf die Verletzung von § 1822 BGB hingewiesen werden, dort diese Informationen verarbeitet werden und schließlich (ggf.!) eine gerichtliche Weisung an Betreuer erfolgt, die dieser dann (ggf.!) auch befolgt, vergeht u. U. unglaublich viel Zeit, die für Betroffene und Angehörige ungenutzt verstreicht.

 

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