Die Verfahrenspflegschaft

Rente_1.jpgDas Vormundschaftsgericht ordnet in der Regel in diesen drei Fällen einen Verfahrenspfleger für den Betroffenen im Betreuungsverfahren an:
– von der persönlichen Anhörung des Betroffenen soll abgesehen werden,
– Gegenstand des Verfahrens ist die Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten oder
– über die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine Sterilisation soll entschieden werden.
Der von Gericht bestellte Verfahrenspfleger hat dann die Aufgabe, die Interessen des Betroffenen im Betreuungsverfahren zu vertreten. Dazu kann er Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Außerdem soll er dem Betroffenen erklären, wie das gerichtliche Verfahren zur Betreuung abläuft und ihm die Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes erläutern. In den meisten Fällen sind es Rechtsanwälte, die vom Vormundschaftsgericht zum Verfahrenspfleger bestellt werden, da diese über die notwendigen Kenntnisse des Gerichtsverfahrens verfügen. Als Vergütung erhält der Verfahrenspfleger je nach Qualifikation einen Stundensatz von zwischen 19,50 und 33,50 Euro, welche entweder aus der Staatskasse erfolgt oder dem Betreuten in Rechnung gestellt wird, wenn dieser über mehr als 25.000 Euro Vermögen verfügt. Die Verfahrenspflegschaft endet mit dem Abschluss des Betreuungsverfahrens, für das sie angeordnet wurde.

Themen
Alle Themen anzeigen