Grundaussagen des Weltbetreuungskongresses – Wunschgedanken

„Damit rechtliche Betreuung verstanden und angenommen wird, müssen die Gedanken von Entmündigung und Vormundschaft aus den Köpfen der Bevölkerung und aus der Praxis des Betreuungswesens endgültig verschwinden“, diese Aussage stellt die Abschlusserklärung des diesjährigen Weltbetreuungskongresses und des Betreuungsgerichtstages dar.
Es wäre schön, wenn dieser Gedanke vor allem von allen Beteiligten, die innerhalb des Betreuungswesens tätig sind, ernst genommen werden würde. Wie von uns immer wieder dargestellt, spricht die Realität jedoch eine andere Sprache.
Vor allem wird nach wie vor von uns angeprangert: Es handelt sich um eine sich immer mehr automatisierende Maschinerie, die aufgrund der unterschiedlichsten Begleitumstände – nicht nur in Einzelfällen – eben nicht das Wohl, die Lebensauffassung und Lebensgestaltung, Freiheits- und Menschenrechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Sondern das Gegenteil ist der Fall. Betreuungsverfahren werden von den Gerichten nach Aktenlage „abgearbeitet“, gerichtsbeliebte Betreuer bekommen immer wieder neue Verfahren zugewiesen, obwohl sie mehr als bedenkliche Arbeits- und Verhaltensweisen an den Tag legen. Die Fälle, die uns zugetragen werden, sind beispielhaft dafür, wie Gerichte, Betreuer, Betreuungsbehörden bisweilen dazu im Stande sind, völlig ohne Empathie und kritiklos Entscheidungen über die Köpfe der Betroffenen und deren Angehörigen hinweg zu fällen.

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