Betreuungsbedarf – Vermögenssorge

Wenn es der Betreute unterlässt, an der erforderlichen Antragstellung oder Einreichung von Unterlagen mitzuwirken, um die ihm eigentlich zustehende EU-Rente oder Sozialleistungen zu erhalten, kann sich daraus ein Betreuungsbedarf für den Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ ergeben.
25.09.2019

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