Gefahr eines Betreuungsverfahrens trotz Vorsorgevollmacht – Ist Kritik an Pflegediensten durch Angehörige verboten? Müssen die Angehörigen deshalb mit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens rechnen, sozusagen als „Sanktion“?

Ein weiterer Betreuungsrechtsfall, der beispielhaft wieder einmal die leider weit verbreitete nicht zu akzeptierende Haltung von Betreuungsrichtern zeigt, wurde uns bekannt. Niederschmetternd – aber Realität:
Ein pflegebedürftiger Vater wird von seinem Sohn versorgt. Der Sohn ist im Besitz einer einwandfreien Vorsorgevollmacht, die ihn dazu ermächtigt, den Vater in sämtlichen denkbaren Bereichen zu vertreten. Der Sohn beauftragte zu seiner Unterstützung einen Pflegedienst, der den Vater täglich versorgen sollte. Im Laufe der Zeit kam es zu Unstimmigkeiten zwischen Sohn und Pflegedienst, was die medizinische Versorgung mit Salben etc. des Vaters betraf. Der Sohn wies die Mitarbeiter des Pflegedienstes auf den sich dadurch verschlechternden Zustand des Vaters hin. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes reagierten darauf hin beleidigt und wandten sich sozusagen als „Gegenmaßnahme“ an das Gericht und regten dort an, eine gesetzliche Betreuung für den Betroffenen einzurichten. So kam es, dass sich die Familie innerhalb kürzester Zeit völlig grundlos mit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens konfrontiert sah. Der Betreuungsrichter erschien im Zuge der Ermittlung, ob ein Betreuer eingesetzt werden soll, in der Wohnung des Betroffenen um sich ein Bild seines Zustandes zu machen und um ihn anzuhören. Unfassbar daran ist, dass der (unabhängige) Richter zu dieser Anhörung genau den Pflegedienst mitbrachte, der die Betreuung angeregt hatte.
Aktuell ist die Situation in diesem Fall so, dass das Verfahren läuft, noch kein Betreuer bestellt wurde, die Familie aber jederzeit damit rechnen muss, dass ein solcher bestellt wird und künftig alle Entscheidungen für den Betroffenen treffen wird. Im Klartext würde das heißen, dass die realistische Gefahr besteht, dass der Vater höchst wahrscheinlich in ein Pflegeheim verlegt werden wird (was er auf keinen Fall möchte) oder der bisher tätige Pflegedienst weiterhin (unzureichend) für ihn sorgen wird. Im schlimmsten Fall ist zu erwarten, dass der Betreuer womöglich gleich noch dazu ermächtigt wird, die Vollmacht des Sohnes zu widerrufen und dieser somit folglich überhaupt kein Mitspracherecht mehr hätte.
Das Verfahren zieht sich hin. Die Familie lebt in ständiger Angst und Unklarheit. Dies obwohl der Vater zuvor alles dafür getan hatte, dass er seinen Wünschen entsprechend anhand der Vorsorgevollmacht von seinem Sohn – und nicht von einem Fremden – versorgt und vertreten wird.
Mittlerweile wurde Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter eingelegt um zu verhindern, dass es soweit kommt, dass durch eine etwaige Betreuerbestellung die Selbstbestimmung, Privatautonomie, Freiheitsrechte und der Schutz der Familie in erheblichem Ausmaß verletzt werden.

Themen
Alle Themen anzeigen